27.01.2016 Drucksache 6/1696Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 5. Februar 2016 Soziale Belastungen durch die Asylkrise I: der Wohnungsmarkt Die Kleine Anfrage 717 vom 9. Dezember 2015 hat folgenden Wortlaut: Zuwanderer und Einheimische treten Untersuchungen zufolge im Arbeits- und Wohnungsmarkt in Konkurrenz .1 Im Wohnungsmarkt ist infolge des erhöhten Asylzustroms unter der Bedingung von regional angespannten Wohnungsmärkten mit einer Konkurrenz zwischen Flüchtlingen2 und sozial schwächeren Einheimischen zu rechnen. Regional angespannte Wohnungsmärkte liegen in Thüringen insbesondere in Jena, Erfurt und Weimar vor.3 Schon heute betragen die Wartezeiten auf Sozialwohnungen der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH in den drei genannten kreisfreien Städten durchschnittlich ein Jahr.4 Ich frage die Landesregierung: 1. Wie entwickelte sich die durchschnittliche Miete pro Quadratmeter in den kreisfreien Städten Jena, Erfurt und Weimar in den Jahren 2010 bis 2015 (bitte nach Jahresscheiben und den genannten Städten aufschlüsseln)? 2. In welchen Städten und Gemeinden plant die Landesregierung ab wann die Einführung einer Mietpreisbremse ? 3. In welcher Höhe werden Finanzmittel in den Jahren 2016 bis 2017 für den sozialen Wohnungsbau in Thüringen verwendet (bitte nach Jahresscheiben, dem jeweiligen Landes- oder Bundesprogramm sowie der gesetzlichen Grundlage aufschlüsseln)? 4. Mit welchem zusätzlichen Bedarf an Sozialwohnungen rechnet die Landesregierung in den Jahren 2016 und 2017 (bitte nach den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln sowie angeben, in welcher Höhe der zusätzliche Bedarf durch Flüchtlinge verursacht wird)? 5. In welcher Höhe wurden Finanzmittel in den Jahren 2010 bis 2015 für den sozialen Wohnungsbau in Thüringen verwendet (bitte nach Jahresscheiben, dem jeweiligen Landes- oder Bundesprogramm sowie der gesetzlichen Grundlage aufschlüsseln)? 6. Wie viele Menschen waren in den Jahren 2010 bis 2015 in Thüringen von Obdachlosigkeit betroffen (bitte nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Henke (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1696 7. Wie viele der von Obdachlosigkeit Betroffenen standen in den Jahren 2010 bis 2015 auf einer Warteliste für eine Sozialwohnung (bitte nach Jahresscheiben sowie nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)? 8. Wie viele Personen standen in den Jahren 2010 bis 2015 insgesamt auf einer Warteliste für eine Sozialwohnung (bitte nach Jahresscheiben sowie nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)? 9. Wie hoch betrug die durchschnittliche Wartezeit der Personen aus Frage 8 in den Jahren 2010 bis 2015 (bitte nach Jahresscheiben sowie nach Landkreisen und kreisfreien Städten aufschlüsseln)? 10. Wie viele Berechtigte nach dem Thüringer Wohnraumfördergesetz gab es in den Jahren 2013 bis 2015 (bitte nach Jahresscheiben und den in § 2 des Gesetzes aufgeführten Zielgruppen sowie nach der Staatsangehörigkeit und dem Aufenthaltsstatus der Berechtigten aufschlüsseln)? 11. Wie viele Personen bezogen in den Jahren 2010 bis 2015 in Thüringen Wohngeld (bitte nach Jahresscheiben , dem Aufenthaltsstatus sowie den Staatsangehörigkeiten aufschlüsseln)? 