12.02.2016 Drucksache 6/1757Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 2. März 2016 Kostenabschätzung für die Einführung des Flächentarifvertrags in Thüringer Theatern - nachgefragt Die Kleine Anfrage 785 vom 13. Januar 2016 hat folgenden Wortlaut: In der Beantwortung der Kleinen Anfragen 628 bis 636 fällt auf, dass abgeschätzte Mehrkosten für die meisten Einrichtungen als Grundlage das Jahr 2016 aufweisen. Lediglich in der Beantwortung für das Theater Altenburg-Gera (vergleiche Antwort zu Frage 3 der Kleinen Anfrage 632 in Drucksache 6/1588) sowie für die Thüringen Philharmonie Gotha (vergleiche Antwort zu Frage 3 der Kleinen Anfrage 634 in Drucksache 6/1590) werden die jährlichen Mehrkosten ab dem Jahr 2017 ausgewiesen. Ich frage die Landesregierung: 1. Warum wird beim Theater Altenburg-Gera und bei der Thüringen Philharmonie Gotha das Jahr 2017 als Ausgangspunkt gewählt und nicht das Jahr 2016? 2. Kann man aus dieser Diskrepanz schlussfolgern, dass in allen anderen Häusern bereits im Jahr 2016 Flächentarifvertrag gezahlt wird? Die Thüringer Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 10. Februar 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die entsprechende Fragestellung der Kleinen Anfragen 628 bis 638 unter Frage 3 bezog sich allgemein auf die Kosten für die Einführung des Flächentarifvertrags ohne Bezugnahme auf ein bestimmtes Jahr. Die meisten Einrichtungen haben Berechnungen für 2016 vorgelegt, andere aber für 2017, so das Theater Altenburg-Gera und die Thüringen Philharmonie Gotha. Zu 2.: Nein; 2016 zahlen das Deutsche Nationaltheate Weimar, das Meininger Theater und das Theater Erfurt nach Flächentarifvertrag. Die anderen Einrichtungen haben Haustarifverträge oder sind tariflich nicht gebunden. Prof. Dr. Hoff Minister K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kellner (CDU) und A n t w o r t der Thüringer Staatskanzlei