02.02.2016 Drucksache 6/1729Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 19. Februar 2016 Kulturelle Fachbeiräte und Gremien im Bereich der Thüringer Staatskanzlei Die Kleine Anfrage 702 vom 27. November 2015 hat folgenden Wortlaut: Laut Punkt 7.2 (Bewilligungsverfahren) der "Richtlinie zur Förderung von Kultur und Kunst" in der Neufassung vom 17. August 2015 und laut Punkt 7.2.2 (Bewilligung) der "Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln des Freistaats Thüringen zur kulturellen Filmförderung und zur Medienförderung im audio-visuellen Bereich" werden durch die Staatskanzlei regelmäßig Fachbeiräte konsultiert beziehungsweise berufen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Fachbeiräte arbeiten zu welchem konkreten Zweck in welchen zeitlichen Abständen mit der Staatskanzlei für den Bereich Kultur und Kunst sowie Film- und Medienförderung zusammen? 2. Welche weiteren Gremien (Jurys, Kommissionen und so weiter) arbeiten zu welchem konkreten Zweck in welchen Abständen mit der Staatskanzlei für den Bereich Kultur und Kunst sowie Film- und Medienförderung zusammen? 3. Nach welchen Kriterien und durch wen erfolgt die Berufung der Fachbeiräte? 4. Nach welchen Kriterien und durch wen erfolgt die Berufung der weiteren Gremien? 5. Welche Personen sind aktuell in den Fachbeiräten vertreten (bitte Aufschlüsselung nach Name, Alter, Dauer der Zugehörigkeit im Fachbeirat, vertretene Institution)? 6. Welche Personen sind aktuell in den weiteren Gremien vertreten (bitte Aufschlüsselung nach Name, Alter, Dauer der Zugehörigkeit im Fachbeirat, vertretene Institution)? 7. Welchen Stellenwert haben Empfehlungen der kulturellen Fachbeiräte in Bezug auf exekutives Handeln der Landesregierung? 8. Falls die Empfehlungen der kulturellen Fachbeiräte nicht bindend sind, wer kann aus welchen Gründen und auf welcher Grundlage von den Empfehlungen abweichende Entscheidungen treffen? 9. Gibt es Fachbeiräte für den Bereich der Kultur- und Kreativwirtschaft sowie den Bereich des (Kultur-) Tourismus im Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft? a) Wenn ja, wie viele Fachbeiräte arbeiten in welcher Zusammensetzung (bitte Aufschlüsselung nach Name, Alter, Dauer der Zugehörigkeit im Fachbeirat, vertretene Institution) zu welchem Zweck und mit welchem Stellenwert für den Bereich Kultur- und Kreativwirtschaft? b) Wenn nein, aus welchen Gründen ist dies im Bereich der Kultur- und Kreativwirtschaft aus Sicht der Landesregierung nicht notwendig? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Mitteldorf (DIE LINKE) und A n t w o r t der Thüringer Staatskanzlei 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1729 10. Gibt es Pläne seitens der Landesregierung, die Arbeit und/oder Zusammensetzung der jeweiligen kulturellen Fachbeiräte transparenter zu machen? a) Wenn ja, wie genau und in welchem Zeitraum? b) Wenn nein, warum nicht? 11. In welchen Gremien (Kuratorien, Stiftungsräte, Vorstände, Jurys und so weiter) ist die Staatskanzlei - Bereiche Kultur und Medien - mit welchen Vertretern (bitte Aufschlüsselung nach Name, Funktion, Dauer der Zugehörigkeit im Gremium) aktuell auf der Ebene der Kommunen, des Landes, des Bundes und/ oder der Europäischen Union vertreten? Die Thüringer Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 1. Februar 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Derzeit arbeiten 15 Fachbeiräte mit der Thüringer Staatskanzlei für den Bereich Kultur und Kunst sowie Film- und Medienförderung zusammen. Eine Aufstellung zu den Fachbeiräten hinsichtlich Zweck und Sitzungsterminen enthält die beigefügte Anlage 1 A. Zu 2.: Derzeit arbeiten 22 Gremien mit der Thüringer Staatskanzlei für den Bereich Kultur und Kunst sowie Filmund Medienförderung zusammen. Eine Aufstellung zu den Gremien hinsichtlich Zweck und Sitzungsterminen enthält die beigefügte Anlage 1 B. Zu 3.: Die Auswahl der Mitglieder der Fachbeiräte erfolgt anhand fachlicher Kriterien. Eine Aufstellung zur Berufung der Mitglieder der Fachbeiräte enthält Anlage 1 A. Zu 4.: Die Auswahl der Mitglieder der Gremien erfolgt nach unterschiedlichen Kriterien. Dies kann sowohl kraft Gesetz als auch von Amts wegen bzw. anhand fachlicher Kriterien erfolgen. Eine Aufstellung zur Berufung der Mitglieder der weiteren Gremien enthält Anlage 1 B. Zu 5. und 6.: Die Fragen 5 und 6 werden gemeinsam wie folgt beantwortet: Eine Übersicht über die aktuell in den Fachbeiräten sowie weiteren Gremien vertretenen Personen enthalten die Anlagen 1 A und 1 B. Von der Veröffentlichung von Angaben zum Alter und zu den Namen der in den Beiräten vertretenen Personen wurde nach Abwägung sowohl datenschutzrechtlicher Erfordernisse als auch dem Umfang des parlamentarischen Fragerechts vorläufig abgesehen. Die Abwägungsgründe stellen sich wie folgt dar: Wenn die Namen der Gremien- und Beiratsmitglieder gemeinsam mit der Information über ihre sonstige Funktion und die Angabe zur Dauer der Zugehörigkeit zum Beirat in der Antwort an den Landtag übermittelt und dort Gegenstand einer Drucksache werden, dann handelt es sich dabei um eine Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten. Diese ist nur zulässig, wenn das Thüringer Datenschutzgesetz (ThürDSG) oder eine andere Rechtsvorschrift sie erlaubt oder anordnet oder soweit der Betroffene eingewilligt hat. Die Bestimmungen des Thüringer Datenschutzgesetzes gelten ohne Zweifel für die Thüringer Staatskanzlei. Die Anwendbarkeit für den Landtag bestimmt sich nach den Vorschriften des § 2 Abs. 5 ThürDSG. Die Vorschriften gelten für den Landtag in Wahrnehmung seiner parlamentarischen Aufgaben entsprechend, die Einhaltung des Datenschutzes wird durch den Ältestenrat des Landtags kontrolliert. Die Übermittlung der Daten zur Beantwortung der Kleinen Anfrage 702 durch die Thüringer Staatskanzlei an den Landtag könnte durch Artikel 67 Abs. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen gerechtfertigt sein, wonach die Landesregierung parlamentarische Anfragen unverzüglich zu beantworten hat. Allerdings kann die Landesregierung die Beantwortung von Anfragen und die Erteilung von Auskünften nach Artikel 67 Abs. 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen ablehnen, wenn dem Bekanntwerden des Inhalts gesetzliche Vorschriften, Staatsgeheimnisse oder schutzwürdige Interessen einzelner, insbesondere des Datenschutzes, entgegenstehen. Es geht im Kern also um die Abwägung zwischen dem verfassungsmäßig geschützten parlamentarischen Fragerecht und dem datenschutzrechtlichen Schutzbedürfnis einzelner Personen. Hinter der Kleinen Anfrage 702 steht das durchaus berechtigte Interesse in Erfahrung zu bringen, auf welchen Fachkompetenzen die Entscheidungen über die Vergabe von Fördermitteln in der Thüringer Staats- 3 Drucksache 6/1729Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode kanzlei gründen. Dem Grundsatz der Datenvermeidung und Datensparsamkeit (§ 1 Abs. 2 ThürDSG) wird insoweit Rechnung getragen, dass das nachgefragte Alter der Gremien- und Beiratsmitglieder nicht in die Beantwortung aufgenommen wurde, da es einerseits durch die Thüringer Staatskanzlei nicht erfasst wird und andererseits für das dargelegte Interesse unbedeutsam ist. Das Interesse der Fragestellerin, auch konkrete Namen zu erfahren, dürfte zumindest solange, wie es sich bei den betroffenen Personen nicht um Personen des öffentlichen Lebens handelt, und diese einer Veröffentlichung ihrer Namen nicht zugestimmt haben, nicht überwiegen. Angesichts dessen wird die Thüringer Staatskanzlei künftig bei der Berufung von Mitgliedern in Beiräten die Zustimmung zur Veröffentlichung der Mitgliedschaft im betreffenden Beirat einholen. Zu 7.: Die Empfehlungen der kulturellen Fachbeiräte haben einen hohen Stellenwert. Die Fachkunde und künstlerische Kompetenz der Beiratsmitglieder ist eine wichtige Ergänzung der formal-rechtlichen und inhaltlichen Bewertung von Förderanträgen und trägt dazu bei, gerade unter den Rahmenbedingungen von stets höherem Antragsvolumen gegenüber den zur Verfügung stehenden Fördermitteln künstlerisch und kulturpolitisch ausgewogene Förderentscheidungen zu treffen. Durch die Entsendung von Vertreterinnen und Vertretern der kulturellen Bereiche in die Beiräte wird zudem eine Interessensabwägung hinsichtlich der unterschiedlichen Anspruchsgruppen und ihrer Zielsetzungen ermöglicht. Hierbei ist stets Sorge zu tragen, dass partikulare Interessen eingebettet sind in die Kulturstrategie des Landes insgesamt. Dies fordert den Beiratsmitgliedern die Verantwortung ab, über die ihnen näher stehenden Anspruchsgruppen und deren Zielsetzungen hinaus in der Beiratstätigkeit zu agieren und zu entscheiden. Zu 8.: Die Empfehlungen der Beiräte sind nicht bindend, sodass die endgültige Entscheidungsbefugnis dem Minister für Kultur-, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei obliegt, der diese Aufgabe auch weiter delegieren kann. Bei der Bewilligung von Zuwendungen nach der Richtlinie zur Förderung von Kultur und Kunst vom 17. August 2015 und der Richtlinie zur Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln des Freistaats Thüringen zur kulturellen Filmförderung und zur Medienförderung im audio-visuellen Bereich vom 10. November 2015 sind ebenfalls die Vorschriften der Landeshaushaltsordnung (insbesondere §§ 23, 44 LHO) zu beachten. Insofern die Bewilligungsvoraussetzungen nach § 44 Abs. 1 LHO vorliegen, erfolgt die Gewährung von Fördermitteln nach objektiven Gesichtspunkten - hierzu zählt u.a. das Votum des Beirats. Zu 9.: nein a) entfällt b) Den Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft stehen die allgemeinen Programme zur Wirtschaftsförderung offen. Ein gesondertes branchenbezogenes Förderprogramm besteht nicht, sodass auch eine sachverständige Begleitung von Förderentscheidungen durch einen Fachbeirat nicht geboten ist. Zu 10.: a) Die Thüringer Staatskanzlei wird die Zusammensetzung der Beiräte künftig im Internet bekannt geben und durch Medieninformation über die Zusammensetzung bei Neuberufungen informieren. b) entfällt Zu 11.: Eine Übersicht zu den Gremien der Thüringer Staatskanzlei in den Bereichen Kultur und Medien ist in Anlage 2 beigefügt. Bezüglich der Aufschlüsselung der Jurys wird auf Anlage 1 B verwiesen. Prof. Dr. Hoff Minister Anlagen*) *) Hinweis: Auf den Abdruck der Anlagen wurde verzichtet. Ein Exemplar mit Anlagen erhielten jeweils die Fraktionen und die Landtagsbibliothek. Des Weiteren können sie im Abgeordneteninformationssystem unter der oben genannten Drucksachennummer sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden. ANLAGE 1 A - FACHBEIRÄTE zur Kleinen Anfrage Nr. 6-702 der Abg. Mitteldorf (DIE LINKE) zu „Kulturellen Fachbeiräten und Gremien im Bereich der TSK“ NR. FACHBEIRAT FRAGE 1 WAS (KONKRETER ZWECK) FRAGE 1 WANN (SITZUNGSTERMINE) FRAGE 1 WER (FUNTION, INSTITUTION, DAUER DER ZUGEHÖRIGKEIT) FRAGE 5 WIE ERFOLGT DIE BERUFUNG? (KRITERIEN, DURCH WEN) FRAGE 3 1. Landesbeirat für Kulturgutdigitalisierung Evaluation von Projektförderanträgen; Beratung über allgemeine übergreifende Themen, die die Digitalisierung