03.02.2016 Drucksache 6/1730Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 23. Februar 2016 Beschäftigungsquote bei Menschen mit Behinderung in Thüringen Die Kleine Anfrage 539 vom 15. September 2015 hat folgenden Wortlaut: Private und öffentlich-rechtliche Arbeitgeber, die über mindestens 20 Arbeitsplätze verfügen, haben auf wenigstens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen (§ 71 Abs. 1 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch [SGB IX]). Solange Arbeitgeber die vorgeschriebene Zahl von schwerbehinderten Menschen nicht beschäftigen, haben sie gemäß § 77 Abs. 1 SGB IX für jeden unbesetzten Pflichtplatz eine monatliche Ausgleichsabgabe zu entrichten. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hat sich seit 2010 das Aufkommen der Ausgleichsabgabe in Thüringen entwickelt und wie bewertet beziehungsweise erklärt die Landesregierung die Entwicklung? 2. Wie wurden die Mittel der Ausgleichsabgabe in den einzelnen Jahren seit 2010 in Thüringen verwendet, differenziert nach Investitionen, individuellen Hilfen für behinderte Menschen, Hilfen an Arbeitgeber? 3. In welchen Thüringer Ministerien und deren nachgeordneten Behörden wurde seit 2010 die Pflichtquote zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nicht erfüllt? 4. In welchen Thüringer Ministerien und deren nachgeordneten Behörden wurde seit 2010 für jeden unbesetzten Pflichtplatz eine Ausgleichsabgabe in welcher Höhe entrichtet (bitte einzeln nach Behörde und Jahr auflisten)? 5. Wie viele schwerbehinderte Menschen wurden im Jahr 2010 und in den Folgejahren in den einzelnen Thüringer Ministerien und in deren nachgeordneten Behörden beschäftigt (bitte die Zahlen der schwerbehinderten Beschäftigten differenzieren nach den vorliegenden Graden der Behinderung 50, 60, 70, 80, 90 und 100)? 6. Bei wie vielen schwerbehinderten Beschäftigten in den einzelnen Thüringer Ministerien und deren nachgeordneten Behörden wurde das Arbeitsverhältnis bei der Festsetzung der Ausgleichsabgabe zweifach berücksichtigt? 7. Bei wie vielen schwerbehinderten Beschäftigten in den einzelnen Thüringer Ministerien und deren nachgeordneten Behörden wurde das Arbeitsverhältnis bei der Festsetzung der Ausgleichsabgabe dreifach berücksichtigt? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Stange (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1730 8. Beabsichtigt die Landesregierung, die Anzahl der schwerbehinderten Beschäftigten mit einem Grad der Behinderung von 80 und mehr künftig zu steigern? Wenn ja, wie? 9. Wie viele schwerbehinderte Beschäftigte in den einzelnen Thüringer Ministerien und deren nachgeordneten Behörden sind verbeamtet? 10. Wie viele verbeamtete Beschäftigte in den einzelnen Thüringer Ministerien und deren nachgeordneten Behörden mit einem Grad der Behinderung von 50, 60, 70, 80, 90 und 100 gibt es (bitte nach dem Grad der Behinderung differenzieren)? 11. Wie viele schwerbehinderte Beamtinnen und Beamte gehören welcher Besoldungsgruppe an? 12. Bei wie vielen privaten Arbeitgebern in Thüringen wurde seit 2010 die Pflichtquote zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nicht erfüllt (bitte nach Branchen auflisten)? 13. Bei wie vielen privaten Arbeitgebern in Thüringen wurde seit 2010 für jeden unbesetzten Pflichtplatz eine Ausgleichsabgabe in welcher Höhe entrichtet (bitte nach Branchen und Jahren auflisten)? Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 1. Februar 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Das Aufkommen der Ausgleichsabgabe hat sich von 2012 zu 2013 erhöht. Grund dafür ist die Erhöhung der Ausgleichsabgabe zum 1. Januar 2012. In den Jahren 2010 bis 2012 sowie 2013 und 2014 blieb das Aufkommen der Ausgleichsabgabe etwa konstant. Das primäre Ziel der Landesregierung ist es, schwerbehinderte Menschen in den allgemeinen Arbeitsmarkt zu integrieren. Mit einer zunehmenden Beschäftigung dieses Personenkreises auf dem Arbeitsmarkt würde entsprechend dem vom Gesetzgeber vorgegebenen Mechanismus sukzessive das Aufkommen aus der Ausgleichsabgabe zurückgehen. Die derzeitige konstante Entwicklung des Aufkommens ermöglicht es jedoch, die Pflichtaufgaben, welche aus der Ausgleichsabgabe zu finanzieren sind, zumindest mittelfristig verlässlich planen zu können sowie eine Abfinanzierung von Schwerbehindertensonderprogrammen zu sichern. Darüber hinaus konnte auch in Ergänzung des Bund-Länder-Programms "Initiative Inklusion" ein Landesprogramm (Initiative Inklusion - PLUS) aufgelegt werden. Hierdurch wird es ermöglicht, den Personenkreis des Bund-Länder-Programms "Initiative Inklusion" um die Altersstufe der 20- bis 49-Jährigen zu erweitern. Erhebung der Ausgleichsabgabe Einnahmen des Integrationsamtes seit 2010 (Angaben in Millionen Euro gerundet) Einnahmeart 2010 2011 2012 2013 2014 Netto-Aufkommen aus Zahlung der Ausgleichsabgabe (nach Abführung des Anteils an den Ausgleichsfonds und Berücksichtigung des Länderfinanzausgleichs) 10,42 10,43 10,21 11,38 11,19 Ist-Aufkommen an Ausgleichsabgabe • Abführung an den Ausgleichsfonds beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) • Finanzausgleich zwischen den Integrationsämtern 8,48 1,68 + 3,62 8,80 1,77 + 3,41 8,83 1,79 + 3,17 9,99 1,91 +3,30 9,90 2,02 + 3,31 3 Drucksache 6/1730Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Einnahmeart 2010 2011 2012 2013 2014 Sonstige Einnahmen (z. B. Erstattungsleistungen , Säumniszuschläge, Zinsen, Darlehenstilgung) 0,65 0,52 1,581 0,72 0,31 Insgesamt (die dem Integrationsamt zur Verfügung stehenden Mittel aus Ausgleichsabgabe ) 11,07 10,96 11,79 12,10 11,50 Zu 2.: Leistungen an schwerbehinderte Arbeitnehmer nach Ausgaben in Euro 2010 2011 2012 2013 2014 Technische Arbeitshilfen 83.520 46.499 84.358 60.788 101.996 Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes 95.031 71.593 8.878 7.706 5.357 Hilfen zur wirtschaftlichen Selbständigkeit 13.098 26.889 19.952 1.353 1.055 Hilfen zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung 1.335 689 636 0 5.124 Hilfen zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten 45.605 68.465 35.447 46.663 60.792 Hilfen in besonderen behinderungsbedingten Lebenslagen 1.312 1.552 3.297 469 13.606 Kostenersatz einer notwendigen Arbeitsassistenz 210.656 231.414 253.334 291.651 344.900 Leistungen an schwerbehinderte Menschen insgesamt 450.557 447.101 405.902 408.630 532.830 Leistungen an schwerbehinderte Arbeitnehmer nach Einzelfällen 2010 2011 2012 2013 2014 Technische Arbeitshilfen 28 32 27 16 36 Hilfen zum Erreichen des Arbeitsplatzes 6 8 3 7 3 Hilfen zur wirtschaftlichen Selbständigkeit 3 5 4 2 2 Hilfen zur Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung 2 1 1 0 2 Hilfen zur Teilnahme an Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten 44 38 35 47 43 Hilfen in besonderen behinderungs-bedingten Lebenslagen 6 3 4 2 4 Kostenersatz einer notwendigen Arbeitsassistenz 26 30 30 41 46 Leistungen an schwerbehinderte