28.01.2016 Drucksache 6/1709Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 9. Februar 2016 Denkmalswert des Tribünengebäudes Sportplatz Arnstadt-Rudisleben Die Kleine Anfrage 722 vom 15. Dezember 2015 hat folgenden Wortlaut: Die Denkmalschutzbehörden waren am Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan "Erfurter Kreuz - Süd" beteiligt. In der Stellungnahme aus November 2008 wurde nach Informationen des Fragestellers erklärt, dass der Denkmalswert für das Tribünengebäude des Sportplatzes Arnstadt-Rudisleben durch das zuständige Thüringer Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie überprüft wird. Ich frage die Landesregierung: 1. Wann hat das Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie mit welchen Ergebnis sen den Denkmalswert für das Tribünengebäude des Sportplatzes Arnstadt-Rudisleben überprüft? Warum erfolgte möglicherweise diese Überprüfung nicht? 2. Wann wurde die Stadt Arnstadt über das Ergebnis der nachgefragten Prüfung informiert? 3. Weshalb wurde möglicherweise auf diese Information der Stadt Arnstadt verzichtet? Die Thüringer Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 27. Januar 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens hat die Untere Denkmalschutzbehörde des Ilm-Kreises das Thüringische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie mit Schreiben vom 4. November 2008 um Prüfung der Denkmaleigenschaften der Tribünenanlage gebeten. Daraufhin erfolgte umgehend eine Überprüfung durch das Thüringische Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie. Am 17. November 2008 wurde hierzu ein Ortstermin mit der Unteren Denkmalschutzbehörde in Rudisleben wahrgenommen, um den Denkmalwert der Tribünenanlage zu überprüfen. Bei der Prüfung wurde vom Thüringischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie festgestellt, dass die Tribünenanlage kein Kulturdenkmal im Sinne des § 2 Thüringer Denkmalschutzgesetz (ThürDSchG) ist. Zu 2.: Ein Schreiben mit dem Prüfungsergebnis wurde am 19. November 2008 an die Untere Denkmalschutzbehörde des Ilm-Kreises übersandt. Die Stadt Arnstadt wurde vom Thüringischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie nicht gesondert informiert. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kuschel (DIE LINKE) und A n t w o r t der Thüringer Staatskanzlei 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1709 Zu 3.: Da es sich bei dem Objekt nicht um ein Kulturdenkmal nach § 2 ThürDSchG handelt, bestehen seitens des Thüringischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie keine Informationspflichten. Prof. Dr. Hoff Minister