12. Welche Maßnahmen führt die Landesregierung durch oder plant die Landesregierung, um eine Konkurrenz auf dem Wohnungsmarkt zwischen Asylbewerbern und sozial schwächeren Einheimischen zu verhindern beziehungsweise zu vermindern und für bezahlbaren Wohnraum insbesondere in regional angespannten Wohnungsmärkten zu sorgen? 13. Welche Maßnahmen führt die Landesregierung durch oder plant die Landesregierung, um Familien und anderen Haushalten mit Kindern erschwinglichen Wohnraum zur Verfügung zu stellen (Mietwohnraumförderung beziehungsweise Förderung zum Erwerb von Wohneigentum)? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 25. Januar 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Städte Jena, Erfurt und Weimar wurden Mitte des Jahres 2015 um Informationen zur Mietpreisentwicklung in ihren Städten gebeten. Folgende Daten zur Entwicklung der Nettokaltmiete in Euro pro Quadratmeter wurden hierbei durch die Städte zu diesem Zeitpunkt angegeben: Jahr 2010 2011 2012 2013 2014 2015 Erfurt 5,11 5,16 5,24 5,24 5,42 5,53 Jena 6,24 6,60 Zur kreisfreien Stadt Weimar liegen der Landesregierung keine entsprechenden Angaben vor. Zu 2.: Für die Städte Erfurt und Jena plant die Landesregierung eine Mietpreisbremse einzuführen. Der Verordnungsentwurf befindet sich derzeit in der Anhörung. Es ist vorgesehen, die Landesverordnung im 1. Quartal 2016 in Kraft zu setzen. Zu 3.: In Thüringen gibt es nur Landesprogramme und keine Bundesprogramme. Mit dem Thüringer Gesetz über die Feststellung des Landeshaushaltplans für die Haushaltsjahre 2016/2017 vom 21. Dezember 2015 werden im Wirtschaftsplan zum Sondervermögen für die soziale Wohnraumförderung folgende Ausgaben als Baudarlehen veranschlagt: 2016: 17,5 Millionen Euro 2017: 31,3 Millionen Euro Zuschüsse zur Förderung der sozialen Wohnraumförderung: 2016 9 Millionen Euro 2017 14 Millionen Euro 3 Drucksache 6/1696Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 4.: Prognosen zum zusätzlichen Bedarf an Sozialwohnungen liegen der Landesregierung nicht vor. Hierzu wäre eine entsprechende detaillierte statistische Erhebung bei den Landkreisen und kreisfreien Städten erforderlich , die allerdings aufgrund der Zeitvorgaben zur Beantwortung der Kleinen Anfrage nicht möglich war. Zu 5.: In den Jahren 2010 bis 2015 gab es nur Landesprogramme. Die in diesen Jahren für den sozialen Wohnungsbau verwendeten Finanzmittel sind den nachfolgenden Tabellen zu entnehmen. Ausgaben gemäß Abrechnung des Geschäftsbesorgungs- und Treuhandvertrags der Thüringer Aufbaubank für die soziale Wohnraumförderung in den Jahren: nach dem jeweiligen Haushaltsgesetz: Förderprogramme 2010 2011 Mietwohnungsneubau (ISSP) 10,5 14,2 Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen 17,9 8,2 Wohneigentumsprogramm 3,8 0,9 Gesamtauszahlungen an die Kunden der TAB5 32,2 23,3 nach dem Thüringer Förderfondsgesetz: Förderprogramme 2012 2013 2014 20156 Mietwohnungsneubau (ISSP) 11,2 8,8 5,9 4,4 Modernisierung und Instandsetzung von Mietwohnungen 15,4 6,3 8,9 4,4 Wohneigentumsprogramm 2,0 0,7 0,3 0,03 Gesamtauszahlungen an die Kunden der TAB 28,6 15,8 15,1 8,83 Zu 6.: Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Zu 7.: Es wird auf die Antwort zu Frage 4 verwiesen. Zu 8.: Außer der Antwort der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH zu Frage 2 der Kleinen Anfrage 12 (Drucksache 