Menschen insgesamt 115 117 104 115 136 Quelle: Jahresstatistik Durchführung des SGB IX, Teil 2, an die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1730 Leistungen an Arbeitgeber nach Ausgaben in Euro 2010 2011 2012 2013 2014 Schaffung und Einrichtung von behinderungsgerechten Arbeits- und Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte Menschen 2.181.688 2.506.443 1.756.416 1.623.459 2.037.000 Prämien und Zuschüsse zur Berufsausbildung 16.148 4.796 14.992 5.741 3.000 Prämien zur Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements 0 10.000 10.000 20.000 50.000 Leistungen an Integrationsprojekte (einschließlich außergewöhnlichen Belastungen ) 951.262 1.128.695 1.108.345 1.228.934 1.205.214 Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen2 (ohne Integrationsprojekte) 4.471.946 5.945.545 5.078.253 4.076.541 3.372.579 Leistungen an Arbeitgeber insgesamt 7.621.044 9.595.479 7.968.006 6.954.675 6.667.793 Leistungen an Arbeitgeber nach Einzelfällen 2010 2011 2012 2013 2014 Schaffung und Einrichtung von behinderungsgerechten Arbeits- und Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte Menschen 384 441 303 330 325 Prämien und Zuschüsse zur Berufsausbildung 8 2 6 3 1 Prämien zur Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements 0 2 1 2 5 Leistungen an Integrationsprojekte (einschließlich außergewöhnlichen Belastungen ) 257 261 274 290 488 Leistungen bei außergewöhnlichen Belastungen2 (ohne Integrationsprojekte) 1.079 1.264 1.152 1082 948 Leistungen an Arbeitgeber insgesamt 1.728 1.970 1.736 1.707 1.767 Quelle: Jahresstatistik Durchführung des SGB IX, Teil 2, an die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter Es wird zudem darauf hingewiesen, dass der Antragslage vollumfänglich entsprochen werden konnte. Leistungen für Einrichtungen zur Eingliederung schwerbehinderter Menschen in das Arbeitsleben (Institutionelle Förderung) Gemäß § 30 Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabeverordnung (SchwbAV) können Leistungen aus Mitteln der Ausgleichsabgabe zur Schaffung, Erweiterung, Ausstattung und Modernisierung von Werk- und Wohnstätten für behinderte Menschen erbracht werden (sog. Institutionelle Förderung). Höhe der Förderung in Euro 2010 2011 2012 2013 2014 337.962 357.465 369.715 245.617 329.882 Quelle: Jahresstatistik Durchführung des SGB IX, Teil 2, an die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter 5 Drucksache 6/1730Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Ausgaben des Integrationsamtes nach Art der Leistungen seit 2010 (Dezember des jeweiligen Jahres) (Angaben in Tausend Euro gerundet) 2010 2011 2012 2013 2014 Leistungen an Arbeitgeber (einschließlich Integrationsprojekte und PFELS3) 7.621 9.595 7.968 6.955 6.668 Arbeitsmarktprogramm 9 10 179 945 1.738 Leistungen an schwerbehinderte Menschen 451 447 406 409 533 Leistungen an Integrationsfachdienste4 1.239 1.377 1.908 1.951 2.105 Institutionelle Förderung 338 357 370 246 330 Aufklärungs-, Schulungs- und Bildungsmaßnahmen 128 129 125 153 174 Trägerübergreifendes persönliches Budget 9 3 14 14 14 Ausgaben insgesamt 9.795 11.918 10.970 10.673 11.562 Quelle: Jahresstatistik, Durchführung des SGB IX, Teil 2, an die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Monatsstatistiken Zu 3.und 4.: Bei der Ermittlung einer gegebenenfalls zu entrichtenden Ausgleichsabgabe wird der Freistaat insgesamt mit allen Ressorts und deren nachgeordneten Bereichen als ein