von Kulturgütern in Thüringen betreffen Mindestens einmal jährlich, bei Bedarf häufiger 1. Präsident/in des Museumsverbandes Thüringen, seit 2012 2. Ltd. Archivdirektor/in des Thüringischen Hauptstaatsarchivs Weimar, seit 2012 3. ltd. Bibliotheksdirektor/in, Thüringer Universitäts- und Landesbibliothek der FSU Jena, seit 2012 4. Abteilungsleiterin Kultur und Kunst der TSK, seit 2012 5. Externe/r Experte/in der Verbundzentrale des Gemeinsamen Bibliotheksverbundes, Dokument Management Service, Göttingen, seit 2012, zieht sich aus dem Beirat aufgrund anderer Verpflichtungen zurück, Neubesetzung 2016 geplant Berufung durch das für Kultur zuständige Ministerium 2. Bildende Kunst Entscheidung über die Vergabe der Arbeitsstipendien für Bildende Kunst und Beratung bei Vergabe der Projektmittel Zweimal jährlich 1. Vertreter/in des Erfurter Kunstverein 2. 2 Vertreter/innen des VBK Thüringen 3. Vertreter/in der Bauhaus-Uni Weimar 4. Vertreter/in des Kunstvereins Apolda Avantgarde 5. Freiberufliche/r Kunsthistoriker/in 6. 2 Vertreter/innen des Thüringer Museumsverbandes 7. Vertreter/in der Künstlervereinigung D 206 Die im Fachbeirat mitwirkenden Verbände, Vereine, Bauhaus- Universität entsenden auf schriftliche Anfrage der für Kultur zuständigen Abteilungsleiterin ihre Vertreter in den Fachbeirat. - 2 - NR. FACHBEIRAT FRAGE 1 WAS (KONKRETER ZWECK) FRAGE 1 WANN (SITZUNGSTERMINE) FRAGE 1 WER (FUNTION, INSTITUTION, DAUER DER ZUGEHÖRIGKEIT) FRAGE 5 WIE ERFOLGT DIE BERUFUNG? (KRITERIEN, DURCH WEN) FRAGE 3 zu Bildende Kunst Die Dauer der Mitarbeit ist auf 2 Jahre beschränkt. Der Wechsel erfolgt laufend je nach dem Zeitpunkt der Berufung. 3. Jugendkunstschulen Beratung bei der Vergabe von Fördermitteln Einmal jährlich 1. Vorstand der LAG Jugendkunstschulen 2. Vertreter/in Juku Nordhausen 3. Vertreter/in Malschule Weimar 4. Vertreter/in Studio BK Altenburg 5. Vertreter/in Kunststation Oepfershausen 6. Vertreter/in Juku Gera Wahl des Vorstands im November 2014, Dauer der Zugehörigkeit bis zur nächsten Vorstandswahl. Der Fachbeirat wird durch die für Kultur zuständige Abteilung um seine Mitarbeit/Beratung bei den Fördermittelanträgen der Jugendkunstschulen gebeten. 4. Museen Beratung der FMA der Museen für Ausstellungen, Publikationen, Restaurierungen, Ankäufen, Sonstiges Einmal jährlich 1. Vorstand und Arbeitskreisleiter des Museumsverbandes Thüringen e.V. (MVT) und Vorsitzender des MVT, Burghauptmann d. Warburg-Stiftung 2. Präsidium des MVT, Direktor/in des Thüringer Landesmuseums Heidecksburg 3. Präsidium MVT, Leiter/in Metallhandwerksmuseum im Heimathof Steinbach-Hallenberg und AK-Leitung Technikmuseen 4. Schatzmeister/in MVT, Leiter/in Kunstsammlungen und Vertreter/in des Generaldirektors Museen der Klassik-Stiftung Weimar 5. Schriftführer MVT, Direktor der Meininger Museen Der Fachbeirat wird durch das/die für Kultur zuständige Ministerium/Abteilung berufen. - 3 - NR. FACHBEIRAT FRAGE 1 WAS (KONKRETER ZWECK) FRAGE 1 WANN (SITZUNGSTERMINE) FRAGE 1 WER (FUNTION, INSTITUTION, DAUER DER ZUGEHÖRIGKEIT) FRAGE 5 WIE ERFOLGT DIE BERUFUNG? (KRITERIEN, DURCH WEN) FRAGE 3 zu Museen 6. Vorstand MVT, wissenschaftliche/r Mitarbeiter/in Schlossmuseum Arnstadt 7. Vorstand MVT, AK-Leitung Kunstmuseen, Direktor/in Staatliche Bücher- und Kupferstichsammlung Greiz 8. Vorstand MVT, Direktor/in Mühlhäuser Museen 9. Vorstand MVT, Kurator/in Kunstsammlungen Städtische Museen Jena 10. Vorstand MVT, AK-Leitung Naturmuseen, Direktor/in des Naturhistorischen Museums Schloss Bertholdsburg Schleusingen 11. Vorstand MVT, AK-Leitung Volkskunde-Museen, Leiter/in des Thüringer Freilichtmuseums Hohenfelden 12. Mitarbeiter/innen des Stadtmuseums Jena, AK-Leitung Pädagogik 13. Mitarbeiter/in Meininger Museen - Leitung Baumbachhaus, AK-Leitung Literatur/Theater/Musik 14. AK-Leitung Zeitgeschichte/Gedenkstätten ist z. Zt. unbesetzt. V. Die Berufung der Mitglieder erfolgte letztmalig im September 2015 zur Vorstandswahl. - 4 - NR. FACHBEIRAT FRAGE 1 WAS (KONKRETER ZWECK) FRAGE 1 WANN (SITZUNGSTERMINE) FRAGE 1 WER (FUNTION, INSTITUTION, DAUER DER ZUGEHÖRIGKEIT) FRAGE 5 WIE ERFOLGT DIE BERUFUNG? (KRITERIEN, DURCH WEN) FRAGE 3 5. Öffentliche Bibliotheken Finden und Schärfen von Förderkriterien, Beratung über Entscheidungsfälle, Festlegen der Fördersummen Einmal jährlich , ggf. nach Bedarf 1. Vertreter/in Ernst-Abbe-Bücherei Jena, dbv, 5 Jahre 2. Vertreter/in Stadt- und Kreisbibliothek Zella-Mehlis, 5 Jahre, 2015 ausgeschieden 3. Vertreter/in Stadt- und Kreisbibliothek Sömmerda, 3 Jahre 4. Vertreter/in Stadtbibliothek Hermsdorf, 1 Jahr 5. Vertreter/in Stadt- und Kreisbibliothek Meiningen, dbv, 2 Jahre 6. zuständige Referent/in der TSK, 3 Jahre 7. zuständige Sachbearbeiter/in der TSK, 1 Jahr 8. Leiterin Landesfachstelle, 4 Jahre Die im Förderbeirat der Landesfachstelle mitwirkenden Bibliotheksleiter/innen werden durch die Landesfachstelle für Öffentliche Bibliotheken aus den verschiedenen Bereichen des Öffentlichen Bibliothekswesens in Thüringen berufen. 