05.02.2016 Drucksache 6/1741Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 26. Februar 2016 Verbandsumlage zur Abdeckung nichtgebührenfähiger Betriebskosten bei Aufgabenträgern der Wasserver- und Abwasserentsorgung Die Kleine Anfrage 723 vom 15. Dezember 2015 hat folgenden Wortlaut: Zur Abdeckung nichtgebührenfähiger Betriebskosten bei Aufgabenträgern der Wasserver- und Abwasserentsorgung wird auf Grundlage des Thüringer Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) eine Verbandsumlage erhoben. Die Aufgabenträger unterliegen der Rechtsaufsicht des Landes. Ich frage die Landesregierung: Welche Aufgabenträger der Wasserver- und Abwasserentsorgung im Freistaat Thüringen erheben in welcher Höhe eine Verbandsumlage zur Abdeckung nichtgebührenfähiger Betriebs kosten (bitte Einzelaufstellung)? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 4. Februar 2016 wie folgt beantwortet: Soweit Einnahmen aus besonderen Entgelten für die erbrachten Leistungen und sonstigen Einnahmen oder Erträge nicht ausreichen, erheben die in Zweckverbänden organisierten Aufgabenträger der Wasserver - und Abwasserentsorgung im Freistaat Thüringen auf der Grundlage des § 37 Thüringer Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (ThürKGG) eine Umlage von ihren Verbandsmitgliedern. Für jedes Haushaltsjahr ist die Höhe der Umlage in der Haushaltssatzung festzusetzen. Nach Angaben des Thüringer Landesverwaltungsamtes haben im Jahr 2015 die in der Anlage aufgeführten Zweckverbände entsprechende Umlagen in ihren Haushaltssatzungen festgesetzt. Die Angaben für das Jahr 2016 stehen unter dem Vorbehalt der derzeit bei den Aufsichtsbehörden vorliegenden Haushaltssatzungen. Dr. Poppenhäger Minister Anlage*) *) Hinweis: Auf den Abdruck der Anlage wurde verzichtet. Ein Exemplar mit Anlage erhielten jeweils die Fraktionen und die Landtagsbibliothek . Des Weiteren kann sie im Abgeordneteninformationssystem unter der oben genannten Drucksachennummer sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kuschel (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales Anlage Kleine Anfrage Nr. 723 Kleine Anfrage Nr. 723 des Abg. Kuschel (DIE LINKE) - Verbandsumlage zur Abdeckung nichtgebührenpflichtiger Betriebskosten bei Aufgabenträgern der Wasserver- und Abwasserentsorgung - Landkreis Aufgabenträger Verbandsumlage in 2015 in € Verbandsumlage in 2016 in € ABG WAZV Altenburger Land 47.000 nicht bekannt EIC WAZV „Eichsfelder Kessel" 25.393 27.406 GTH WAZV Gotha und Landkreisgemeinden 767.929 769.548 WAZV Apfelstädt-Ohra 198.315 198.052 ZVWA Schilfwasser-Leina 210.149 176.110 WAZV Mittleres Nessetal 152.600 nicht bekannt IK ZVWA Obere Gera - 9.150 SÖM AZV Finne 149.767 198.610 AZV Scherkondetal 53.250 - AZV Gramme-Vippach 23.085 - AP AV Grammetal 25.000 20.000 Anmerkung: Ergänzend zu o. g. Tabelle ist anzumerken, dass der WAZV "Eichsfelder Kessel", der WAZV Gotha und Landkreisgemeinden, der WAZV Apfelstädt-Ohra, der ZVWA Schilfwasser-Leina sowie der WAZV Mittleres Nessetal darüber hinaus eine Umlage zur Deckung der nicht gebührenfähigen Betriebskosten, welche der Straßenoberflächenentwässerung zuzuordnen sind, erheben. Beim Abwasserverband Grammetal ergibt sich die Umlageerhebung aus dem im Jahr 2006 genehmigten Sanierungskonzept. Sie dient dem Abbau der vorgetragenen Verluste.