10.02.2016 Drucksache 6/1750Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 26. Februar 2016 Prozesskostenhilfe vor Thüringer Verwaltungs- und Sozialgerichten Die Kleine Anfrage 772 vom 13. Januar 2016 hat folgenden Wortlaut: Prozesskostenhilfe ist eine Sonderform der Sozialhilfe im Bereich der Rechtspflege. Als solche wird sie Personen gewährt, deren eigene finanzielle Mittel nicht ausreichen, um Gerichtsverfahren führen zu können. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie oft und in welcher Höhe (Euro) wurde im Zeitraum von 2010 bis 2015 Prozesskostenhilfe für die Führung von Prozessen vor Thüringer Verwaltungs- und Sozialgerichten gewährt (bitte nach Jahren und Rechtsgebieten sowie Staatsangehörigkeiten der betreffenden Personen aufschlüsseln)? 2. Wie hoch war die durchschnittlich gewährte Prozesskostenhilfe aus Frage 1 (bitte Aufschlüsselung wie bei Frage 1)? 3. Welche Rückzahlungen wurden bezogen auf die Prozesskostenhilfe aus Frage 1 realisiert (bitte Aufschlüsselung wie bei Frage 1)? 4. Wie oft und in welcher Höhe (Euro) wurde die gewährte Prozesskostenhilfe aus Frage 1 für Verfahren in Asylangelegenheiten gewährt (bitte Aufschlüsselung wie bei Frage 1)? 5. Wie hoch war die durchschnittlich gewährte Prozesskostenhilfe aus Frage 4 (bitte Aufschlüsselung wie bei Frage 1)? 6. Welche Rückzahlungen wurden bezogen auf die Prozesskostenhilfe aus Frage 4 realisiert (bitte Aufschlüsselung wie bei Frage 1)? Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 9. Februar 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Zahl der Entscheidungen über die Gewährung von Prozesskostenhilfe wird im Rahmen der bundeseinheitlichen Geschäftsanfallsstatistiken auf der Grundlage der Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in der Verwaltungsgerichtsbarkeit (VwG-Statistik) und der Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in der Sozialgerichtsbarkeit (SG-Statistik) für die Sozial- und Verwaltungsgerichte erhoben. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1750 Eine Erfassung findet grundsätzlich statt, wenn für das gerichtliche Verfahren die Anlegung einer Zählkarte oder Verfahrenserhebung in der jeweils gültigen statistischen Anordnung vorgesehen ist. Soweit eine Erhebung erfolgt, liegen Daten über die Zahl der Prozesskostenhilfebewilligung, die Zahl der Verfahren mit und ohne Ratenzahlungsverpflichtung und die Zahl der Ablehnungen vor. Nicht erfasst wird, in welcher finanziellen Höhe im einzelnen Verfahren Prozesskostenhilfe gewährt wurde und welche Staatsangehörigkeit eine Prozesskostenhilfepartei besitzt. In der Anlage 1 wurden die Daten aus der SG- und VwG-Statistik und dem Haushalt im Sinne der Fragestellung zur Bewilligung der Prozesskostenhilfe bei den Thüringer Verwaltungs- und Sozialgerichten zusammengestellt . Zu 2.: Es liegen keine Informationen vor, weil keine entsprechende statistische Erhebung erfolgt und eine nachträgliche Erhebung mit einem vertretbaren Aufwand nicht möglich wäre. Aus den verfügbaren Daten kann kein entsprechender Durchschnitt gebildet werden, weil die Gesamtausgaben nur periodengerecht nach dem Zeitpunkt ihrer Zahlung erhoben werden. Es erfolgt keine Abgrenzung nach Zugehörigkeit der jeweiligen Rechtssache zu einem bestimmten Rechnungsjahr. Zu 3.: Die erfolgten Rückzahlungen von Prozesskostenhilfe für die Gebiete des Verwaltungs- und Sozialrechts sind in der Anlage 1 zusammengestellt. Zu 4.: Bei der Beantwortung wird davon ausgegangen, dass mit den Verfahren in Asylangelegenheiten die Verfahren des Sachgebiets "Asylrecht" vor den Thüringer Verwaltungsgerichten gemeint sind. Auf die Beantwortung der Frage 1 wird Bezug genommen. Daten zur Staatsangehörigkeit der Prozesskostenhilfepartei und zur finanziellen Höhe der Prozesskostenhilfegewährung werden für die Verfahren vor den Verwaltungsgerichten für den Bereich des Asylrechts nicht erhoben. Die verfügbaren Zahlen sind in der Anlage zusammengestellt. Zu 5.: Es liegen keine Informationen vor, weil keine entsprechende statistische Erhebung erfolgt und eine nachträgliche Erhebung mit einem vertretbaren Aufwand nicht möglich wäre. Zu 6.: Für die Verfahren vor den Verwaltungsgerichten für den Bereich des Asylrechts werden entsprechende Daten nicht erhoben. Lauinger Minister Anlage*) *) Hinweis: Auf den Abdruck der Anlage wurde verzichtet. Ein Exemplar mit Anlage erhielten jeweils die Fraktionen und die Landtagsbibliothek . Des Weiteren kann sie im Abgeordneteninformationssystem unter der oben genannten Drucksachennummer sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden. Anlage 1 zur Beantwortung der Kleinen Anfrage Nr. 772 Seite 1 von 3 zu Frage 1: Thüringer Sozialgerichtsbarkeit Klageverfahren vor den Sozialgerichten Jahr 2010 Jahr 2011 Jahr 2012 Jahr 2013 Jahr 2014 1. - 3. Quartal 2015 PKH wurde bewilligt 3.618 3.796 4.001 3.667 3.035 2.049 Verfahren zur Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz gem. § 86b SGG und sonstige Verfahren vor dem Sozialgericht Jahr 2010 Jahr 2011 Jahr 2012 Jahr 2013 Jahr 2014 1. - 3. Quartal 2015 PKH wurde bewilligt 325 250 254 204 149 126 Berufungsverfahren vor dem Landessozialgericht Jahr 2010 Jahr 2011 Jahr 2012 Jahr 2013 Jahr 2014 1. - 3. Quartal 2015 PKH wurde bewilligt 61 67 80 86 104 86 Verfahren im einstweiligen Rechtsschutz gem. § 86b SGG vor dem Landessozialgericht Jahr 2010 Jahr 2011 Jahr 2012 Jahr 2013 Jahr 2014 1. - 3. Quartal 2015 PKH wurde bewilligt 3 0 0 0 0 0 Beschwerden gegen Entscheidungen über die Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz Jahr 2010 Jahr 2011 Jahr 2012 Jahr 2013 Jahr 2014 1. - 3. Quartal 2015 PKH wurde bewilligt 2 13 7 8 8 9 Beschwerdeverfahren vor dem Landessozialgericht ohne Beschwerden gegen Entscheidungen über Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz Jahr 2010 Jahr 2011 Jahr 2012 Jahr 2013 Jahr 2014 1. - 3. Quartal 2015 PKH wurde bewilligt 5 3 1 1 11 6 erstinstanzliche Klageverfahren vor dem Landessozialgericht Jahr 2010 Jahr 2011 Jahr 2012 Jahr 2013 Jahr 2014 1. - 3. Quartal 2015 PKH wurde bewilligt 0 0 0 0 0 0 Verfahren zur Gewährung von einstweiligem Rechtsschutz in den Fällen des § 29 SGG vor dem Landessozialgericht Jahr 2010 Jahr 2011 Jahr 2012 Jahr 2013 Jahr 2014 1. - 3. Quartal 2015 PKH wurde bewilligt 0 0 0 0 0 0 Quelle: Auswertungstabellen des Thüringer Landesamtes für Statistik zur SG-Statistik Anlage 1 zur Beantwortung der Kleinen Anfrage Nr. 772 Seite 2 von 3 In den Jahren 2010 bis 2015 wurden folgende Auszahlungen von Prozesskostenhilfezahlungen verbucht: Verwaltungsgerichte: 2010: 75.954,40 € 2011: 93.519,29 € 2012: 68.327,07 € 2013: 86.754,73 € 2014: 62.832,73 € 2015: 67.113,45 € (vorläufiger Jahresabschluss) Sozialgerichte: 2010: 1.583.409,67 € 2011: 1.566.118,30 € 2012: 1.845.875,17 € 2013: 2.338.346,27 € 2014: 2.174.572,17 € 2015: 1.887.179,55 € (vorläufiger Jahresabschluss) Eine Differenzierung der Zahlungen nach Haupt- und Eilverfahren und nach Staatsangehörigkeiten ist nicht möglich. Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit Hauptverfahren vor dem Verwaltungsgericht Jahr 2010 Jahr 2011 Jahr 2012 Jahr 2013 Jahr 2014 1. - 3. Quartal 2015 PKH wurde bewilligt 167 145 154 171 168 82 Verfahren zur Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz und sonstige Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Jahr 2010 Jahr 2011 Jahr 2012 Jahr 2013 Jahr 2014 1. - 3. Quartal 2015 PKH wurde bewilligt 17 16 17 18 20 16 Quelle: Auswertungstabellen des Thüringer Landesamtes für Statistik zur VwG-Statistik Für die Oberverwaltungsgerichte ist in der bundeseinheitlichen VwG-Statistik keine Datenerhebung zur Gewährung von Prozesskostenhilfe vorgesehen. Anlage 1 zur Beantwortung der Kleinen Anfrage Nr. 772 Seite 3 von 3 zu Frage 3: In den Jahren 2010 bis 2015 wurden folgende Rückzahlungen von Prozesskostenhilfe verbucht: Verwaltungsgerichte: 2010: 7.317,71 € 2011: 9.939,51 € 2012: 10.172,83 € 2013: 8.146,85 € 2014: 4.439,30 € 2015: 6.475,81 € (vorläufiger Jahresabschluss) Sozialgerichte: 2010: 314.730,62 € 2011: 298.249,56 € 2012: 355.187,61 € 2013: 604.737,99 € 2014: 611.890,66 € 2015: 452.652,41 € (vorläufiger Jahresabschluss) Eine Differenzierung der Zahlungen nach Haupt- und Eilverfahren und nach Staatsangehörigkeiten ist nicht möglich. zu Frage 4: Hauptverfahren vor dem Verwaltungsgericht im Bereich des Asylrechts Jahr 2010 Jahr 2011 Jahr 2012 Jahr 2013 Jahr 2014 1. - 3. Quartal 2015 PKH wurde bewilligt 75 70 89 81 79 34 Verfahren zur Gewährung von vorläufigem Rechtsschutz und sonstige Verfahren vor dem Verwaltungsgericht im Bereich des Asylrechts Jahr 2010 Jahr 2011 Jahr 2012 Jahr 2013 Jahr 2014 1. - 3. Quartal 2015 PKH wurde bewilligt 9 0 5 3 4 6