28.01.2016 Drucksache 6/1707Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 9. Februar 2016 Finanzlage der Stadt Eisfeld (Landkreis Hildburghausen) Die Kleine Anfrage 681 vom 24. November 2015 hat folgenden Wortlaut: Im Rahmen der öffentlichen Anhörung des Haushalts- und Finanzausschusses am 20. November 2015 zum Entwurf der Landesregierung zum Thüringer Finanzausgleichsgesetz stellte der Bürgermeister der Stadt Eisfeld die Finanzlage seiner Stadt dar. Nach seinen Angaben wäre die Finanzierung der Kindertagesstätten in Eisfeld kaum noch möglich. Die sogenannten Pflichtaufgaben könnten in Eisfeld nicht mehr erfüllt werden, geschweige denn die freiwilligen Aufgaben. Der Bürgermeister erklärte sinngemäß, dass die Stadt Eisfeld kapitulieren werde, wenn sich am Gesetzentwurf zum Thüringer Finanzausgleichsgesetz nichts Wesentliches zugunsten der Kommunen ändern wird. Bleibt es beim angekündigten kommunalen Finanzausgleich kündigte der Bürgermeister an, die "weiße Fahne rauszuhängen", die Straßenbeleuchtung auszuschalten und den Winterdienst einzustellen. Die Stadt Eisfeld unterliegt der Rechtsaufsicht (und in Teilen der Fachaufsicht) des Landes. Die Haushaltssatzungen der Stadt werden von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde ge würdigt beziehungsweise genehmigt . Ich frage die Landesregierung: 1. Wann ist die Haushaltssatzung 2015 der Stadt Eisfeld in Kraft getreten? Welche Auflagen gab es dabei möglicherweise im Zusammenhang mit der Würdigung beziehungsweise Genehmigung der Haushaltssatzung durch die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde? Sollte noch keine Haushaltssatzung für das Jahr 2015 in Kraft getreten sein, welche Gründe hierfür sind der Landesregierung bekannt? 2. Wie haben sich die eigenen Steuereinnahmen der Stadt Eisfeld im Zeitraum von 2009 bis 2015 entwickelt (bitte Einzelaufstellung nach Steuerarten und Haushaltsjahren, für das Jahr 2015 die entsprechenden Haushaltsansätze)? 3. Wie hoch sind derzeit die Hebesätze der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer in der Stadt Eisfeld? 4. Welche und in welcher Höhe hat die Stadt Eisfeld für den Zeitraum von 2009 bis 2015 Landeszuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich erhalten (bitte Einzelaufstellung nach Haushaltsjahren)? 5. Seit wann verfügt möglicherweise die Stadt Eisfeld über ein von der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde genehmigtes Haushaltssicherungskonzept? Welche wesentli chen Konsolidierungsmaßnahmen sind in diesem möglicherweise vorliegenden Kon zept festgeschrieben? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kuschel (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1707 6. Welche Überschüsse beziehungsweise Fehlbeträge weisen die Jahresrechnungen der Stadt Eisfeld für die Haushaltsjahre 2009 bis 2014 aus (bitte Einzelaufstellung nach Haushaltsjahren)? 7. Wie hoch ist derzeit der Verschuldungsstand der Stadt Eisfeld? 8. Wie sind derzeit in der Stadt Eisfeld die Kindertagesstättengebühren ausgestaltet? Wie hoch sind die Kindertagestättengebühren im Landesdurchschnitt? 