01.02.2016 Drucksache 6/1720Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 18. Februar 2016 Beförderungen bei der Thüringer Polizei Die Kleine Anfrage 711 vom 9. Dezember 2015 hat folgenden Wortlaut: Nach einer Pressemitteilung des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales wurden am 30. No vember 2015 über 60 Polizisten aus allen Laufbahngruppen befördert. Bereits im August 2015 hatte sich die Thüringer Landesregierung darauf verständigt, die Beförderungsquote bei der Polizei im laufenden Jahr von vormals zehn auf fünf Prozent abzusenken. Diese Entscheidung wurde von der Gewerkschaft der Po lizei als "Tiefschlag für die Thüringer Polizei" bezeichnet. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Beförderungen wurden bei der Thüringer Polizei im Jahr 2015 insgesamt durchgeführt (bitte aufschlüsseln nach Laufbahngruppen)? 2. Welcher prozentuellen Quote entsprechen die im Jahr 2015 bei der Thüringer Polizei veranlassten Be förderungen? 3. Beabsichtigt die Landesregierung die Beförderungsquote bei der Polizei im kom menden Jahr anzuheben (Antwort bitte begründen)? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 29. Januar 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Zum Beförderungstermin 1. Dezember 2015 wurden im Bereich der Thüringer Polizei (ohne Abteilung 4 des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales) die in der Anlage aufgeführten Beförderungen durchgeführt. Zu 2.: Für das Jahr 2015 wurde eine Beförderungsquote von fünf Prozent festgelegt. Diese Quote wurde um die Summe der in den Vorjahren festgelegten Beförderungen, die tatsächlich nicht umgesetzt werden konnten, abzüglich der hierfür ersatzweise vollzogenen Beförderungen, erhöht. Für die Thüringer Polizei ergaben sich damit 449 Beförderungsmöglichkeiten (Verwaltung und Vollzug). Dies entspricht einer theoretischen Beförderungsquote von 7,15 Prozent. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Fiedler (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1720 Aufgrund von anhängigen Verwaltungsstreitverfahren können noch keine abschließenden Aussagen zu der erreichten Beförderungsquote getroffen werden. Zu 3.: Die Landesregierung verständigt sich für jedes Kalenderjahr im Rahmen einer Kabinettbefassung auf die Eckpunkte für die vorzunehmenden Beförderungen. Zu diesen Eckpunkten gehört auch die Frage einer Quotierung. Die Meinungsbildung für das Jahr 2016 ist noch nicht abgeschlossen. In Vertretung Götze Staatssekretär Anlage*) *) Hinweis: Auf den Abdruck der Anlage wurde verzichtet. Ein Exemplar mit Anlage erhielten jeweils die Fraktionen und die Land tagsbibliothek. Des Weiteren kann sie im Abgeordneteninformationssystem unter der oben genannten Drucksachen nummer sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden. Kleine Anfrage 711 des Abgeordneten Fiedler (CDU)  Beförderungen bei der Thüringer Polizei Anlage Beförderungen in der Thüringer Polizei zum 1. Dezember 2015 1. Im Polizeivollzugsdienst geplante Beförderungen bis 15.01.2016 durchgeführte  Beförderungen mittlerer Polizeivollzugsdienst 246 215 gehobener  Polizeivollzugsdienst 174 155 höherer Polizeivollzugsdienst 12 6 Summe 432 376 2. In der Verwaltung geplante Beförderungen bis 31.12.2015 durchgeführte  Beförderungen mittlerer Verwaltungsdienst 7 7 gehobener Verwaltungsdienst 7 5 höherer Verwaltungsdienst 3 2 Summe 17 14