6/26) liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Zu 9.: Außer der Antwort der LEG zu Frage 3 der Kleinen Anfrage 12 (Drucksache 6/26) liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Zu 10.: Die Anzahl der ausgestellten Wohnberechtigungsscheine nach § 19 des Thüringer Wohnraumfördergesetzes für die Jahren 2010 bis 2014 können aus der beigefügten Anlage entnommen werden. Die Zahlen für 2015 liegen der Landesregierung noch nicht vor. Die Statistik erfasst weder eine Aufschlüsselung nach den in § 2 des Wohnraumfördergesetzes aufgeführten Zielgruppen noch nach Staatsangehörigkeit und Aufenthaltsstatus der Berechtigten. Zu 11.: Die Zahl der Personen mit Wohngeldbezug für die Jahre 2010 bis 20157 ist der nachfolgenden Übersicht zu entnehmen. Statistische Erhebungen über den Aufenthaltsstatus sowie den Staatsangehörigkeiten liegen nicht vor. 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1696 Jahr Anzahl der Personen 2010 82.573 2011 72.060 2012 60.843 2013 49.545 2014 41.415 2015 34.423 Zu 12.: Nach § 47 des Asylgesetzes (AsylG) sind Asylbewerber im Rahmen der dort genannten Bedingungen dazu verpflichtet, in der für ihre Aufnahme zuständigen Aufnahmeeinrichtung zu wohnen. Sofern innerhalb der in der Vorschrift genannten sechsmonatigen Aufenthaltspflicht über den Asylantrag nicht entschieden ist, ist zwar die Verteilung nach § 50 AsylG innerhalb des Landes vorgesehen. Jedoch soll nach § 53 Abs. 1 AsylG die Unterbringung in der Regel in Gemeinschaftsunterkünften erfolgen. Die Verpflichtung, in einer Gemeinschaftsunterkunft zu wohnen, endet unter den in § 53 Abs. 2 AsylG genannten Bedingungen in der Regel mit der Zuerkennung des Aufenthaltsstatus als Asylberechtigter. Insofern treten Asylbewerber auf dem Wohnungsmarkt nicht in Konkurrenz zu sozial schwächeren Einheimischen . Im Übrigen wird auf die Antwort zu Frage 13 verwiesen. Zu 13.: Nach § 2 Abs. 1 des Thüringer Wohnraumfördergesetzes werden auch Familien als hervorzuhebende Zielgruppe der sozialen Wohnraumförderung benannt. In Vertretung Dr. Sühl Staatssekretär Anlage8 Endnote: 1 Vergleiche A. Fischer: Zum Spannungsverhältnis von Zuwanderung und Sozialstaat; in: PROKLA 94, Zeitschrift für kritische Sozialwissenschaft, 24. Jahrgang, Nr. 1 (März 1994), Seite 27 bis 47; hier: Seite 30. 2 Hier und im Folgenden wird der Begriff "Flüchtlinge" als Oberbegriff für Asylbewerber, anerkannte Asylberechtigte gemäß Artikel 16a Grundgesetz, Flüchtlinge nach der Genfer Flüchtlingskonvention, subsidiär Schutzbedürftige, Ausländer, die unter ein Abschiebeverbot fallen sowie vollziehbar Ausreisepflichtige verwendet. 3 Vergleiche http://www.parldok.thueringen.de/ParlDok/dokument/54979/ausweisung-jenas-als-gebiet-mit-angespanntem -wohnungsmarkt-.pdf. 4 Vergleiche http://www.parldok.thueringen.de/ParlDok/dokument/53684/sozialwohnungen-der-leg-th%C3%BCringennachgefragt .pdf. 5 Abrechnung Geschäftsbesorgungs- und Treuhandvertrag der TAB. 6 Vorläufige Abrechnung 31. Dezember 2015. 7 2010 bis 2014: Quelle TLS; 2015: vorläufiger Stand. 8 Hinweis: Auf den Abdruck der Anlage wurde verzichtet. Ein Exemplar mit Anlage erhielten jeweils die Fraktionen und die Landtagsbibliothek. Des Weiteren kann sie im Abgeordneteninformationssystem unter der oben genannten Drucksachennummer sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden.