15.02.2016 Drucksache 6/1771Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 2. März 2016 Höhe des Kostenersatzes bei erfüllenden Gemeinden im Jahr 2015 nach § 51 Abs. 1 Thüringer Kommunalordung (ThürKO) Die Kleine Anfrage 757 vom 7. Januar 2016 hat folgenden Wortlaut: § 51 Abs. 1 ThürKO regelt die Vereinbarung benachbarter kreisangehöriger Gemeinden, wonach eine Ge meinde mit mindestens 3.000 Einwohnern, deren Bürgermeister hauptamtlich tätig ist, die Aufgaben der Verwaltungsgemeinschaft wahrnimmt (erfüllende Gemeinde). Nach § 51 Abs. 2 ThürKO hat die erfüllende Gemeinde für die Wahrnehmung der ihr übertragenen gesetz lichen Aufgaben einen Anspruch auf Kostenersatz, soweit die Einnahmen oder Erträge nicht ausreichen, um die Kosten zu decken. Diese Kosten sind von den Gemeinden, die der erfüllenden Gemeinde zugeord net sind, nach dem Verhältnis ihrer Einwohnerzahlen zu tragen. Dieser Kostenersatz ist Bestandteil der ge meindlichen Haushaltssatzungen/Haushaltspläne. Die Gemeinden unterliegen der Rechtsaufsicht des Landes. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch ist der Kostenersatz im Jahr 2015 bei den einzelnen Rechtsinstituten "erfüllende Gemeinde" in Thüringen (bitte Einzelaufstellung nach erfüllenden Gemeinden, Ge samtkostenersatz und Kostenersatz pro Einwohner)? 2. Welche betraglichen Veränderungen gab es bei dem nachgefragten Kostenersatz im Jahr 2015 im Ver gleich zu 2014 (bitte Einzelaufstellung nach erfüllenden Gemeinden)? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 12. Februar 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1. und 2.: Die Umlagen der erfüllenden Gemeinden für 2015 liegen dem Thüringer Landesamt für Statistik noch nicht vor. Diese Daten werden aus der Kassenstatistik 2015 entnommen und befinden sich derzeit noch in der Datenaufbereitung. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kuschel (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1771 Daher wird zur Beantwortung auf die Daten des Thüringer Landesamtes für Statistik aus dem Jahr 2014 im Vergleich zum Jahr 2013 zurückgegriffen. Auf die beigefügte Übersicht wird verwiesen. Dr. Poppenhäger Minister Anlage*) *) Hinweis: Auf den Abdruck der Anlage wurde verzichtet. Ein Exemplar mit Anlage erhielten jeweils die Fraktionen und die Land tagsbibliothek. Des Weiteren kann sie im Abgeordneteninformationssystem unter der oben genannten Drucksachen nummer sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden. A nlage