9. Welche Informationen liegen der Landesregierung als Rechtsaufsichtsbehörde vor, wonach die Stadt Eisfeld nicht in der Lage sei, die Pflichtaufgaben zu erfüllen? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 27. Januar 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Haushaltssatzung 2015 der Stadt Eisfeld trat am 1. Januar 2015 in Kraft. Ihre Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt Nr. 3/2015 vom 6. März 2015. Die genehmigungspflichtigen Bestandteile wurden mit Bescheid vom 23. Februar 2015 genehmigt. Die Genehmigungspflicht bestand für die geplante Kreditaufnahme des kommunalen Eigenbetriebes. Der Bescheid erging ohne Nebenbestimmungen. Zu 2.: Die nachgefragten Angaben können der als Anlage 1 beigefügten Tabelle entnommen werden. Zu 3.: Die Stadt Eisfeld hat die Hebesätze der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer derzeit mit jeweils 390 vom Hundert festgesetzt. Zu 4.: Die nachgefragten Angaben können der als Anlage 2 beigefügten Tabelle entnommen werden. Zu 5.: Die Stadt Eisfeld verfügt derzeit noch nicht über ein genehmigtes Haushaltssicherungskonzept. Zu 6. bis 8.: Die nachgefragten Angaben können der als Anlage 3 beigefügten Tabelle entnommen werden. Ein Landesdurchschnitt der Kindertagesstättengebühren kann nicht angegeben werden (vgl. Antwort der Landesregierung zu Frage 5 der Kleinen Anfrage 263 des Abgeordneten Wolf [DIE LINKE], Drucksache 6/784). Zu 9.: Der zuständigen Rechtsaufsichtsbehörde liegen derzeit keine Informationen vor, wonach die Stadt Eisfeld nicht in der Lage sei, ihre Pflichtaufgaben zu erfüllen. Dr. Poppenhäger Minister Anlagen*) *) Hinweis: Auf den Abdruck der Anlagen wurde verzichtet. Ein Exemplar mit Anlagen erhielten jeweils die Fraktionen und die Landtagsbibliothek. Des Weiteren können sie im Abgeordneteninformationssystem unter der oben genannten Drucksachennummer sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden. Kleine Anfrage Nr. 681 Anlage 1 Entwicklung der Steuereinnahmen der Stadt Eisfeld 2009 bis 2015 2009 2010 2011 2012 2013 2014 1. Halbjahr 2015 Grundsteuer A 15.982,00 € 15.247,00 € 18.634,00 € 18.246,00 € 18.377,00 € 18.903,00 € 8.741,00 € Grundsteuer B 448.825,00 € 459.045,00 € 530.323,00 € 524.648,00 € 608.848,00 € 602.588,00 € 316.364,00 € Gewerbesteuer (brutto) 802.256,00 € 1.325.473,00 € 1.728.334,00 € 1.361.495,00 € 1.524.479,00 € 1.644.723,00 € 262.768,00 € Gewerbesteuerumlage 104.192,00 €- 137.024,00 €- 200.020,00 €- 134.357,00 €- 119.039,00 €- 163.840,00 €- 23.360,00 € GA an der Einkommensteuer 815.855,00 € 833.539,00 € 959.732,00 € 1.052.588,00 € 1.126.293,00 € 1.205.714,00 € 398.711,00 € GA an der Umsatzsteuer 136.809,00 € 139.904,00 € 147.422,00 € 160.782,00 € 166.289,00 € 168.406,00 € 58.138,00 € andere Steuern 59.826,00 € 62.806,00 € 53.133,00 € 61.848,00 € 47.815,00 € 50.279,00 € 23.854,00 € Summe der Steuereinnahmen 2.175.361 € 2.698.990 € 3.237.558 € 3.045.250 € 3.373.062 € 3.526.773 € 1.091.936 € Veränderung zum Vorjahr 24,07% 19,95% -5,94% 10,76% 4,56% Quelle: 2009 bis 2013 Jahresrechnungsstatistik; 2014 und 1. Halbjahr vierteljährliche Kassenstatistik (zum 31. Dezember 2013 wurde die Gemeinde Bockstadt (159 Einwohner zum 30.06.2013) eingemeindet; für die Vergleichbarkeit sind die entsprechenden Daten der Gemeinde Bockstadt in den Jahren 2009 bis 2013 in der Tabelle hinzugerechnet) Kleine Anfrage Nr. 681 Anlage 2 Stadt Eisfeld - Zuweisungen aus dem kommunalen Finanzausgleich 2009 bis 2015 2009 Schlüsselzuweisungen 1.896.679,57 € Familienleistungsausgleich 153.777,03 € Auftragskostenpauschale 67.916,55 € Landeszuschüsse zur Kindertagesbetreuung (§ 19 ThürKitaG) 234.600,00 € Infrastrukturpauschale für Kinder gem. § 21 ThürKitaG 49.000,00 € 2010 Schlüsselzuweisungen 1.798.834,68 € Familienleistungsausgleich 160.240,71 € Auftragskostenpauschale 90.029,44 € Landeszuschüsse zur Kindertagesbetreuung (§ 19 ThürKitaG) 324.370,00 € Infrastrukturpauschale für Kinder gem. § 21 ThürKitaG 43.000,00 € 2011 Schlüsselzuweisungen 1.674.005,39 € Familienleistungsausgleich 160.177,98 € Auftragskostenpauschale 61.685,43 € Landeszuschüsse zur Kindertagesbetreuung (§ 19 ThürKitaG) 453.420,00 € Infrastrukturpauschale für Kinder gem. § 21 ThürKitaG 48.000,00 € 2012 Schlüsselzuweisungen 1.371.140,32 € Familienleistungsausgleich 162.304,00 € Mehrbelastungsausgleich 84.215,52 € Landeszuschüsse zur Kindertagesbetreuung (§ 19 ThürKitaG) 450.360,00 € Infrastrukturpauschale für Kinder gem. § 21 ThürKitaG 36.000,00 € 2013 Schlüsselzuweisungen 1.099.596,91 € Mehrbelastungsausgleich 188.736,00 € Landeszuschüsse zur Kindertagesbetreuung (§ 19 ThürKitaG) 455.070,00 € Infrastrukturpauschale für Kinder gem. § 21 ThürKitaG 46.000,00 € Kommunale Finanzgarantie gemäß § 37 ThürFAG vom 31.01.2013 (davon 10 v. H. für investive Zwecke) 144.639,99 € 2014 Schlüsselzuweisungen 1.131.150,13 € Mehrbelastungsausgleich 196.225,00 € Landeszuschüsse zur Kindertagesbetreuung (§ 19 ThürKitaG) 509.220,00 € Infrastrukturpauschale für Kinder gem. § 21 ThürKitaG 53.000,00 € Kommunale Finanzgarantie gemäß § 37 ThürFAG vom 31.01.2013 (davon 10 v. H. für investive Zwecke) 44.294,04 € 2015 Schlüsselzuweisungen 1.096.078,35 € Mehrbelastungsausgleich 194.650,00 € Landeszuschüsse zur Kindertagesbetreuung (§ 19 ThürKitaG) 495.480,00 € Infrastrukturpauschale für Kinder gem. § 21 ThürKitaG 52.000,00 € (zum 31. Dezember 2013 wurde die Gemeinde Bockstadt (159 Einwohner zum 30.06.2013) eingemeindet; für die Vergleichbarkeit sind die entsprechenden Daten der Gemeinde Bockstadt in den Jahren 2009 bis 2013 in der Tabelle hinzugerechnet) Anlage 3 zur Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 681 des Abgeordneten Kuschel (DIE LINKE) - Finanzlage der Stadt Eisfeld 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 (Plan) dauernde Leistungsfähigkeit (EUR) 382.857 1.335.284 1.238.901 837.004 565.584 772.343 -92.780 Verschuldung (EUR) 1.441.428 1.226.137 KITA* Gebühren Benutzungsentgelt in EUR ab 1.1.2015 150 105 Kind(er) aus einer Familie mit 2 Kindern 135 95 120 84 Kind(er) aus einer Familie mit 4 oder mehr Kindern 105 74 * Die 3 Kindertagesstätten in der Stadt Eisfeld werden von freien Trägern betrieben. bis 7 Stunden (70 %)über 7 Stunden (100 %) Kind aus einer Familie mit 1 Kind Kind(er) aus einer Familie mit 3 Kindern