27.01.2016 Drucksache 6/1702Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 11. Februar 2016 Flurbereinigungsverfahren in der Gemeinde Grabfeld Die Kleine Anfrage 750 vom 5. Januar 2015 hat folgenden Wortlaut: Zur Neuordnung ländlichen Besitzes und ländlicher Grundstücke sind Verfahren zur Flurbereinigung, zur Bodenordnung, zum freiwilligen Landtausch und zum ländlichen Wegebau möglich. Nach § 2 Abs. 2 Flur bereinigungsgesetz sind die Länder für die Durchführung dieser Verfahren zuständig. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Maßnahmen sind nach dem Flurbereinigungsgesetz in der Gemeinde Grabfeld anhängig und seit wann laufen diese (bitte aufschlüsseln nach Verfahrensmaßnahmen)? 2. In welchem Stand befinden sich diese Verfahren? 3. Wann ist mit einem Abschluss der Maßnahmen zu rechnen? 4. Wie viele Mitarbeiter stehen für die Bearbeitung der Verfahren zur Verfügung und welche Personalpro gnose ist hierfür zu erwarten? 5. Plant die Landesregierung Maßnahmen zur Reduzierung der Bearbeitungszeit, wenn ja, welche und wenn nein, warum nicht? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 26. Januar 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Flurbereinigungsverfahren nach § 1 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) Wolfmannshausen; Flurbereini gungsbeschluss 1995 Flurbereinigungsverfahren nach § 1 FlurbG Behrungen, Flurbereinigungsbeschluss 1999 Flurbereinigungsverfahren nach § 1 FlurbG Berkach, Flurbereinigungsbeschluss 1999 Flurbereinigungsverfahren nach § 1 FlurbG Queienfeld/Rentwertshausen, Flurbereinigungsbeschluss 1999 Flurbereinigungsverfahren nach § 1 FlurbG Bibra, Flurbereinigungsbeschluss 1999 Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren nach § 86 FlurbG Nordheim/Schwickershausen, Flurbereini gungsbeschluss 1999 Beschleunigtes Zusammenlegungsverfahren nach § 91 FlurbG Jüchsener Wälder; Flurbereinigungsbe schluss 2016 (geplant) K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Floßmann (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1702 Zu 2.: Wolfmannshausen: Die Umsetzung des Wege und Gewässerplans ist abgeschlossen sowie die Ortslage reguliert und aufge messen. Der Planwunschtermin ist abgeschlossen und wird derzeit ausgewertet. Behrungen: Die Umsetzung des Wege und Gewässerplans ist abgeschlossen. Derzeit steht der Grunderwerb in den Waldbereichen zu Gunsten der Waldgenossenschaft im Vordergrund. Berkach: Die Umsetzung des Wege und Gewässerplans ist abgeschlossen und die Wertermittlung rechtskräftig fest gestellt. Derzeit wird die Ortslage reguliert und aufgemessen. Queienfeld/Rentwertshausen: Die Umsetzung des Wege und Gewässerplans ist abgeschlossen und die Ortslage Rentwertshausen re guliert und aufgemessen. Derzeit wird die Ortslage Queienfeld reguliert und aufgemessen. Bibra: Die Umsetzung des Wege und Gewässerplans ist abgeschlossen und die Ortslage reguliert und aufge messen. Derzeit wird die Offenlegung der Wert ermittlung vorbereitet. Nordheim/Schwickershausen: Die Umsetzung des Wege und Gewässerplans ist abgeschlossen und die Ortslagen sind reguliert und auf gemessen. Das Verfahren kann derzeit nur nachrangig bearbeitet werden. Jüchsener Wälder: Die Anordnung des Verfahrens wird derzeit vorbereitet. Der jeweils aktuelle Verfahrensstand aller Flurbereinigungsverfahren ist unter www.http://www.landentwick lungonline.thueringen.de/ einsehbar. Zu 3.: Flurbereinigungsverfahren können nicht als eine Maßnahme betrachtet werden, sondern bestehen aus ver schiedenen Teilschritten. Flurbereinigung entfaltet ihre Wirkungen daher bereits im Laufe der Verfahren und nicht erst mit der Ausführung des Flurbereinigungsplans bzw. der Schlussfeststellung. In allen anhängigen Verfahren in der Gemeinde Grabfeld ist die Umsetzung der Wege und Gewässerplä ne abgeschlossen. Dabei wurden ca. 13,5 Millionen Euro Ausführungskosten mit einem Fördervolumen von ca. zehn Millionen Euro in die ländliche In frastruktur investiert. Ortsregulierungen schaffen durch die Anzeige der künftigen Grenzen Rechtssicherheit und Grenzfrieden bereits bevor der neue Rechtszustand eingetreten ist. Der Abschluss der Ortslagenregulierung Queienfeld wird 2017 erfolgen. Dann sind sieben der acht Ortslagen reguliert und aufgemessen. Lediglich für die Orts lage Behrungen ist derzeit die Ortslagenregulierung zurückgestellt, da das Verfahren Wolfmannshausen Priorität genießt. Die Ausführung der ersten Verfahren ist 2019 zu erwarten, die Schlussfeststellung 2021, unter der Voraus setzung, dass keine wesentlichen Verzögerungen aufgrund von eingelegten Rechtsmitteln eintreten. Für diese zeitliche Prognose kommen die Verfahren Wolfmannshausen und Bibra in Betracht. Zu 4.: Die Verfahren Jüchsener Wälder, Queienfeld/Rentwertshausen, Bibra und Nordheim/Schwickershausen werden im gesetzlichen zulässigen Umfang durch Dienstleister bearbeitet. Die Bearbeitung der Verfahren Wolfmannshausen, Behrungen und Berkach sind in einer Bodenordnungs gruppe des Amtes für Landentwicklung und Flurneuordnung Meiningen angesiedelt. In dieser werden von 8,7 Vollbeschäftigteneinheiten neun Flurbereinigungsverfahren auf einer Gesamtfläche von ca. 7.700 Hek tar (davon Verfahren der Gemeinde Grabfeld 2.900 Hektar) bearbeitet. 3 Drucksache 6/1702Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Der Personalbestand im Bereich Flurbereinigung soll nach einem erheblichen Personalabbau in den ver gangenen Jahren auf dem jetzigen Niveau gehalten werden. Zu 5.: Am 14. Oktober 2014 fand ein Gespräch von Vertretern des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft mit dem Bürgermeister der Gemeinde Grabfeld und dem Vorsitzenden der Teilnehmergemein schaft Behrungen zu den Perspektiven der genannten Verfahren statt. Im Ergebnis wurde eine Forcierung der Verfahren QueienfeldRentwertshausen, Bibra und Wolfmannshausen vereinbart und inzwischen erreicht. Mit dem Doppelhaushalt 2016/2017 ist eine Erhöhung der Haushaltsmittel für die Vergabe von Flurbereini gungsverfahren gegenüber dem Ansatz von 2015 vorgenommen worden, die vom Umfang her die Bewäl tigung neuer Arbeitsschwerpunkte der Flurbereinigung (z. B. Hochwasserschutz) zulässt und gleichzeitig die Abarbeitung der anhängigen Verfahren gewährleistet. In Vertretung Dr. Sühl Staatssekretär