6. Musik Votierung der eingereichten Förderanträge einmal jährlich 1. Präsident des Landesmusikrates Thüringen, Zugehörigkeit seit Anbeginn als geborenes Mitglied 2. Ehem. Rektor/in der HfM Weimar, Vorsitzende/r der Deutschen Liszt- Gesellschaft, 3 Jahre 3. Vorsitzende/r der Sparkassen- Kulturstiftung Hessen-Thüringen, 3 Jahre 4. Landeskirchenmusikdirektor/in, seit Anbeginn, da profunde/r Kenner/in des Kirchenmusikbereiches, 5. Stadtkulturdirektor/in Weimar, 3 Jahre Berufungsschreiben - 5 - NR. FACHBEIRAT FRAGE 1 WAS (KONKRETER ZWECK) FRAGE 1 WANN (SITZUNGSTERMINE) FRAGE 1 WER (FUNTION, INSTITUTION, DAUER DER ZUGEHÖRIGKEIT) FRAGE 5 WIE ERFOLGT DIE BERUFUNG? (KRITERIEN, DURCH WEN) FRAGE 3 7. Musikschulen Förderempfehlungen einmal jährlich 1. Vertreter/in Musikschule Sömmerda, 3 Jahre 2. Vertreter/in Musikschule Erfurt, 3 Jahre 3. Vertreter/in Musikschule Saale- Holzland-Kreis, 2 Jahre 4. Vertreter/in Musikschule Hildburghausen, 3 Jahre 5. Geschäftsführer/in VdM, 5 Jahre 6. Vorsitzende/r VdM, 1 Jahr Berufung der Mitglieder erfolgt durch die Vollversammlung des VdM 8. Breiten-und Soziokultur Förderempfehlungen Einmal jährlich 1. Vertreter/in Thüringer Tanzverband, 3 Jahre 2. Vertreter/in LAG Soziokultur, 3 Jahre 3. Vertreter/in Landesvereinigung Kulturelle Jugendbildung, 1 Jahr 4. Vertreter/in Gemeinde-u. Städtebund, 1 Jahr Berufungsschreiben der Thüringer Staatskanzlei- Abteilung Kunst und Kultur i. d. R. für 3 Jahre 9. Beirat für die Vergabe von Stipendien an musikalisch hochbegabte Kinder und Jugendliche Förderempfehlung zur Auswahl der Stipendiaten für das kommende Förderjahr unter den eingegangenen Bewerbungen unter Betrachtung von qualitativen Merkmalen. Einmal jährlich 1. Vertreter/in des Deutschen Tonkünstlerverbandes, seit 2002 2. Vertreter/in der Hochschule für Musik „Franz Liszt“ Weimar, seit 2002 3. Vertreter/in Verein der Freunde und Förderer des Musikgymnasiums Schloss Belvedere Weimar e.V., seit 2002 4. Präsident des Landesmusikrates, seit 2002 5. Vertreter/in LRA Weimarer-Land, seit 2015 6. Vertreter/in Musikgymnasium „Schloss Belvedere“, seit 2009 Berufung durch die Thüringer Staatskanzlei – Abteilung Kultur und Kunst - 6 - NR. FACHBEIRAT FRAGE 1 WAS (KONKRETER ZWECK) FRAGE 1 WANN (SITZUNGSTERMINE) FRAGE 1 WER (FUNTION, INSTITUTION, DAUER DER ZUGEHÖRIGKEIT) FRAGE 5 WIE ERFOLGT DIE BERUFUNG? (KRITERIEN, DURCH WEN) FRAGE 3 10. Freie Theater Beratung über die Projektanträge für das Folgejahr und Abgabe von Förderempfehlungen hinsichtlich des „ob“ und der Höhe Einmal jährlich 1. Vertreter/in Thüringer Theaterverband, Rudolstadt, 3 Jahre 2. Vertreter/in LAG Spiel und Theater, Mühlhausen, 2 Jahre 3. Vertreter/in Studio 44 e.V., Nordhausen, 2 Jahre 4. Vertreter/in Theaterhaus Jena, 1 Jahr Die Beiratsmitglieder werden anhand fachlicher Kriterien durch das zuständige Fachreferat der TSK berufen. 11. Projektmanager und jugendkulturelle Fachkräfte Beratung über die Anträge bzgl. der Vergabe von Fördermitteln aus den Förderprogrammen für Projektmanager und Projektmitarbeiter im jugendkulturellen Bereich für das Folgejahr, Abgabe einer Förderempfehlung hinsichtlich des „ob“ und der Höhe des Stellenanteils Einmal jährlich 1. Vertreter/in Sparkassen- Kulturstiftung Hessen – Thüringen, 3 Jahre 2. ehem. Kuratoriumsmitglied der Kulturstiftung, 3 Jahre 3. 2 Vertreter/innen des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport, Bereich Jugendpolitik 4. Vertreter/in Eichsfelder Kulturbetriebe, berufen für den Thüringischen Landkreistag, 3 Jahre 5. ehem. Werkleiter/in Jena Kultur, 1 Jahr Die Beiratsmitglieder werden anhand fachlicher Kriterien durch die zuständige Fachabteilung der TSK berufen. 12. Literatur Der Fachbeirat Literatur empfiehlt der TSK mit einem mit einfacher Stimmenmehrheit gefasstem Beschluss die Förderung oder Ablehnung von Projekten. Einmal jährlich 1. Leiter/in Landesfachstelle für öffentliche Bibliotheken in Thüringen, 3 Jahre 2. Vertreter/in Universität Erfurt/Fachbereich Neuere Deutsche Literaturwissenschaften, 3 Jahre 3. Vertreter/in Kulturdirektion Weimar, 3 Jahre 4. Vertreter/in Klassik Stiftung Weimar, 3 Jahre Die Beiratsmitglieder werden durch die Thüringer Staatskanzlei zu den Beratungen schriftlich eingeladen. - 7 - NR. FACHBEIRAT FRAGE 1 WAS (KONKRETER ZWECK) FRAGE 1 WANN (SITZUNGSTERMINE) FRAGE 1 WER (FUNTION, INSTITUTION, DAUER DER ZUGEHÖRIGKEIT) FRAGE 5 WIE ERFOLGT DIE BERUFUNG? (KRITERIEN, DURCH WEN) FRAGE 3 13. Heimat und Brauchpflege Beratung der Anträge im Projektförderbereich Einmal jährlich 1. Berater/in der Volkskundlichen Beratungs- und Dokumentationsstelle für Thüringen 2. Museumsleiter/in des Stadtmuseums Camburg 2015 berufen durch das Fachreferat 14. Luther 2017 Fachbeirat zur Vorbereitung auf das Reformationsjubiläum 2017 Nach Bedarf 1. Vertreter/in Klassik-Stiftung Weimar 2. Vertreter/in Evangelische Kirche in Mitteldeutschland 3. Vertreter/in Hochschule für Musik „Franz Liszt“ Weimar 4. Vertreter/in Bauhaus-Universität Weimar 5. Vertreter/in Stadt Erfurt 6. Vertreter/in Universität Osnabrück Alle Mitglieder sind seit Juli 2013 Mitglieder des Beirats. Der Reformationsbeauftragte ist als Sitzungsleiter beratendes Mitglied. Berufung durch den für Kultur zuständigen Minister 15. Kulturelle Filmförderung Empfehlung zur Förderung der beantragten Filmprojekte Einmal jährlich Keine fest vorgeschriebenen Mitglieder, 5 Personen aus der Filmförderungs- und Fernsehbranche im weiteren Sinne Abstimmung innerhalb der TSK und Anfrage zur Bereitschaft der Mitwirkung bei entsprechender Person ANLAGE 1 B – GREMIEN (JURYS, KOMMISSIONEN ETC.) zur Kleinen Anfrage Nr. 6-702 der Abg. Mitteldorf (DIE LINKE) zu „Kulturellen Fachbeiräten und Gremien im Bereich der TSK“ NR. GREMIUM FRAGE 2 WAS (KONKRETER ZWECK) FRAGE 2 WANN (SITZUNGSTERMINE) FRAGE 2 WER (FUNKTION, INSTITUTION, DAUER DER ZUGEHÖRIGKEIT) FRAGE 6 WIE ERFOLGT DIE BERUFUNG? (KRITERIEN, DURCH WEN) FRAGE 4 1. Jury „Mitteldeutsche Barockmusik“ Beratung des Kuratoriums zur Bewertung der Förderanträge Mindestens einmal jährlich (Frühjahr) 1. Rektor/in der Staatlichen Hochschule für