12.02.2016 Drucksache 6/1755Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 1. März 2016 Menschenrechtspreisträger in Haft erkrankt Die Kleine Anfrage 662 vom 13. November 2015 hat folgenden Wortlaut: Der Menschenrechtspreis wird seit 1995 jährlich am 10. Dezember, dem von den Vereinten Nationen proklamierten Tag der Menschenrechte, in Thüringen verliehen. Die Stadt Weimar vergibt die Auszeichnung an Einzelpersonen, Gruppen oder Organisationen, die sich mit ihrem Wirken für mehr Menschlichkeit und Toleranz zwischen den Menschen und Völkern, aber insbesondere auch für die Wahrung und Herstellung der Grundwerte Gleichheit, Freiheit und Gerechtigkeit vor dem Hintergrund ihrer ethnischen und religiösen Identität in ihrer oder für ihre Heimat einsetzen. Der Träger des Menschenrechtspreises der Stadt Weimar von 2011, Biram Dah Abeid (2013 mit dem Menschenrechtspreis der Vereinten Nationen für seinen Kampf gegen die Sklaverei in Mauretanien ausgezeichnet ), wurde Anfang 2015 in seinem Heimatland Mauretanien gemeinsam mit sieben weiteren Aktivisten aufgrund einer Protestaktion gegen Sklaverei und Landraub, die ein Jahr zuvor stattfand, festgenommen und zu zwei Jahren Haft wegen "Rebellion" und Anführens eines nicht genehmigten Demonstrationszugs verurteilt. Proteste von Menschenrechtsorganisationen gegen das Urteil fanden bei der Regierung von Mauretanien bisher kein Gehör. Nach aktuellen Informationen der Gesellschaft für bedrohte Völker ist Biram Dah Abeid schwer erkrankt. Die dringend benötigte medizinische Hilfe wurde ihm bisher versagt. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Informationen liegen der Landesregierung zum Fall Biram Dah Abeid vor? 2. Welche Maßnahmen zur Unterstützung von Biram Dah Abeid hat die Landesregierung bisher unternommen ? 3. Inwiefern hat die Landesregierung den Fall Biram Dah Abeid in Gesprächen mit der Bundesregierung thematisiert? 4. Plant die Landesregierung Aktivitäten, um die aktuelle Situation von Biram Dah Abeid zu verbessern? Wie sehen die Maßnahmen konkret aus und wann ist jeweils damit zu rechnen? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Rothe-Beinlich (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1755 Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 11. Februar 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Zu der in der Kleinen Anfrage dargestellten aktuellen Situation von Herrn Biram Dah Abeid liegen der Thüringer Landesregierung keine weitergehenden Informationen vor. Zu 2.: Die Bundesrepublik Deutschland wird nach außen durch die Bundesregierung, in der Regel durch das Auswärtige Amt, vertreten. Üblicherweise wenden sich Menschenrechtsorganisationen mit ihren Anfragen direkt an diese Stellen. Ebenfalls möglich ist die Befassung der zuständigen Bundestagsausschüsse (z. B. des Auswärtigen Ausschusses) über eine Fraktion oder Abgeordnete des Bundestages. Aufgrund dieser im Grundgesetz festgelegten Kompetenzverteilung zwischen dem Bund und den Ländern hat die Thüringer Landesregierung im oben genannten Fall bisher keine eigenständigen Maßnahmen unternommen. Zu 3.: Die Thüringer Landesregierung hat den Fall Biram Dah Abeid in Gesprächen mit der Bundesregierung bislang nicht thematisiert. Im Übrigen verweise ich auf die Antwort zu Frage 2. Zu 4.: Der Thüringer Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten wird den Bundesaußenminister mit einem entsprechenden Schreiben darum ersuchen, in dem oben genannten Fall auf diplomatischem Wege aktiv zu werden. Lauinger Minister