29.01.2016 Drucksache 6/1715Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 17. Februar 2016 Finanzierung von Maßnahmen gegen den Links- und Rechtsextremismus im Rahmen des "Thüringer Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit " - Teil I Die Kleine Anfrage 623 vom 4. November 2015 hat folgenden Wortlaut: Aus mehreren Antworten der Landesregierung zur Finanzierung von Maßnahmen gegen den Links- und Rechtsextremismus im Rahmen des "Thüringer Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit " (vergleiche Kleine Anfrage 370 des Abgeordneten Henke, Kleine Anfrage 445 des Abgeordneten Rudy) ging nach Auffassung des Fragestellers hervor, dass aus Landesmitteln mutmaßliche linksextremistische Organisationen gefördert werden und dass im Rahmen des oben genannten Landesprogramms eine Überprüfung der Zuwendungsempfänger auf ihre Verfassungstreue erst beim Vorliegen von begründeten Zweifeln vorgenommen wird. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele der im Rahmen des "Thüringer Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit" seit Programmbeginn geförderten Projekte richteten sich gegen Rechtsextremismus, wie viele gegen Linksextremismus (bitte nach Jahresscheiben sowie Links- und Rechtsextremismus aufschlüsseln)? 2. Welche Zuwendungssummen haben Projekte gegen Linksextremismus beziehungsweise gegen Rechtsextremismus im Rahmen des "Thüringer Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit" seit Programmbeginn erhalten (bitte nach Jahresscheiben und Links-/Rechtsextremismus aufschlüsseln)? 3. Wie viele der durch das "Thüringer Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit" geförderten Projekte gegen Links- oder Rechtsextremismus haben seit Programmbeginn die Ziele gemäß Punkt 1.3 der Programmrichtlinie nicht erreicht (bitte nach Jahresscheiben und den einzelnen Projekten mitsamt einer Kurzbeschreibung des Projektinhalts sowie den Zuwendungsempfängern mit dem Ort ihres Hauptsitzes aufschlüsseln sowie jeweils angeben, wo das Projekt durchgeführt wurde und ob es sich gegen Links- oder Rechtsextremismus richtete)? 4. In wie vielen Fällen mussten seit Programmbeginn aufgrund des Nichterreichens der Ziele gemäß Punkt 1.3 der Programmrichtlinie Zuwendungen des Landes von den Zuwendungsempfängern zurückgezahlt werden (bitte gemäß der vorherigen Frage aufschlüsseln)? 5. Welche Zuwendungsempfänger haben im Jahr 2015 Landesmittel für Fahrten zu Demonstrationen erhalten , die sich gegen links- oder rechtsextremistische Aufmärsche richteten (Interventionsfonds) (bitte nach Träger, Zuwendungssumme, Anlass [Demonstration mit Zuordnung zu Links- beziehungsweise K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Henke (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1715 Rechtsextremismus, Datum und Ort], sowie Anzahl derjenigen Teilnehmer, die an landesgeförderten Fahrten zu Gegendemonstrationen teilnahmen, aufschlüsseln sowie jeweils angeben, in welchen Fällen Zuwendungsempfänger die Zuwendungen des Landes in welcher Höhe an welche Organisationen, Bündnisse und Initiativen weitergeleitet haben)? 6. Wurden die Finanzmittel aus Frage 5 ausschließlich für die Anmietung des Busses beziehungsweise Reisekosten im Allgemeinen wie zum Beispiel Aufwendungen für Benzin verwendet (wenn nein, bitte auch die sonstigen Verwendungszwecke [wie Verpflegung, Erstellung des Demonstrationsmaterials und so weiter] aufführen und jeweils bei jedem Zuwendungsempfänger so aufgliedern, dass ersichtlich wird, welche Finanzmittel für welchen Zweck verwendet wurden)? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 29. Januar 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die weit überwiegende Anzahl der Projekte, die im Rahmen des Thüringer Landesprogramms für Demokratie , Toleranz und Weltoffenheit gefördert wurden, richten sich nicht gegen etwas, sondern dienen der Stärkung von Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit. Einige der Projekte des Landesprogramms richteten sich explizit gegen Rechtsextremismus, keines der Projekte des Landesprogramms richtete sich explizit gegen Linksextremismus, eines explizit sowohl gegen Rechtsextremismus als auch gegen Linksextremismus (siehe Tabelle). Anzahl der Projekte Förderjahr Projekte gegen Rechtsextremismus Projekte gegen Linksextremismus 2011 3 1 2012 26 0 2013 10 0 2014 12 0 2015 11 0 Zu 2.: Zuwendungssummen in Euro Förderjahr Projekte gegen Rechtsextremismus Projekte gegen Linksextremismus 2011 172.965,45 400 2012 213.191,84 0 2013 296.911,16 0 2014 269.074,36 0 2015 330.379,52 0 Bemerkung: Bei dem Projekt, das sich in 2011 sowohl gegen Rechts- als auch gegen Linksextremismus richtete, wurde die Zuwendung hälftig zwischen den Spalten "Projekte gegen Rechtsextremismus" und "Projekte gegen Linksextremismus" geteilt. Zu 3.: Die in der Richtlinie "Förderung von Maßnahmen zur Umsetzung des Thüringer Landesprogramms für Demokratie , Toleranz und Weltoffenheit" unter Punkt 1.3 genannten Ziele sollen mit der Umsetzung der Förderung im Rahmen des Thüringer Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit insgesamt erreicht werden. Es ist nicht notwendig und nicht möglich, dass ein Projekt alle Ziele erreicht. Zu 4.: in keinem Fall 3 Drucksache 6/1715Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 5.: Zuwendungsempfänger Anlass Datum Zuwendungssumme Euro Grenzenlos. Verein für Menschenrechte e. V. Demonstration Dresden 13.02.2015 900,00 JG-Stadtmitte Jena Demonstration Dresden 13.02.2015 1.000,00 Stadtjugendpfarramt Jena Demonstration Dresden 13.02.2015 1.000,00 Stadtjugendpfarramt Jena Demonstration der "Thügida" Eisenberg 20.04.2015 900,00 Grenzenlos. Verein für Menschenrechte e. V. Demonstration 1. Mai Saalfeld 01.05.2015 900,00 Stadtjugendpfarramt Jena Demonstration der "Thügida" Eisenberg 17.08.2015 900,00 Stadtjugendpfarramt Jena Demonstration Dresden 29.08.2015 900,00 Roter Baum e. V. Thüringen Demonstration Dresden 29.08.2015 900,00 Alle Demonstrationen richteten sich gegen Rechtsextremismus. Über die exakte Verwendung der Zuwendungen kann erst nach Prüfung der Verwendungsnachweise Auskunft erteilt werden. Zu 6.: Über die exakte Verwendung der Zuwendungen kann erst nach Prüfung der Verwendungsnachweise Auskunft erteilt werden. Dr. Klaubert Ministerin