Musik und Darstellende Kunst Stuttgart und Visiting Professor an der University of Oregon in Eugene/USA, 8 Jahre 2. Leiter/in der Bachwochen Ansbach, 8 Jahre 3. Emeritierte/r Professor/in am Institut für Musikwissenschaft der Hochschule für Musik FRANZ LISZT Weimar und der Friedrich-Schiller-Universität Jena, 8 Jahre 4. Dirigent/in und künstlerische/r Leiter/in der Ensembles Rheinische Kantorei und Das Kleine Konzert, 8 Jahre Berufung für die Dauer von 3 Jahren, eine Wiederberufung ist zulässig 2. Kuratorium „Mitteldeutsche Barockmusik“ zu Kuratorium Beschluss über Förderungen Mindestens zweimal jährlich (Anfang des Jahres und im Sommer) 1. Vertreter/in der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, 3 Jahre 2. Vertreter/in des Sächsischen Staatsministeriums für Wissenschaft und Kunst, 5 Jahre 3. Vertreter/in des Kultusministeriums des Landes Sachsen-Anhalt, seit Anbeginn Mitgliedschaft kraft Amtes - 2 - NR. GREMIUM FRAGE 2 WAS (KONKRETER ZWECK) FRAGE 2 WANN (SITZUNGSTERMINE) FRAGE 2 WER (FUNKTION, INSTITUTION, DAUER DER ZUGEHÖRIGKEIT) FRAGE 6 WIE ERFOLGT DIE BERUFUNG? (KRITERIEN, DURCH WEN) FRAGE 4 „Mitteldeutsche Barockmusik“ 4. Vertreter/in der Thüringer Staatskanzlei, Referatsleiter/in der Abteilung Kultur und Kunst 3. Jury „Immaterielles Kulturerbe“ Begutachtung der Anträge für die Aufnahme in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes Bei Bedarf 1. Professor/in der Friedrich- Schiller-Universität Jena, Lehrstuhl für Volkskunde, Vorsitzende/r der Volkskundlichen Kommission für Thüringen 2. Kulturwissenschaftler/in und Vorstandsvorsitzende/r Heimatbund Thüringen e.V. 3. Ehm. Mitarbeiter/in des Kulturministeriums mit mehr als 20 Jahren Erfahrung im Bereich Breitenkultur, Volkskunst und Brauchtumspflege Die Besetzung erfolgt durch fachliche Kriterien. Die Berufung erfolgte durch den für Kultur zuständigen Minister. 4. Jury „Junges Literaturforum Hessen-Thüringen“ Auswahl der Preisträger aus den eingesendeten Textbeiträgen Zweimal jährlich 1. Vertreter/in Lese-Zeichen e. V., 3 Jahre 2. Literaturwissenschaftler/in, 3 Jahre 3. 2 Autoren/innen, 3 Jahre Die Juroren werden durch die TSK zu den Beratungen schriftlich eingeladen. 5. Jury Literaturstipendium „Harald Gerlach“ zu Jury Auswahl des Stipendiaten aus den eingereichten Bewerbungen Einmal jährlich 1. Literaturwissenschaftler/in, 3 Jahre 2. Vertreter/in der Universität Erfurt/Fachbereich Neuere Deutsche Literaturwissenschaften , 3 Jahre 3. Vertreter/in des Lese-Zeichen Die Juroren werden durch die TSK zu der Beratung schriftlich eingeladen. - 3 - NR. GREMIUM FRAGE 2 WAS (KONKRETER ZWECK) FRAGE 2 WANN (SITZUNGSTERMINE) FRAGE 2 WER (FUNKTION, INSTITUTION, DAUER DER ZUGEHÖRIGKEIT) FRAGE 6 WIE ERFOLGT DIE BERUFUNG? (KRITERIEN, DURCH WEN) FRAGE 4 Literaturstipendium „Harald Gerlach“ e. V., 3 Jahre 4. Autor und Stipendiat des Vorjahres, 3 Jahre 5. Vertreter/in Thüringer Literaturrat e. V., 3 Jahre 6. Vertreter/in Friedrich- Bödecker-Kreis für Thüringen e. V., 3 Jahre 6. Jury „Autorenarbeitsstipendien“ Auswahl der Stipendiaten aus den eingereichten Bewerbungen Einmal jährlich 1. Vertreter/in Lyriker/in Literarische Gesellschaft Thüringen e.V., 3 Jahre 2. Literaturwissenschaftler/in, 3 Jahre 3. Freie/r Lektor/in, Texter/in und Verleger/in, 3 Jahre 4. Vertreter/in Thüringer Literaturrat e. V., 3 Jahre 5. Freiberufliche/r Journalist/in und Literaturwissenschaftler /in, 3 Jahre Die Juroren werden durch die TSK zu der Beratung schriftlich eingeladen. 7. Jury „Thüringer Literaturpreis“ Festlegung eines Preisträgers alle zwei Jahre einmal 1. Vertreter/in MDR Figaro, 3 Jahre 2. Literaturwissenschaftler/in, 3 Jahre 3. Vertreter/in des Hessischen Rundfunks, 3 Jahre Die Juroren werden gemeinsam durch die TSK und die Sparkassen-Kulturstiftung Hessen-Thüringen zu der Beratung schriftlich eingeladen. 8. Jury „Kulturnadel des Freistaats Thüringen“ Auswahl von bis zu zehn Preisträgern aus den eingereichten Vorschlägen Einmal jährlich 1. Vertreter/in Heimatbund Thüringen e. V., 3 Jahre 2. Vertreter/in Thüringer Die Juroren werden durch die TSK zu der Beratung schriftlich eingeladen. - 4 - NR. GREMIUM FRAGE 2 WAS (KONKRETER ZWECK) FRAGE 2 WANN (SITZUNGSTERMINE) FRAGE 2 WER (FUNKTION, INSTITUTION, DAUER DER ZUGEHÖRIGKEIT) FRAGE 6 WIE ERFOLGT DIE BERUFUNG? (KRITERIEN, DURCH WEN) FRAGE 4 Ehrenamtsstiftung, 3 Jahre 3. Vertreter/in Museumsverband Thüringen e. V., 3 Jahre 4. Vertreter/in Landesmusikrat Thüringen e. V., 3 Jahre 5. Vertreter/in LAG Soziokultur Thüringen e. V., 3 Jahre 9. Jury „Thüringer Kulturpreis“ Auswahl des Preisträgers aus den eingereichten Vorschlägen alle zwei Jahre einmal 1. Vertreter/in der Kulturstiftung der Länder 2. Vertreter/in Sparkassen Kulturstiftung Hessen- Thüringen 3. Vertreter/in Thüringischer Landkreistag 4. Vertreter/in Gemeinde- und Städtebund Thüringen 5. Vertreter/in MDR Thüringen Studio Erfurt 6. Vertreter/in Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien 7. ehem. Direktor/in der Bundesakademie für Kulturelle Bildung Wolfenbüttel Die Juroren werden durch die TSK zu der Beratung schriftlich eingeladen. Die Berufung für jede Ausschreibung erfolgt themenspezifisch/eine wiederholte Berufung ist möglich. 