26.01.2016 Drucksache 6/1691Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 4. Februar 2016 Freiwillige Ausreise abgelehnter Asylbewerber Die Kleine Anfrage 680 vom 23. November 2015 hat folgenden Wortlaut: Im Zusammenhang mit der Rückführung abgelehnter Asylsuchender hat der Thüringer Minister für Migration , Justiz und Verbraucherschutz mehrfach öffentlich geäußert, er räume der freiwilligen Ausreise abgelehnter Asylbewerber den Vorzug gegenüber Zwangsabschiebungen ein. Als Argument führte er an, dass die Erfolgsquoten deutlich höher seien als bei Zwangsabschiebungen. Ich frage die Landesregierung: 1. Aufgrund welcher Erkenntnisse und Untersuchungen räumt die Landesregierung der freiwilligen Ausreise abgelehnter Asylbewerber eine höhere Erfolgsquote im Gegensatz zu Zwangsabschiebungen ein? 2. Wie viele Asylbewerber, deren Antrag auf Asyl abgelehnt wurde, haben Thüringen seit dem Jahr 2014 freiwillig verlassen und sind nachweislich in ihren Herkunftsstaat ausgereist (bitte aufschlüsseln nach Jahr sowie Erst- und Folgeanträgen)? 3. Wie viele Asylbewerber, deren Antrag auf Asyl abgelehnt wurde, wurden seit dem Jahr 2014 in ihre Herkunftsländer zurückgeführt (bitte aufschlüsseln nach Jahr sowie Erst- und Folgeanträgen)? 4. Wie beurteilt die Landesregierung grundsätzlich die Bereitschaft abgelehnter Asylbewerber, in ihre Heimat freiwillig zurückzukehren? 5. Wie hoch ist die Anzahl der sich in Thüringen gegenwärtig aufhaltenden, nicht geduldeten Ausreisepflichtigen ? 6. Wie hoch ist die Anzahl der seit dem Jahr 2015 gescheiterten Rückführungen und aus welchen Gründen konnten diese Rückführungen nicht vollzogen werden (soweit möglich bitte nach Hinderungsgründen auflisten)? Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 25. Januar 2016 wie folgt beantwortet: Zu1.: Die Erkenntnisse der Landesregierung beruhen auf Vergleichen zwischen den Zahlen der freiwilligen Ausreise und der Abschiebungen in Thüringen sowie im Bundesgebiet insgesamt. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Mohring (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1691 Zu 2.: Statistisch erfasst werden nur die freiwilligen Ausreisen mit Fördermitteln aus dem REAG/GARP-Programm. Danach sind im Jahr 2014 588 Personen und bis zum 31. Oktober 2015 954 Personen aus Thüringen mit finanzieller Förderung ausgereist. Die Gesamtzahl der geförderten Ausreisen im Jahr 2015 wird erst im März 2016 verfügbar sein. Über die geförderten freiwilligen Ausreisen hinaus gibt es in erheblicher Anzahl weitere freiwillige Ausreisen, die jedoch statistisch nicht erfasst werden. Auch eine statistische Erhebung getrennt nach Erst- und Folgeanträgen wird nicht durchgeführt. Zu 3.: Im Jahr 2014 wurden 296 abgelehnte Asylbewerber abgeschoben, davon wurden 133 Personen in ihre Herkunftsländer zurückgeführt. Im Jahr 2015 wurden 461 Abschiebungen von abgelehnten Asylbewerbern durchgeführt, davon fanden 405 Abschiebungen in die jeweiligen Herkunftsländer statt. Die übrigen Personen wurden nach der Dublin-Verordnung und in sichere Drittstaaten zurückgeführt. Eine statistische Erhebung der Abschiebungen getrennt nach Erst- und Folgeanträgen wird nicht durchgeführt. Zu 4.: Aufgrund der steigenden Anzahl der freiwilligen Ausreisen mit Mitteln aus dem REAG/GARP-Programm, kann grundsätzlich auch von einer steigenden Bereitschaft zur freiwilligen Ausreise ausgegangen werden. Zu 5.: Nach der Statistik des Ausländerzentralregisters (AZR) hielten sich zum Stichtag 30. November 2015 528 ausreisepflichtige Personen ohne Duldung in Thüringen auf. Zu 6.: Durch die Zentrale Abschiebestelle im Landesverwaltungsamt werden alle abgebrochenen Abschiebungsvorbereitungen , die sowohl vor als auch nach einer Abschiebeterminierung abgebrochen werden, statistisch erfasst. Danach wurden im Jahr 2015 656 Abschiebungsvorbereitungen abgebrochen, davon in 165 Fällen wegen Untertauchens der betroffenen Personen und in 491 Fällen aus sonstigen Gründen. Zu diesen zählen freiwillige Ausreisen, krankheitsbedingte Gründe, Einlegung von Rechtsmitteln, Entscheidungen in Härtefällen, Kirchenasyl sowie die Änderung des Familienstandes. Lauinger Minister