10.02.2016 Drucksache 6/1748Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 26. Februar 2016 Harmonisierung der Rechnungslegung gemäß dem Ressourcenverbrauchskonzept im Zuge der Gebietsreform in Thüringen - nachgefragt Die Kleine Anfrage 749 vom 4. Januar 2016 hat folgenden Wortlaut: Ausweislich der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 421 in Drucksache 6/1070 konnte ein Großteil der dort gestellten Fragen nicht beantwortet werden, da das Leitbild zur Verwaltungs-, Funktional - und Gebietsreform noch nicht vorlag. Nachdem die Landesregierung das Leitbild im Dezember 2015 im Kabinett verabschiedet hat, frage ich die Landesregierung erneut zu dem oben genannten Sachverhalt. Ich frage die Landesregierung: 1. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass im Zuge der Gebietsreform als alleiniges und verbindliches Buchführungsmodell die Doppik auf Gemeinde-, und vor dem Hintergrund der Kreisumlage, auch für die Landkreisebene einzuführen ist und wie begründet sie dies? 2. Falls die Antwort der Frage 1 die Doppik auf Gemeinde- und/oder auf Landkreisebene als alleiniges und verbindliches Buchführungsmodell nicht vorsieht: Ist die Landesregierung der Auffassung, dass ein anderes verbindliches Buchführungsmodell für alle Gemeinden und Landkreise vorzuschreiben ist, mit dem Ziel, dass unbefristete Optionsmodell Doppik/Kameralistik zu beenden und wenn nicht, wie begründet sie ihre Auffassung? 3. Welche Herausforderungen bestehen bei der Fusionierung zwischen Kommunen und Landkreisen, wenn die zur Vereinigung in Betracht kommenden Gebietskörperschaften bislang unterschiedliche Buchführungsmodelle angewandt haben? 4. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass im Zuge der Gebietsreform eine Kosten- und Leistungsrechnung auf allen Verwaltungsebenen verbindlich einzuführen ist und wenn nicht, welche Verwaltungsebene soll ausgenommen werden und warum? 5. Zu welchem Zeitpunkt sollte, nach Auffassung der Landesregierung, eine landesweit verpflichtende Umstellung der Kameralistik auf die Doppik erfolgen (mit der Gebietsreform oder nach der Gebietsreform, bitte Jahr angeben)? 6. In welchem Maximalzeitraum kann realistischerweise eine landesweit verpflichtende Umstellung der Kameralistik auf die Doppik auf Gemeinde- und Landkreisebene erfolgen? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Krumpe (fraktionslos) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1748 7. Welche positiven und negativen Implikationen ergeben sich aus der Schuldenbremse und dem Fiskalpakt auf die Thüringer Kommunen und wie können die negativen Implikationen vermieden werden? 8. Welche konkreten Maßnahmen im Zuge der Gebietsreform schlägt die Landesregierung vor, um die Finanzbeziehungen zwischen den Gemeinden, Landkreisen sowie dem Land soweit neu zu ordnen, damit die im Fiskalpakt niedergeschriebenen Vereinbarungen bis zum Jahr 2020 und darüber hinaus eingehalten werden? 9. Teilt Landesregierung die Auffassung, dass Gebietskörperschaften die mit Hilfe der Doppik ihre Finanzkraft eindeutiger ermitteln können gegenüber denjenigen, welche die Kameralistik anwenden hinsichtlich ihrer ausgewiesenen Finanzstärke benachteiligt sind und wenn nicht, wie begründet die Landesregierung ihre Auffassung (vergleiche Thüringische Landeszeitung vom 18. September 2015 "Krach um doppelte Haushaltsführung")? 10. Inwieweit ist das Thüringer Landesverwaltungsamt von einer Reorganisation im Zuge der Gebietsreform betroffen? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 9. Februar 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Das Leitbild "Zukunftsfähiges Thüringen" bildet den gegenwärtigen Diskussionsstand ab. Die Meinungsbildung der Landesregierung zu der angesprochenen Frage ist noch nicht abgeschlossen. Zu 2.: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Zu 3.: Wenn Gebietskörperschaften vor einer Fusion unterschiedliche Buchführungsmodelle verwendet haben, besteht die Herausforderung darin, dass künftig nur noch ein Buchführungsmodell verwendet wird, also die Überarbeitung der vorhandenen Zahlen- und Datenbasis, soweit die Haushaltswirtschaft betroffen ist. Zu 4., 5. und 6.: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Zu 7. und 8.: Mit Blick auf die Überschrift der Kleinen Anfrage werden die Frage 7 und 8 dahingehend verstanden, ob sich im Zusammenspiel zwischen Gebietsreform, der Schuldenbremse des Grundgesetzes und dem europäischen Fiskalpakt entsprechende Implikationen auf die Harmonisierung der Rechnungslegung ergeben. Hierzu wird im Leitbild der Landesregierung unter Ziffer II.2 ausgeführt. Eine abschließende Meinungsbildung der Landesregierung liegt gegenwärtig aber noch nicht vor. Zu 9.: Eine Benachteiligung hinsichtlich der Finanzstärke von Gebietskörperschaften auf Grund unterschiedlicher Buchführungsmodelle ist nicht erkennbar. Zu 10.: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Das Leitbild der Landesregierung führt hierzu unter Ziffer IV.4 aus. Im Übrigen liegt auch hier noch keine abschließende Meinungsbildung der Landesregierung vor. Dr. Poppenhäger Minister