26.01.2016 Drucksache 6/1693Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 5. Februar 2016 Umstrukturierung der Staatlichen Schulämter in Thüringen Die Kleine Anfrage 714 vom 10. Dezember 2015 hat folgenden Wortlaut: Das Konzept einer Reduzierung auf fünf Schulamtsbereiche, welches durch Anordnung und Rechtsverord nung zum 1. Januar 2012 in Kraft trat, sah eine Reduzierung von elf auf fünf Thüringer Schulämter vor. Zu schnitt und Größe der Schulamtsbereiche sollten sich an den Schülerzahlen orientieren, so dass von der Größe her halbwegs vergleichbare Schulämter entstehen sollten. Außerdem sollte die 2. und 3. Säule der Aufgabenstruktur, also die Qualitätsentwicklung und die Qualitätssicherung wieder zusammengeführt wer den. So dass es künftig den Bereich "Personal und Verwaltung" und den Bereich "Schulaufsicht und Bera tung" geben sollte. Gleichzeitig sollte das Verhältnis von Referenten zu Sachbearbeitern in den Schuläm tern zugunsten der Sachbearbeiter verschoben werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Hat vor oder im Zuge der Umstrukturierung der Staatlichen Schulämter eine Aufgabenkritik stattgefunden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 2. Wie hat sich die Reform der Schulamtsstruktur auf die Leistungsfähigkeit und Effektivität des Bereichs "Schulaufsicht und Beratung" ausgewirkt? 3. Wie haben sich die zum Teil deutlich weiteren Fahrtwege zwischen den Schulen und den Schulämtern auf die Intensität der Beratung und Kontrolle vor Ort ausgewirkt? 4. Welche Auswirkungen hat dieser Sachverhalt auf die Reisekosteninanspruchnahme? 5. Wie hat sich die Anzahl der schulfachlichen Referenten pro Schulart in den fünf Schulämtern seit Inkraft treten der Umstrukturierung 2012 entwickelt (bitte aufgeschlüsselt nach Schulamt)? 6. Wie viele Stellen schulfachlicher Referenten werden durch Beamte in Altersteilzeit in Anspruch genommen (bitte aufgeschlüsselt nach Schulamt)? 7. Gibt es unbesetzte Stellen schulfachlicher Referenten? Wenn ja, wie viele (bitte aufgeschlüsselt nach Schulamt)? 8. Hat sich die Besoldung beziehungsweise Eingruppierung der Referenten und der anderen Mitarbeiter an den Staatlichen Schulämtern in den letzten Jahren geändert? Wenn ja, in welcher Weise und mit welcher Begründung? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Tischner (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1693 9. Wie hoch ist der Krankenstand bei den Mitarbeitern der Staatlichen Schulämter (bitte aufgeschlüsselt nach Schulamt)? 10. Wird der Bestand der jetzigen Schulamtsstruktur nach Ansicht der Landesregierung noch einmal verän dert werden müssen? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 26. Januar 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Ja, der Thüringer Landtag hat mit Beschluss vom 22. Dezember 2005 zum Thüringer Haushaltsgesetz 2006/2007 in Drucksache 4/1524, Nr. 10, die Landesregierung aufgefordert, die Weiterentwicklung der Strukturen der Staatlichen Schulämter (Personal und Strukturen) unter dem Gesichtspunkt des Rückgan ges der Schülerzahlen und Schulen zu prüfen. Darüber hinaus kritisiert der Bericht des Landesrechnungshofes von 2010 unklare Verantwortungsstruktu ren in den Staatlichen Schulämtern und verweist auf Defizite. In diesem Zusammenhang wurden die Ge schäftsordnung und die Geschäftsverteilungspläne überarbeitet, vereinheitlicht und den neuen Erforder nissen angepasst. Ein Ergebnis der Aufgabenkritik war die Neugestaltung der Struktur der Staatlichen Schulämter mit zwei Arbeitsbereichen, als Grundvoraussetzung für eine effektivere Schulaufsicht nach fol genden Schwerpunkten: • Eine eindeutige Gliederung erfolgt durch Bildung von einem verwaltungs und einem schulfachlichen Bereich. • Qualitätsentwicklung und Qualitätssicherung bilden eine organisatorische Einheit. • Die Aufgaben vom Schulamtsleiter, Arbeitsbereichsleiter, Referenten, Sachbearbeiter, Bürosachbear beiter und Koordinatoren werden in den Geschäftsverteilungsplänen eindeutig beschrieben und mit Ver tretungsregelungen zugeordnet. Zu 2.: Die Staatlichen Schulämter sind die dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport nachgeord neten Aufsichtsbehörden und sichern die dienst und fachaufsichtlichen Grundlagen der schulischen Arbeit in ihrem Aufsichtsbereich ab. Sie stellen das bedarfsorientierte Unterstützungssystem bereit und unterstüt zen die Schulen in der Schul und Unterrichtsentwicklung. Die Funktionsfähigkeit der Schulämter ist in den Schulamtsbereichen gewährleistet. Alle Mitarbeiter sind den jeweiligen Arbeitsbereichen zugeordnet und für die Schulen arbeits und auskunftsfähig. Ein bedarfsgerechtes Unterstützungssystem ist in allen Schulamtsbereichen installiert und unterstützt die Schulen in ihrer Eigenverantwortung. Die bildungspolitischen Aufgabenschwerpunkte werden von den Schul ämtern umgesetzt. Beginnend ab dem Schuljahr 2015/2016 wurde zur Qualitätssicherung der fünf Staatlichen Schulämter ein einheitliches Verfahren für eine Überprüfung vom TMBJS eingeführt. Eine kontinuierliche Rechenschaftslegung soll zukünftig die Qualität der Thüringer Schulaufsicht sichern und verbessern. Zu 3.: Die Personal und Unterrichtsentwicklung der Schulen wird nach den Grundsätzen der dialogischen Schul aufsicht begleitet. Die Schulämter halten in allen Schulamtsbereichen eine Beratungs und Aufsichtsstruk tur vor, die durch Fahrtwege nicht beeinflusst werden. Zu 4.: Die bereitgestellten Haushaltsmittel für Dienstreisen der Bediensteten der Staatlichen Schulämter haben sich seit der Umstrukturierung wie folgt entwickelt (Ansatz aus dem Haushaltsplan): 2012: 138.100,00 Euro 2013: 130.000,00 Euro 2014: 130.000,00 Euro 2015: 130.000,00 Euro 2016: 97.100,00 Euro 3 Drucksache 6/1693Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 5. und 6.: Nach dem Musterstellenplan werden pro Schulart ein Referent an jedem Schulamt eingesetzt und pro Schul amt ein Referent für Schulentwicklung/Lehrerbildung, so dass insgesamt sieben Referenten mit einer Befä higung nach der Thüringer Schuldienstlaufbahnverordnung an einem Schulamt tätig sind. Die Stellenbesetzung stellt sich zum 31. Dezember 2015 wie folgt dar: Staatliches Schulamt Mittelthüringen: 9 Referenten, von denen sich 1 Referent in der Freistellungspha se der Altersteilzeit befindet Staatliches Schulamt Nordthüringen: 10 Referenten, von denen sich 1 Referent in der Freistellungs phase der Altersteilzeit befindet Staatliches Schulamt Ostthüringen: 12 Referenten, von denen sich 5 Referenten in der Freistellungs phase der Altersteilzeit befinden Staatliches Schulamt Südthüringen: 11 Referenten, von denen sich 4 Referenten in der Freistellungs phase der Altersteilzeit befinden Staatliches Schulamt Westthüringen: 10 Referenten, von denen sich 1 Referent in der Freistellungs phase der Altersteilzeit befindet Zu 7.: Es gibt zum 31. Dezember 2015 keine unbesetzten Stellen im schulfachlichen Referentenbereich. Zu 8.: Mit dem Thüringer Gesetz zur Änderung besoldungs, versorgungs und dienstrechtlicher Vorschriften zum 1. August 2014 hat der Gesetzgeber eine normative Bewertung von Dienstposten vorgenommen. Daher sind alle Dienstposten, die nicht bereits normativ bewertet und entsprechend im Thüringer Besoldungsge setz ausgebracht sind, analytisch zu bewerten. Für diese Dienstpostenbewertung hat der Gesetzgeber ge mäß § 65 in Verbindung mit § 16 Abs. 1 Thüringer Besoldungsgesetz eine Umsetzungsfrist bis zum 31. Dezember 2015 eingeräumt. Die Dienstpostenbewertung für die verbeamteten Referenten und anderen Mit arbeiter der Staatlichen Schulämter ist abgeschlossen, jedoch den Beamten noch nicht bekannt gegeben. Zu 9.: Eine Aussage hierzu kann nicht getroffen werden, da eine statistische Erhebung der Daten nicht erfolgt. Zu 10.: Die Landesregierung hat das Leitbild "Zukunftsfähiges Thüringen" verabschiedet, das die Leitplanken für den Gesamtprozess einer Verwaltungs, Funktional und Gebietsreform beschreibt. Ein wesentliches Element des Reformprozesses wird dabei eine umfassende Strukturreform der Landesverwaltung darstellen. Im Rah men der diesbezüglich durchzuführenden Prüfungen wird auch die Schulamtsstruktur einbezogen werden. In Vertretung Ohler Staatssekretärin