09.03.2016 Drucksache 6/1777Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 17. März 2016 Änderung des Thüringer Geodateninfrastrukturgesetzes Die Kleine Anfrage 809 vom 25. Januar 2016 hat folgenden Wortlaut: Gemäß der Drucksache 6/1640 beabsichtigt die Landesregierung eine Novellierung des Thüringer Geodateninfrastrukturgesetzes . Im Kostenabschnitt des Gesetzentwurfs wurde festgehalten, dass in den Kommunen durch die zentrale Bereitstellung der technischen Komponenten der Geodateninfrastruktur keine Kosten für eigene Infrastrukturen anfallen. Die verwendeten Termini des Fragstellers sind den Begrifflichkeiten des Architekturkonzepts der Geodateninfrastruktur Deutschland (GDI-DE) "Architektur der GDI-DE - Technik" vom 26. November 2014 angelehnt. Ich frage die Landesregierung: 1. Sollen die Datensätze der Normadressaten des Thüringer Geodateninfrastrukturgesetzes physisch im Netzwerk der Landesverwaltung vorgehalten, gepflegt und archiviert werden und wenn ja, wie begründet die Landesregierung die Abweichung vom föderalen und dezentralen Architekturkonzept GDI-DE? 2. Für den Fall, dass die Datensätze der Normadressaten des Geodateninfrastrukturgesetzes nicht physisch im Netzwerk der Landesverwaltung vorgehalten werden sollen: Vertritt die Landesregierung die Auffassung, dass die Normadressaten über dezentrale Komponenten der GDI-DE, wie sie in der "Architektur der GDI-DE - Technik" vom 26. November 2014 klassifiziert worden sind, verfügen müssen, um die Anforderungen der Richtlinie 2007/2/EG (INSPIRE) umzusetzen? 3. Verfügt der Geoproxy über die Funktion, kommunale Geodatendienstkomponenten wie Darstellungs- und Downloaddienste zu konfigurieren und wenn ja, über welche technische Lösung sollen geschützte kommunale Geodatenbestände mit Hilfe der zentralen Geodatendienstkomponente "Geoproxy" angebunden werden (bitte UML-konforme Architekturskizze mit Angabe der empfohlenen Kommunikationsprotokolle der Antwort zusätzlich beilegen)? 4. Verfügt der Geoproxy über die Funktion, kommunale Geodatenkomponenten einschließlich der Modelltransformation , insbesondere Geometrietyp- und Datentypübergänge zwischen den kommunalspezifischen und INSPIRE-konformen Datenmodellen, zu konfigurieren und wenn ja, über welche technische Lösung sollen geschützte kommunale Geodatenbestände mit Hilfe der zentralen Geodatenkomponente "Geoproxy" angebunden und transformiert werden (bitte UML-konforme Architekturskizze mit Angabe der empfohlenen Kommunikationsprotokolle der Antwort zusätzlich beilegen)? 5. Sind die Normadressaten verpflichtet, obligatorische Dateneigenschaften in den INSPIRE-Datenmodellen für die Anhänge I bis III der INSPIRE-Richtlinie, welche nicht in den kommunalen Datenmodellen enthal- K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Krumpe (fraktionslos) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1777 ten sind, zu vervollständigen und wenn ja, werden diese Zusatzkosten von den veranschlagten 200.000 Euro Mehrbelastungsausgleich abgedeckt? 6. Verfügt der Geoproxy über die Funktion, kommunale Zugriffsschutzkomponenten zu konfigurieren und wenn ja, nach welchem Konzept erfolgt zukünftig die zentrale Registrierung, Authentifizierung und Autorisierung externer Datennutzer von kommunalen Geodaten (im Fall einer Abweichung zur Abbildung 9, "Architektur der GDI-DE - Technik" vom 26. November 2014 bitte Architekturskizze mit Angabe der empfohlenen Kommunikationsprotokolle zusätzlich beilegen)? 7. Verfügt der Geoproxy, vor dem Hintergrund des umzusetzenden Publish-Find-Bind-Musters über eine ePayment-Lösung mit welcher kommunalspezifische entgeltliche Nutzungs- und Lizenzvereinbarungen implementiert werden können? 8. Falls die Frage 7 mit Ja beantwortet wird: Wird von der ePayment-Lösung eine landeseigene Buchungsstelle oder die der Kommunen für anfallende Kreditkartengebühren genutzt? 9. Welche Personalkosten wurden je Normadressat pro Jahr veranschlagt und wie begründet die Landesregierung ihre Kostenabschätzung (bitte Personalkosten differenziert darstellen nach Personalart und Spezialisierungsgrad)? 10. Welche Softwarekosten wurden je Normadressat pro Jahr zur Realisierung des Publish-Find-Bind-Musters veranschlagt und wie begründet die Landesregierung ihre Kostenabschätzung (bitte Softwarekosten differenziert darstellen nach Software für Geodatenhaltung, Geodatendienstkomponenten, Geodatenkomponenten , Authentifizierungskosten, Kosten für ePayment Module et cetera)? 11. Welche Transaktionskosten führen zu Zusatzkosten oder Einsparungen bei der Implementierung und Bereitstellung dezentraler Komponenten der GDI-DE durch die Normadressaten des Geodateninfrastrukturgesetzes (vergleiche "Architektur der GDI-DE - Technik" vom 26. November 2014)? 12. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass der Mehrbelastungsausgleich in Höhe von 200.000 Euro pro Jahr einwohnerunabhängig bereitgestellt werden muss und wenn nicht, wie begründet sie ihre Auffassung? 13. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass die Bereitstellung von Geodatendienstkomponenten, Geodatenkomponenten, Zugriffsschutzkomponenten einschließlich der Aktualisierung und Pflege der Geodaten im Sinne der INSPIRE-Richtlinie eine kommunale Daueraufgabe ist und wenn nicht, wie begründet sie ihre Auffassung? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 8. März 2016 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Auf die Bereitstellung der in den Fragen 3, 4 und 6 gewünschten Architekturskizzen, teilweise in der Modellierungssprache Unified Modeling Language (UML), wird verzichtet, da die Sachverhalte auch verbal eindeutig erklärt werden können. Zu 1.: Nein, den geodatenhaltenden Stellen steht es grundsätzlich frei, entweder die zentralen Geodatendienste der Geodateninfrastruktur Thüringen nach § 7 Abs. 1 Thüringer Geodateninfrastrukturgesetz (ThürG- DIG), die auf einer Geodatenhaltungskomponente im Landesdatennetz beruhen, für die Geodaten- und -dienstbereitstellung zu nutzen oder eigene Komponenten nach § 7 Abs. 2 ThürGDIG aufzubauen und zu betreiben. Eine Abweichung vom Architekturkonzept GDI-DE stellt das kostenfreie Angebot einer zentralen Geodatenbereitstellungskomponente in der Geodateninfrastruktur Thüringen dar. Zu 2.: Ja, für den Fall, dass geodatenhaltende Stellen zur Erfüllung der Aufgaben nach dem Thüringer Geodateninfrastrukturgesetz eigene Geodatendienste betreiben, müssen diese die Vorgaben des Thüringer Geodateninfrastrukturgesetzes und der Durchführungsbestimmungen zur INSPIRE-Richtlinie erfüllen und sie sind über das Geoportal Thüringen abrufbar zu machen. 3 Drucksache 6/1777Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 3.: Ja, der Geoproxy verfügt über Komponenten, mit denen Netzdienste für kommunale Geodaten, die in der Geodatenhaltung des Geoproxy vorhanden sind, konfiguriert werden können. Eine Anbindung kommunaler Geodatenbestände mit Zugangsbeschränkung kann im Sinne einer Dienst-Kaskade über den Viewer des Geoproxy erfolgen. Für die Geodatendienste des Geoproxy ist eine abgesicherte Kommunikation (https -Protokoll) eingerichtet. Zu 4.: Geoproxy bietet die Möglichkeit, Geodaten, die über die zentralen Geodatendienste bereitgestellt werden, einer Modelltransformation zu unterziehen. Dabei werden die Geodaten von einem Server der geodatenhaltenden Stelle mittels wget-Mechanismus durch das Thüringer Landesrechenzentrum abgeholt. Bei einer Anbindung von Geodatendiensten (Kaskade im Viewer) erfolgt keine Modelltransformation. Zu 5.: Die Richtlinie 2007/2/EG (INSPIRE) und das Thüringer Geodateninfrastrukturgesetz enthalten keine Verpflichtung , neue Daten zu erheben. Bei der Modelltransformation besteht die Möglichkeit, Fehlstellen, die im INSPIRE-Datenmodell als "voidable" gekennzeichnet sind, in den Datenbeständen mit entsprechenden Füllwerten ("void") zu besetzen. Hierfür entsteht kein zusätzlicher Aufwand, da es sich um einen automatisierten Prozess handelt, so dass dies im Mehrbelastungsausgleich abgedeckt ist. Zu 6.: Geoproxy ist in die Serviceplattform des Freistaats Thüringen integriert und verwendet die dort vorgehaltene Nutzerverwaltung und deren Registrierungskomponente. Über eine geospezifische Nutzerverwaltung, die durch die geodatenhaltenden Stellen administriert wird, erfolgt die Verwaltung des Zugangs zu Funktionen und Datenbeständen des Geoproxy. Die in der Frage referenzierte Abbildung 8, GDI-DE - Technik bildet die Daten-Dienste-Kopplung ab und nimmt keinen Bezug zu Authentifizierung und Autorisierung. Zu 7.: Nein, Geoproxy stellt eine Abrechnungskomponente zur Verfügung, die nicht mit einem elektronischen Bezahldienst verbunden ist. Zu 8.: Siehe Antwort zu Frage 7. Zu 9.: Für alle in der Kalkulation berücksichtigten Zeitanteile wurden Personalkosten der Vergütungsgruppe E 12 für 200 Arbeitstage pro Kalenderjahr angenommen. Dies übersteigt zwar die üblichen Personalkosten für Angestellte im Bereich des kommunalen Geoinformationswesens, berücksichtigt aber etwaige zukünftige Personalkostensteigerungen. Zu 10.: Aufgrund der kostenfreien Bereitstellung der zentralen Komponenten (Geoproxy und GeoMIS.Th) für die kommunalen Gebietskörperschaften fallen für die Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Thüringer Geodateninfrastrukturgesetz keine zusätzlichen Softwarekosten an, die bei der Kostenabschätzung zu berücksichtigen wären. Zu 11.: Hierzu liegen keine Erfahrungen vor, da bisher keine dezentralen Komponenten angebunden wurden. Zu 12.: Nein, eine Verteilung des Mehrbelastungsausgleichs über andere Kennwerte als der Einwohnerzahl (z. B. in Abhängigkeit der Fläche) führt zu Ungerechtigkeiten zwischen Landkreisen und Gemeinden und zu wesentlich erhöhtem bürokratischem Aufwand bei der Antragstellung und Bescheiderstellung. Zu 13.: Die Wahrnehmung der Aufgaben nach dem Thüringer Geodateninfrastrukturgesetz ist für Gemeinden und Landkreise, die digitale Geodaten nach § 4 ThürGDIG vorhalten, eine Daueraufgabe. Keller Ministerin