10. Fachkommission zur Förderung und Fortentwicklung der Aufarbeitungs- und Gedenkstättenlandschaft zur SED-Diktatur in Beratung der Anträge im Projektförderbereich und Institutionelle Förderung Einmal jährlich 1. Museumsberater/in des Museumsverbands Thüringen 2. Vertreter/in der Friedrich- Schiller-Universität Jena / Historisches Institut 3. Professor/in der Friedrich- 2011 berufen durch den für Kultur zuständigen Minister. - 5 - NR. GREMIUM FRAGE 2 WAS (KONKRETER ZWECK) FRAGE 2 WANN (SITZUNGSTERMINE) FRAGE 2 WER (FUNKTION, INSTITUTION, DAUER DER ZUGEHÖRIGKEIT) FRAGE 6 WIE ERFOLGT DIE BERUFUNG? (KRITERIEN, DURCH WEN) FRAGE 4 Thüringen Schiller-Universität Jena / Historisches Institut 4. Vertreter/in des Thüringischen Hauptstaatsarchivs 5. Vertreter/in der Stiftung Buchenwald 11. Thüringer Arbeitsgruppe „Luther 2017“ zu Thüringer Arbeitsgruppe „Luther 2017“ Informationsaustausch und Koordination zwischen den staatlichen, kommunalen und kirchlichen Akteuren im Rahmen des Reformationsjubiläums 2017 Zweimal jährlich 1. Referatsleiter/innen der Abteilung Kunst und Kultur der TSK sowie der Reformationsbeauftragte der Landesregierung 2. Vertreter/in TFM 3. 2 Vertreter/innen TMIL 4. 2 Vertreter/innen TMWWDG 5. Vertreter/in TMMJV 6. Vertreter/in TMBJS 7. Vertreter/in TMIK 8. Vertreter/in der FSU Jena 9. Vertreter/in Univ. Erfurt 10. Vertreter/in der Stadt Erfurt 11. Vertreter/in der Stadt Eisenach 12. Vertreter/in der Stadt Schmalkalden 13. Vertreter/in Landesmusikakademie 14. Vertreter/in Wartburg-Stiftung 15. Vertreter/in Museumsverband 16. Vertreter/in Sparkassen- Kulturstiftung 17. Vertreter/in Achava e.V. 18. Vertreter/in TTG Die Mitglieder der Arbeitsgruppe sind entweder Mitglieder von Amtswegen aufgrund des Kabinettsbeschlusses zur Errichtung vom 24. Oktober 2007 oder durch den für die Kultur zuständigen Minister gemäß Kabinettsbeschluss vom 30. Oktober 2008 ernannt. Die Benennung der Mitglieder geht auf diese Zeit zurück. - 6 - NR. GREMIUM FRAGE 2 WAS (KONKRETER ZWECK) FRAGE 2 WANN (SITZUNGSTERMINE) FRAGE 2 WER (FUNKTION, INSTITUTION, DAUER DER ZUGEHÖRIGKEIT) FRAGE 6 WIE ERFOLGT DIE BERUFUNG? (KRITERIEN, DURCH WEN) FRAGE 4 19. Vertreter/in Kirche und Tourismus e.V. 20. 2 Vertreter/innen EKM 21. Vertreter/in Augustinerkloster Erfurt, EKM; 22. Vertreter/in KG Eisenach, EKM 12. Jury „Thüringischer Denkmalschutzpreis“ zu Jury „Thüringischer Denkmalschutzpreis“ Auswahl der Preisträger aus den eingesendeten Vorschlägen für den Thüringer Denkmalschutzpreis Einmal jährlich 1. Vertreter/in Sparkassen- Kulturstiftung Hessen- Thüringen 2. Präsident des Thüringischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie 3. Landeskonservator des Thüringischen Landesamtes für Denkmalpflege und Archäologie 4. Vorsitzender des Landesdenkmalrats 5. Vertreter/in Thüringer Landesverwaltungsamt 6. Vertreter/in der unteren Denkmalschutzschutzbehörde (jährlicher Wechsel), 7. Referatsleiter/in des für Denkmalschutz und -pflege zuständigen Referats der Thüringer Staatskanzlei Die Jurymitglieder werden anhand fachlicher Kriterien durch das für Denkmalpflege zuständige Referat der TSK berufen. 13. MDR Rundfunkrat Interessenvertretung der Allgemeinheit auf dem Nach Maßgabe der Satzung Staatssekretär für Medien und Bevollmächtigter beim Bund, neuer Landesregierung entsendet ein Mitglied entsprechend §19 Abs. - 7 - NR. GREMIUM FRAGE 2 WAS (KONKRETER ZWECK) FRAGE 2 WANN (SITZUNGSTERMINE) FRAGE 2 WER (FUNKTION, INSTITUTION, DAUER DER ZUGEHÖRIGKEIT) FRAGE 6 WIE ERFOLGT DIE BERUFUNG? (KRITERIEN, DURCH WEN) FRAGE 4 Gebiet des Rundfunks §20 Abs.1 MDR StV ca. 10 x jährlich und bei weiterem Bedarf MDR-Rundfunkrat seit 8. Dezember 2015 für die Dauer der Amtszeit von 6 Jahren 1 Nr. 1 14. Landesgruppe Thüringen Abstimmung des Interesses der Allgemeinheit auf dem Gebiet des Rundfunks im jeweiligen Bereich des Landesfunkhauses Regelmäßige Sitzungen vor den Sitzungen des Rundfunkrates und bei Bedarf Staatssekretär für Medien und Bevollmächtigter beim Bund, da Mitglied im Rundfunkrat Entsandtes Mitglied im Rundfunkrat ist automatisch Mitglied der Landesgruppe 15. ZDF Fernsehrat Stellt Richtlinien für die Sendungen des Zweiten Deutschen Fernsehens auf und überwacht die Einhaltung der Richtlinien und der in den §§ 5, 6, 8 bis 11 und 15 des Staatsvertrages aufgestellten Grundsätze. Nach § 8 der ZDF- Satzung mindestens alle drei Monate Minister für Kultur, Bundes und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei als Vertreter der Thüringer Landesregierung im ZDF- Fernsehrat, seit 20. Januar 2015 Entsendung der Landesregierung 16. Deutschlandradio- Hörfunkrat Gemeinnützige rechtsfähige Körperschaft des öffentl. Rechts. Erstellt zum Programm Richtlinien und überprüft die Einhaltung der enthaltenen Bestimmungen nach § 20 DLR-StV Nach § 22 DLR-StV mindestens viermal jährlich Stellv. Regierungssprecherin, seit 27. März 2014 für die Dauer der Amtszeit von 4 Jahren und seit März 2012 Mitglied im Hörfunkrat. Landesregierung entsendet ein Mitglied entsprechend § 21 Abs. 1 a) DLR-StV 17. Thüringer Landesmedienanstalt Rechtsfähige und unabhängige Anstalt des öffentlichen Rechts mit den wichtigsten Aufgaben: Zulassung von Rundfunkveranstaltern, Aufsicht über ca. 7 Sitzungen der Versammlung der Thüringer Landesmedienanstalt, zuzüglich erforderlicher Sitzungen der Staatssekretärin für Bildung, Jugend und Sport, seit September 2015, Neuentsendung Dezember 2015 für weitere vier Jahre Entsendung der Landesregierung nach § 42 ThürLMG - 8 - NR. GREMIUM FRAGE 2 WAS (KONKRETER ZWECK) FRAGE 2 WANN (SITZUNGSTERMINE) FRAGE 2 WER (FUNKTION, INSTITUTION, DAUER DER ZUGEHÖRIGKEIT) FRAGE 6 WIE ERFOLGT DIE BERUFUNG? (KRITERIEN, DURCH WEN) FRAGE 4 Rundfunkveranstalter und Anbieter von Internetangeboten, Aufsicht über die Einhaltung des Jugendschutzes durch Internetanbieter, Entwicklung und Förderung einer vielfältigen kommerziellen und