Arbeitgeber betrachtet. Die Ermittlung einer zu entrichtenden Ausgleichsabgabe, jeweils für das einzelne Ressort oder deren nachgeordneten Bereich , muss daher nicht erfolgen. Für den erfragten Zeitraum von 2010 bis 2014 hatte der Freistaat keine Ausgleichsabgabe zu entrichten. Daten für das Jahr 2015 liegen noch nicht vor. Es wird jedoch erwartet, dass auch für dieses Jahr keine Ausgleichsabgabe zu entrichten ist. Unabhängig hiervon wird auf die nachfolgende Übersicht hingewiesen, aus der die rechnerischen Beschäftigungsquoten der Obersten Landesbehörden hervorgehen. Ressort Beschäftigungsquote 2014 Beschäftigungsquote 2013 Beschäftigungsquote 2012 Beschäftigungsquote 2011 Beschäftigungsquote 2010 Thüringer Staatskanzlei 5,13 5,44 5,45 4,94 4,87 Thüringer Landtag 8,24 7,49 7,31 7,27 8,27 Thüringer Finanzministerium (TFM) 7,17 7,37 7,06 7,34 7,20 TIM/Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales (TMIK) 6,3 6,34 6,45 6,18 5,96 Thüringer Ministerium für Bildung , Wissenschaft und Kultur (TMBWK) 5,42 5,32 5,13 4,89 4,55 Thüringer Ministerium für Bau, Landesentwicklung und Verkehr (TMBLV) 8,90 9,23 9,13 8,72 8,64 TMWAT/ Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft (TMWWDG) 5,93 5,41 5,63 6,23 6,38 TMSFG/ Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit , Frauen und Familie (TMASGFF) 10,33 11,21 11,90 12,12 12,24 TMFUN/ Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz (TMUEN) 6,80 6,81 6,75 6,09 5,83 Thüringer Rechnungshof (TRH) 6,90 7,58 8,99 8,86 8,44 6 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1730 Zu 5.: Zu dieser Frage wird auf die als Anlage 1 beigefügten Tabellen verwiesen. Zu 6.: In den Geschäftsbereichen des TMUEN und des TMIL wird jeweils ein schwerbehinderter Beschäftigter zweifach berücksichtigt. Im Geschäftsbereich des TMWWDG werden 24 schwerbehinderte Beschäftigte zweifach berücksichtigt. Die übrigen Ressorts der Landesregierung haben mitgeteilt, eine solche Regelung nicht zu haben. Zu 7.: Für einen Beschäftigten im Geschäftsbereich des TMASGFF, für vier Beschäftigte im Geschäftsbereich des TMIL und für zwei Beschäftigte im Geschäftsbereich des TMWWDG wird das Arbeitsverhältnis dreifach angerechnet. Die übrigen Ressorts der Landesregierung haben mitgeteilt, eine solche Regelung nicht zu haben. Zu 8.: Wie bereits aus der Antwort zu den Fragen 3 und 4 zu entnehmen ist, wird seit dem Jahr 2010 vom Freistaat die Pflichtquote zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen vollumfänglich erfüllt. Aufgrund der demografischen Entwicklung und des damit verbundenen höheren Durchschnittsalters der Beschäftigten erwartet die Landesregierung allerdings, dass sich der Anteil der schwerbehinderten Beschäftigten an der Gesamtzahl aller Beschäftigten erhöhen wird. Damit verbunden wird ebenfalls erwartet, dass sich der Anteil der schwerbehinderten Beschäftigten mit hohen Graden der Behinderung an der Gesamtzahl aller schwerbehinderten Beschäftigten erhöhen wird, da sich erfahrungsgemäß vorhandene Behinderungen mit steigendem Lebensalter verschlechtern. Besondere Maßnahmen, die Anzahl der schwerbehinderten Beschäftigten mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 80 und mehr künftig zu steigern, werden von der Landesregierung nicht verfolgt. Zu 9.: Verbeamtete schwerbehinderte Beschäftigte in den einzelnen Thüringer Ministerien und deren nachgeordneten Behörden TMAS- GFF TMIK TMMJV TFM TMBJS TMW- WDG TMIL TMUEN TSK 14 247 161 160 402 41 42 23 