15.02.2016 Drucksache 6/1770Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 2. März 2016 Polizeieinsätze im denkmalgeschützten Gebäude "Mergell-Villa" in Arnstadt Die Kleine Anfrage 730 vom 17. Dezember 2015 hat folgenden Wortlaut: Die sogenannte "Mergell-Villa" ist ein denkmalgeschütztes Gebäude, das seit mehreren Jahren leer steht. Immer wieder wird das Gebäude durch unberechtigte Personen betreten. Dabei kam es nach Kenntnis des Fragestellers auch zu Sachbeschädigungen. Mehrfach soll es in diesem Zusammenhang auch zu Polizeieinsätzen gekommen sein. Ich frage die Landesregierung: 1. Wann gab es im Zusammenhang mit dem unberechtigten Betreten der "Mergell-Villa" seit 1. Januar 2010 Polizeieinsätze? Welche Sachverhalte waren dabei Anlass der Polizeieinsätze und welche polizeilichen Feststellungen wurden bei den nachgefragten Einsätzen getroffen (bitte Einzelaufstellung)? 2. In welchen der nachgefragten Einsätze wurden durch die Polizei welche weiteren Personen und Behörden mit welcher Zielstellung hinzugezogen (bitte Einzelaufstellung)? 3. In welchen der nachgefragten Fälle wurde das Gebäude durch Polizeikräfte mit welchen Ergebnissen durchsucht und dokumentiert (bitte Einzelaufstellung)? 4. In welchen der nachgefragten Fälle wurden bei den Polizeieinsätzen Personen, die sich offensichtlich unberechtigt im Gebäude aufgehalten haben, erkennungsdienstlich erfasst (bitte Einzelaufstellung)? 5. In welchen der nachgefragten Fälle gab es welche Anzeigen durch die Polizei? Wie ist deren Verfahrensstand (bitte Einzelaufstellung)? 6. In welchen der nachgefragten Fälle wurde der Eigentümer der "Mergell-Villa" in welcher Art und Weise informiert (bitte Einzelaufstellung)? Aus welchen Gründen wurde möglicherweise der Eigentümer nicht über die Polizeieinsätze informiert? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kuschel (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1770 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 12. Januar 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Der Landesregierung liegen folgende Erkenntnisse vor: Am 4. Januar 2014 wurde die Polizei informiert, dass sich Personen auf dem Dach der "Mergell-Villa" aufhalten sollen. Es wurden vier minderjährige Personen festgestellt. Am 25. September 2014 erstattete der Eigentümer der "Mergell-Villa" eine schriftliche Anzeige wegen Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung an einer Innentreppe. Am 27. Januar 2015 teilte die Eigentümerin der "Mergell-Villa" fernmündlich mit, dass zehn Fensterscheiben an der Villa zerstört wurden. Die Eigentümerin befand sich mit einem Handwerker, der Sicherungsarbeiten durchführte, vor Ort. Aufgrund einer weiteren bekanntgewordenen Straftat verfügte die Staatsanwaltschaft Erfurt im Rahmen der am 25. September 2014 erstatteten Anzeige wegen Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung genannte Verfahren mit der Bitte um Nachermittlungen zurück an die Polizei. Die Polizei nahm am 5. Juni 2015 eine weitere Anzeige wegen Hausfriedensbruchs und Sachbeschädigung auf. In der in diesem Zusammenhang mit der Eigentümerin durchgeführten Zeugenvernehmung wurde bekannt , dass sich in der "Mergell-Villa" Beweismittel befinden sollen. Im Weiteren wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen. Zu 2.: Die im Sachverhalt unter Frage 1 am 4. Januar 2014 angetroffenen minderjährigen Personen wurden den Erziehungsberechtigten übergeben und das Jugendamt informiert. Die Information der Erziehungsberechtigten erfolgte mit dem Ziel, die Einsicht zu erreichen, dass das Betreten der "Mergell-Villa" verboten ist und keinen Spielplatz darstellt. Das Jugendamt wurde informatorisch beteiligt, um gegebenenfalls die Notwendigkeit von eigenen Maßnahmen zu prüfen bzw. einzuleiten. Zu 3.: Die Durchsuchung des Objektes am 4. Januar 2014 erfolgte zum Zweck des Feststellens sich unbefugt darin aufhaltender Personen. Der bauliche Zustand wurde schriftlich dokumentiert. Im Nachgang zu der am 25. September 2014 eingegangenen schriftlichen Anzeige erfolgte die Suche nach Spuren bzw. Beweismitteln und deren Dokumentation. Am 27. Januar 2015 kam es zur Inaugenscheinnahme des Tatortes. Eine tiefgründige Spurensuche und -sicherung sowie deren Dokumentation konnte nicht erfolgen, da durch einen Handwerker bereits Reparaturen vorgenommen worden waren. Aufgrund der im Rahmen der Zeugenvernehmung erfolgten Aussage der Eigentümerin zur Anzeige vom 5. Juni 2015 erfolgte im Nachgang eine Durchsuchung zum Zweck des Auffindens von Beweismaterial. Die Auffindesituation der Beweismittel wurde dokumentiert und diese sichergestellt. Zu 4.: in keinem Fall Zu 5.: Anzeige wegen Hausfriedensbruchs am 4. Januar 2014: 3 Drucksache 6/1770Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Bei einem Kind wurde von Ermittlungen nach § 152 Abs. 2 Strafprozessordnung (StPO) abgesehen. Gegen weitere drei Beschuldigte wurde von einer weiteren Verfolgung nach § 45 Abs. 1 Jugendgerichtsgesetz (JGG) abgesehen. Anzeige wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs am 25. September 2014: Gemäß § 45 Abs. 2 JGG wurde vorläufig von einer Verfolgung gegen den Beschuldigten abgesehen. Anzeige wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs am 27. Januar 2015: Einstellung nach § 170 Abs. 2 StPO. Anzeige wegen Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs am 5. Juni 2015: Das Verfahren befindet sich in der Bearbeitung bei der Polizei. Zu 6.: Zu dem Verfahren am 4. Januar 2014 wurden die Eigentümer durch die Übersendung des Strafantrags in Kenntnis gesetzt. In den übrigen Fällen erstatten jeweils die Eigentümer selbst Strafanzeige bzw. wurden als Zeugen vernommen , so dass sich eine Information erübrigte. Dr. Poppenhäger Minister