nichtkommerziellen Rundfunklandschaft in Thüringen, Vermittlung von Medienkompetenz, Medienforschung Fachausschüsse 18. Bewertungs- und Hauptausschüsse der Deutschen Film- und Medienbewertung Wiesbaden (FBW) zu Bewertungs- und Hauptausschüsse der Deutschen Film- und Medienbewertung Wiesbaden (FBW) Erstellung von Gutachten zu Filmen Je Ausschuss ca. einmal jährlich mehrere Tage 1. Vertreter/in der Thüringer Landesmedienanstalt, seit 1. Januar 2013 2. Vertreter/in des Jugend- und Kulturzentrums mon ami Weimar, seit 1. Januar 2016 3. Vertreter/in des Kindermedienfestivals Goldener Spatz, seit 1. Januar 2016 4. Vertreter/in der Thüringer Staatskanzlei, seit 1. Januar 2013 5. Vertreter/in der Landeszentrale für politische Vorschlagsrecht der Thüringer Staatskanzlei für fünf Gutachterplätze ggü. der Kultusministerkonferenz (KMK); Benennung durch die KMK - 9 - NR. GREMIUM FRAGE 2 WAS (KONKRETER ZWECK) FRAGE 2 WANN (SITZUNGSTERMINE) FRAGE 2 WER (FUNKTION, INSTITUTION, DAUER DER ZUGEHÖRIGKEIT) FRAGE 6 WIE ERFOLGT DIE BERUFUNG? (KRITERIEN, DURCH WEN) FRAGE 4 Bildung, seit 1. Januar 2009 19. Vergabeausschuss der Mitteldeutschen Medienförderung (MDM) Bewertung von Förderanträgen aus dem Geschäftsbereich der MDM Viermal jährlich Bislang Referatsleiter des Medienreferats der Thüringer Staatskanzlei, seit 17. April 2009 Änderung durch Wechsel zum MDR erforderlich - Verfahren läuft. Beschluss des Aufsichtsrates der MDM 20. Wettbewerbsjury „Fernsehen aus Thüringen“ Bewertung von Konzepten für Kinder-TV-Serien Ca. ein Pitching der Wettbewerber und anschließende Beratung Für den Jahrgang 2015/16 sind Mitglieder der Jury für die Endauswahl der Preisträger: 1. Vertreter/in des KiKA, seit 2014/15 2. Vertreter/in des MDR, seit 2013/2014 3. Vertreter/in des WDR, seit 2015/16 4. Vertreter/in SuperRTL, seit 2015/16 5. Vertreter/in Nickelodeon, seit 2014/2015 Jurymitglieder werden aufgrund fachlicher Qualifikation vom Förderverein Deutscher Kinderfilm berufen 21. Kompass – Der Kinder- und Jugendmedienpreis 2015 der TLM Würdigung hervorragender Medienprojekte von Kindern und Jugendlichen 1 Sitzung pro Jahr Mitglieder 2015: 1. Vertreter/in der Deutschen Kindermedienstiftung Goldener Spatz 2. Mitglied der TLM- Versammlung (Erfurt) 3. Vertreter/in von medienblau (Kassel) 4. Vertreter/in Thüringer Institut Jury wird von der TLM berufen - 10 - NR. GREMIUM FRAGE 2 WAS (KONKRETER ZWECK) FRAGE 2 WANN (SITZUNGSTERMINE) FRAGE 2 WER (FUNKTION, INSTITUTION, DAUER DER ZUGEHÖRIGKEIT) FRAGE 6 WIE ERFOLGT DIE BERUFUNG? (KRITERIEN, DURCH WEN) FRAGE 4 für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien (Bad Berka) 5. Vertreter/in der Thüringer Staatskanzlei 22. Kinderjury Kindermedienfestival Goldener Spatz Würdigung des besten Kinderfilms in Verbindung mit dem Sonderpreis der Thüringer Staatskanzlei und anderer Kategorien Kinderjury tagt einmal jährlich über mehrere Tage Jedes Jahr wechselnd Die Kandidaten für die Kinderjury bewerben sich beim Kindermedienfestival Goldener Spatz und werden von der Festivalleitung ausgewählt. ANLAGE 2 zur Kleinen Anfrage Nr. 6-702 der Abg. Mitteldorf (DIE LINKE) zu „Kulturellen Fachbeiräten und Gremien im Bereich der TSK“ Frage 11 – In welchen Gremien (Kuratorien, Stiftungsräte, Vorstände, Jurys etc.) ist die Staatskanzlei – Bereiche Kultur und Medien – aktuell auf der Ebene der Kommunen, des Landes und/oder der Europäischen Union vertreten? NR. GREMIUM VERTRETER/IN FUNKTION DAUER DER ZUGEHÖRIGKEIT 1. Verwaltungsrat der Deutschen Film- und Medienbewertung Wiesbaden Referent Mitglied Entsendung durch Beschluss der KMK vom 11.11.2015 2. Kuratorium junger deutscher Film Referent Mitglied Entsendung durch Beschluss der KMK vom 15.10.2015 3. Aufsichtsrat der Mitteldeutschen Medienförderung GmbH Staatssekretär für Medien und Bevollmächtigter beim Bund Mitglied Entsendung per Kabinettbeschluss vom 20. Januar 2015 4. Stiftungsrat Klassik Stiftung Weimar Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Vorsitz Von Amts wegen seit 2014 5. Referenten-Arbeitsgruppe Klassik Stiftung Weimar Referatsleiter Vorsitz Von Amts wegen seit 2012 6. Anlageausschuss der Klassik Stiftung Weimar Referatsleiter Mitglied Von Amts wegen seit 2012 7. Stiftungsrat der Stiftung Schloss Friedenstein Gotha die für Kultur zuständige Staatssekretärin Mitglied Von Amts wegen seit 2014 8. Stiftungsrat der Stiftung Preußischer Kulturbesitz die für Kultur zuständige Staatssekretärin Mitglied Von Amts wegen seit 2014 9. Kuratorium bis 2014: der für Kultur zuständige Mitglied Von Amts wegen seit 2014 - 2 - NR. GREMIUM VERTRETER/IN FUNKTION DAUER DER ZUGEHÖRIGKEIT Bauhausverbund 2019 Minister seit Ende 2014: die für Kultur zuständige Staatssekretärin (Vorsitz jährlich im Wechsel mit den Ländern Berlin und Sachsen-Anhalt) 10. Lenkungsgruppe Bauhausverbund 2019 die für Kultur zuständige Abteilungsleiterin Mitglied (Vorsitz jährlich im Wechsel mit den Ländern Berlin und Sachsen-Anhalt) Von Amts wegen seit 2012 11. Stiftungsrat der Kulturstiftung der Länder bis 2014: der für Kultur zuständige Minister seit Ende 2014: die für Kultur zuständige Staatssekretärin Mitglied Von Amts wegen seit 2014 12. Kuratorium Deutsche Digitale Bibliothek Abteilungsleiterin Kuratoriumsvorsitz mit Beschluss der Kultusministerkonferenz der Länder seit 2010 13. Baukommission der Klassik Stiftung Weimar Referatsleiter Vorsitz Von Amts wegen seit 2014 14. Referentenarbeitsgruppe der Stiftung Preußischer Kulturbesitz Referatsleiterin Mitglied Von Amts wegen seit 15. Stiftungsrat der Stiftung Gedenkstätten