28.01.2016 Drucksache 6/1710Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 9. Februar 2016 Gentech-Raps auf Thüringer Versuchsfeldern Die Kleine Anfrage 727 vom 14. Dezember 2015 hat folgenden Wortlaut: Mit Beschluss vom 17. Juni 2010 (vgl. Drucksache 5/1152) hat sich der Thüringer Landtag unter anderem dafür ausgesprochen, dass in Thüringen keine gentechnisch veränderten Pflanzen angebaut werden. Nach einer Meldung des "Informationsdienstes Gentechnik" wurde in diesem Jahr in acht Bundesländern, darunter auch im Freistaat Thüringen, festgestellt, dass gentechnisch verändertes Raps-Saatgut einer französischen Firma auf landwirtschaftlichen Flächen ausgebracht wurde. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Informationen hat die Landesregierung in Bezug auf Thüringen und nach ihrer Kenntnis auch in Bezug auf die anderen sieben Länder zu diesem Sachverhalt? 2. Wodurch war es nach Auffassung der Landesregierung möglich, dass verunreinigtes Saatgut auf Thüringer Flächen ausgebracht werden konnte? 3. Welche Flächen in Thüringen waren durch diesen Vorfall betroffen und wer bewirtschaftet diese Flächen? 4. Wie wurde sichergestellt, auch angesichts der Tatsache, dass gentechnisch verunreinigte Raps-Samen jahrelang im Boden überdauern können, dass das ausgebrachte gentechnisch veränderte Saatgut vollumfänglich vernichtet wurde? 5. Wie bewertet die Landesregierung diesen Vorfall und wie kann sichergestellt werden, dass sich ähnliche Vorfälle in Zukunft nicht wiederholen? Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 27. Januar 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) informierte die Landesregierung mit Schreiben vom 28. Oktober 2015 über eine unbeabsichtigte Freisetzung in Deutschland. Das BVL teilte mit, dass in konventionellem Winterrapssaatgut "HRC 918" bei einer Vorprüfung zur Sortenregisteranerkennung in Großbritannien geringe Anteile der gentechnisch veränderten Rapslinie OXY-235 gefunden wurden. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Worm (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1710 Das Saatgut ist durch eine französische Saatzuchtfirma über eine Zweigniederlassung in Deutschland auch in Thüringen zur Aussaat gelangt. Neben Thüringen sind sieben weitere Länder betroffen: Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Es handelt sich jeweils um züchterische Arbeiten im kleinen Maßstab im Zuge der Vorprüfung und Sortenentwicklung. In Thüringen waren kleine Versuchsflächen in Weimar-Schöndorf (30 Quadratmeter) und in Roßleben bei Artern (60 Quadratmeter) betroffen. Nach derzeitigem Kenntnisstand wurden in allen Ländern Vollzugsmaßnahmen durchgeführt. Die Pflanzen wurden vollständig von den Flächen entfernt und vernichtet. Ein kommerzieller Anbau von Raps für die Lebensmittel - oder Futtermittelerzeugung oder als nachwachsender Rohstoff hat nicht stattgefunden. Weitere Informationen hat das BVL unter folgender Internetadresse zugänglich gemacht: http://www.bvl. bund.de/DE/06_Gentechnik/04_Fachmeldungen/2015/2015_12_04_Aussaat_gentechnisch_veraenderter_ Raps.html?nn=1471850 Zu 2.: Auf die Antwort zu Frage 1 wird Bezug genommen; nähere Erkenntnisse zu der Ursache der Verunreinigung des Saatgutes liegen der Landesregierung nicht vor. Zu 3.: Bewirtschaftet werden die Flächen in Schöndorf vom "Saaten-Zentrum Schöndorf Friedrich Uhlig e. K." und in Roßleben vom "Landwirtschaftlichen Versuchswesen Werner Winterfeld". Zu 4.: Für einen Versuchsanbau mit dem "Winterraps HRC 918" auf Flächen von ca. 30 bzw. 60 Quadratmeter wurden Kleinstmengen (10 bis 20 Gramm) eingesetzt. Das Thüringer Landesverwaltungsamt ordnete an, den bereits ausgesäten Raps nachhaltig zu beseitigen sowie in den Folgejahren auf den Flächen keinen Raps anzubauen und die Flächen auf Durchwuchs zu kontrollieren. Damit wird sichergestellt, dass eventuell auf den Flächen verbliebene gentechnisch veränderte Rapssamen vollständig entfernt werden können. Die Rapspflanzen auf den betroffenen Flächen wurden, nachdem das Saatgut vollständig aufgegangen war, per Hand am 18. November 2015 herausgezogen und in Biogasanlagen vernichtet. Hierzu liegen der Vollzugsbehörde Nachweise vor. Zu 5.: Der Vorfall zeigt, dass das europäische Warnsystem, die Behördenkommunikation wie auch die betriebsinternen Kontrollen und deren Ergebnisweitergabe im Ereignisfall funktionieren. Das BVL steht mit den nationalen Behörden der Mitgliedstaaten und der EU-Kommission in Kontakt, um weiterhin Vorsorge gegen solche Vorfälle zu treffen. Lauinger Minister