26.01.2016 Drucksache 6/1687Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 3. Februar 2016 Publikation des Verfassungsschutzberichts des Amtes für Verfassungsschutz Thüringen Die Kleine Anfrage 646 vom 6. November 2015 hat folgenden Wortlaut: Nach Angaben des Bundesamtes für Verfassungsschutz gibt jedes Bundesland - mit Ausnahme des Saarlandes - jährlich seinen Verfassungsschutzbericht heraus.1 Die Bundesländer Sachsen, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt, Rheinland-Pfalz, Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Hamburg , Bremen, Brandenburg, Berlin, Bayern und Baden-Württemberg haben bereits die jeweiligen Verfassungsschutzberichte für das Jahr 2014 publiziert.2 Hingegen steht die Veröffentlichung des Thüringer Verfassungsschutzberichts für 2014 immer noch aus. Ich frage die Landesregierung: 1. Warum wurde der Verfassungsschutzbericht des Thüringer Amtes für Verfassungsschutz für das Jahr 2014 noch immer nicht veröffentlicht? 2. Wann wird der oben genannte Verfassungsschutzbericht publiziert? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 22. Januar 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Der seit dem 1. Januar 2015 einschlägige § 5 Thüringer Verfassungsschutzgesetz sieht keine jährliche Berichtspflicht vor. Das Amt für Verfassungsschutz hat vorgeschlagen, einen Doppeljahresbericht 2014/2015 vorzulegen. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Henke (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1687 Zu 2.: Der Doppeljahresbericht ist nach derzeitiger Planung für das 2. Quartal 2016 vorgesehen. Dr. Poppenhäger Minister Endnote: 1 Vergleiche https://www.verfassungsschutz.de/de/oeffentlichkeitsarbeit/publikationen/verfassungsschutzberichte. 2 Vergleiche https://www.verfassungsschutz.de/de/oeffentlichkeitsarbeit/publikationen/verfassungsschutzberichte/publikationen -landesbehoerden-verfassungsschutzbericht.