Buchenwald und Mittelbau Dora Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Vorsitz Von Amts wegen seit 2014 16. Stiftungsrat der Wartburgstiftung Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Vorsitz Von Amts wegen seit 2014 17. Kuratorium Stiftung Haus der Geschichte der Bundesrepublik die für Kultur zuständige Staatssekretärin Mitglied Von Amts wegen seit 2014 18. Kuratorium Deutsches Museum München Ministerpräsident Mitglied Von Amts wegen seit 2014 19. Trägerverein Referatsleiter Vertreter des Landes gem. Satzung des Trägervereins, - 3 - NR. GREMIUM VERTRETER/IN FUNKTION DAUER DER ZUGEHÖRIGKEIT Panoramamuseum Bad Frankenhausen seit 2012 20. Verwaltungsrat Kloster Veßra Referatsleiter Mitglied Von Amts wegen seit 2012 21. Kuratorium Gerhard-Altenbourg-Preis Referatsleiter Vertreter des Landes gem. Satzung des Trägervereins, seit 2012 22. Vorstand der Stiftung Gerhard-Altenbourg (Lindenau Museum) Referatsleiter Mitglied Seit Gründung der Stiftung, berufen am 12.11.2013 23. Projektgruppe Digitales Magazin – Referenten AG a) Referatsleiter b) Referent a) Vorsitz b) Mitglied Seit Gründung im Jahr 2013 24. Stiftungsrat der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten a) die für Kultur zuständige Staatssekretärin, b) Landeskonservator des TLDA a) Vorsitz b) Mitglied seit 2014 gem. § 8 Abs. 1 Nr. 1 Thüringer Gesetz über die Errichtung der “Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten” vom 10. März 1994 in der Fassung vom 08. Juli 2009) 25. Deutsches Nationalkomitee für Denkmalschutz Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mitglied Von Amts wegen seit 2014 26. Kulturausschuss der Kultusministerkonferenz Abteilungsleiterin Mitglied Von Amts wegen seit 2010 27. Amtschefkonferenz die für Kultur zuständige Staatssekretärin Mitglied Von Amts wegen seit 2014 28. Kultusministerkonferenz Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Mitglied Von Amts wegen seit 2014 29. Stiftungsrat der Stiftung Deutsches Zentrum Abteilungsleiterin Mitglied Seit Gründung der Stiftung zum 01.01.2015; Berufung durch - 4 - NR. GREMIUM VERTRETER/IN FUNKTION DAUER DER ZUGEHÖRIGKEIT Kulturgutverluste Kultusministerkonferenz 30. Institut für Steinkonservierung (IfS) e.V. a) Landeskonservator b) Referatsleiter a) Vorstandsmitglied b) Beiratsmitglied Von Amts wegen gem. der Satzung für die Dauer von jeweils drei Jahren 31. Aufsichtsrat Deutsches Nationaltheater und Staatskapelle Weimar GmbH Gesellschafterversammlung DNT a) bis 2014: der für Kultur zuständige Minister seit Ende 2014: die für Kultur zuständige Staatssekretärin b) Abteilungsleiterin Kultur a) Vorsitz b) Mitglied a) Von Amts wegen seit 2014 b) Von Amts wegen seit 2010 32. Stiftungsrat Kulturstiftung Meiningen Eisenach a) Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten b) Abteilungsleiterin Kultur c) zwei Referatsleiter Kultur d) Vertreter des TFM a) Vorsitzender b) Mitglied c) Mitglieder d) Mitglied Von Amts wegen seit 2014; gem. der Satzung der Kulturstiftung Meiningen Eisenach 33. Stiftungsrat Kulturstiftung des Freistaats Thüringen Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten Vorsitzender Von Amts wegen seit 2014 34. Aufsichtsrat Theater und Philharmonie Thüringen (TPT) GmbH Abteilungsleiterin Mitglied Von Amts wegen seit 2015 35. Aufsichtsrat Theater Nordhausen/Loh-Orchester Sondershausen GmbH Referatsleiter Mitglied Von Amts wegen seit 2012 36. Kuratorium des Mitteldeutsche Barockmusik e.V. Referatsleiter Mitglied Von Amts wegen seit 2012 37. Kuratorium der Deutschen Schillerstiftung von 1859 Referatsleiter Mitglied Von Amts wegen seit 2007 38. IMAG „Aufarbeitung SED-Unrecht“ a) die für Kultur zuständige Staatssekretärin; b) Referatsleiter, Sachbearbeiter a) Vorsitz b) Mitglied Seit Gründung im Jahr 2015 - 5 - NR. GREMIUM VERTRETER/IN FUNKTION DAUER DER ZUGEHÖRIGKEIT 39. Stiftungsrat der Stiftung Ettersberg a) die für Kultur zuständige Staatssekretärin b) Abteilungsleiterin a) Stellv. Vorsitzende des Stiftungsrates b) Mitglied des Stiftungsrates a) seit Januar 2015 gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 der Satzung der Stiftung Ettersberg b) seit April 2012 gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 der Satzung der Stiftung Ettersberg 40. Kuratorium zur Vorbereitung des Reformationsjubiläums 2017 a) Ministerpräsident b) Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten c) Reformationsbeauftragter a) Mitglied b) Stellv. Mitglied c) Ständiger Gast Von Amts wegen seit 2014 41. IMAG „Luther 2017“ a) Reformationsbeauftragter b) Sachbearbeiter RefoStab Vorsitz Seit Gründung im Jahr 2011 42. Lenkungsausschuss „Luther 2017“ Reformationsbeauftragter Mitglied Ständiger Stellvertreter des Ministers seit Februar 2011 43. Gemeinsamer Beirat „Luther 2017“ der beiden Geschäftsstellen (EKD und Staat) Reformationsbeauftragter Mitglied Seit 23. Mai 2013 durch Staatliche und Kirchliche Geschäftsstelle 44. Aufsichtsausschuss der staatlichen Geschäftsstelle Reformationsbeauftragter Mitglied Seit 11. Februar 2013 durch Staatliche und Kirchliche Geschäftsstelle 45. Aufsichtsrat der Betreibergesellschaft für Applikations- und Technologiezentren Thüringen (BATT) Vertreter der Thüringer Staatskanzlei Mitglied Entsendung durch die Thüringer Staatskanzlei bis 31.12.2016 46. Stiftungsrat der DEFA-Stiftung Seit 2014: Referent der Landeszentrale für politische Bildung Thüringen Beisitzender Ländervertreter (ohne Stimmrecht) Gem. § 5 der Satzung der DEFA- Stiftung; Entsendung durch die Thüringer Staatskanzlei seit 2007