5 Daten für das 2014 (für jeweils den Geschäftsbereich) Zu 10.: Verbeamtete Beschäftigte in den einzelnen Thüringer Ministerien und deren nachgeordneten Behörden; differenziert nach Grad der Behinderung TMAS- GFF TMIK TMMJV TFM TMBJS TMW- WDG TMIL TMUEN TSK GdB 50 10 154 9 96 236 20 22 19 1 GdB 60 0 36 31 27 71 7 7 4 2 GdB 70 1 20 11 9 41 4 2 2 2 GdB 80 0 18 14 10 31 5 6 0 0 GdB 90 0 4 1 7 2 1 1 0 0 GdB 100 3 15 9 11 21 4 4 0 0 Daten für das Jahr 2014 (für jeweils den Geschäftsbereich) 7 Drucksache 6/1730Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 11.: Schwerbehinderte Beamtinnen und Beamte, differenziert nach Besoldungsgruppe Besoldungsgruppe Anzahl zum Stichtag 31. Dezember 2014 A 6 19 A 7 79 A 8 115 A 9 mD und gD 119 A 10 79 A 11 133 A 12 177 A 13 gD und hD 222 A 14 59 A 15 22 A 16 14 B 1 35 B 2 7 B 3 7 B 4 0 B 5 1 B 6 1 C 2 4 C 3 9 C 4 9 W 1 1 W 2 2 W 3 1 Zu 12.: Vorbemerkung: Die Frage kann in der gestellten Weise im Hinblick auf die gewünschten Parameter nicht beantwortet werden , da eine Verknüpfung dieser Parameter bei den vorhandenen Statistiken der Bundesagentur für Arbeit nicht erfolgt. Zudem werden die Branchen nicht getrennt nach privaten und öffentlichen Arbeitgebern ausgewertet . Die Frage wird daher hilfsweise tabellarisch wie folgt beantwortet: Anzahl privater Arbeitgeber; unterteilt nach Arbeitgebern mit bzw. ohne beschäftigte schwerbehinderte Menschen : Jahr5 Private Arbeitgeber insgesamt davon Arbeitgeber mit beschäftigten schwerbehinderten Menschen6 Arbeitgeber ohne beschäftigte schwerbehinderte Menschen7 2010 3.980 2.961 1.019 2011 4.042 3.052 990 2012 4.029 3.083 946 2013 4.072 3.149 923 8 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1730 Beschäftigungsquote der Arbeitgeber in Thüringen mit 20 und mehr Arbeitsplätzen; unterteilt nach privaten und öffentlichen Arbeitgebern Jahr Betriebe/Dienststellen gesamt - in Prozent - Private Arbeitgeber - in Prozent - Öffentliche Arbeitgeber - in Prozent - 2010 4,5 3,8 6,3 2011 4,5 3,9 6,6 2012 4,6 3,9 6,7 2013 4,6 3,9 6,6 Zu 13.: Die Frage kann in der gestellten Weise im Hinblick auf die gewünschten Parameter nicht beantwortet werden , da eine Verknüpfung dieser Parameter bei den vorhandenen Statistiken nicht erfolgt. Zudem kann das Aufkommen aus der Ausgleichsabgabe, getrennt nach privaten und öffentlichen Arbeitgebern, aufgrund fehlender technischer Voraussetzungen nicht ausgewertet werden. Das Aufkommen der Ausgleichsabgabe nach Jahren ist aus der Tabelle zu Frage 1 zu entnehmen. Werner Ministerin Anlage8 Endnote: 1 Davon rund 940.000 Euro vom BMAS zugewiesen für Umsetzung der "Initiative Inklusion". 2 Einschließlich Thüringer Programm zur besonderen Förderung der Eingliederung langzeitarbeitsloser schwerbehinderter Menschen. 3 Programm zur besonderen Förderung der Eingliederung langzeitarbeitsloser schwerbehinderter Menschen. 4 Refinanzierung/Rückforderungen wurden verrechnet. 5 Daten für das Jahr 2014 liegen noch nicht vor. 6 Die Daten treffen keine Aussage darüber, ob die Arbeitgeber die Pflichtquote erfüllen. 7 Die Daten treffen keine Aussage darüber, ob die Arbeitgeber die Pflichtquote nicht erfüllen müssen. 8 Hinweis: Auf den Abdruck der Anlage wurde verzichtet. Ein Exemplar mit Anlage erhielten jeweils die Fraktionen und die Landtagsbibliothek . Des Weiteren kann sie im Abgeordneteninformationssystem unter der oben genannten Drucksachennummer sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden. Anlage