18.02.2016 Drucksache 6/1783Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 3. März 2016 Abschiebehaft für vollziehbar Ausreisepflichtige aus Thüringen Die Kleine Anfrage 736 vom 18. Dwezember 2015 hat folgenden Wortlaut: Nach Informationen des Fragestellers werden vollziehbar Ausreisepflichtige aus Thüringen zur Durchführung der Abschiebehaft nach Brandenburg gebracht, wo eine spezielle Justizvollzugsanstalt besteht. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Personen aus Thüringen befanden sich im Zeitraum von 2010 bis 2015 in Abschiebehaft (bitte nach Jahresscheiben und Staatsangehörigkeiten aufschlüsseln und angeben, wie viele der Personen sich jeweils in Vorbereitung der Ausweisung [§ 62 Abs. 2 Aufenthaltsgeset] und zur Sicherung der Abschiebung [§ 62 Abs. 3 Aufenthaltsgesetz] in Abschiebehaft befanden)? 2. Wie viele der Personen aus Frage 1 haben eingeschränkte Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (§ 1a Asylbewerberleistungsgesetz) bezogen (bitte gemäß Frage 1 aufschlüsseln sowie pro Person die Leistungshöhe in Euro - getrennt nach Geld- und Sachleistungen - angeben)? 3. Welche Kosten entstanden dem Freistaat Thüringen durch die Unterbringung der vollziehbar Ausreisepflichtigen aus Thüringen in der speziellen Justizvollzugsanstalt in Brandenburg (bitte für alle Jahresscheiben seit dem Beginn der Unterbringung der vollziehbar Ausreisepflichtigen aus Thüringen in der besagten Justizvollzugsanstalt aufführen)? 4. Welche Position vertritt die Landesregierung zur Nutzung von leerstehenden oder schwach belegten Justizvollzugsanstalten in Thüringen für Ausländer aus Thüringen, die in Abschiebehaft genommen werden? Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 16. Februar 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Bis Mitte Juli 2014 waren männliche erwachsene Abschiebungsgefangene in Amtshilfe für die Thüringer Ausländerbehörden in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Suhl-Goldlauter und weibliche Abschiebungsgefangene in der JVA Chemnitz-Reichenhain (Sachsen) untergebracht. In Absprache mit dem Land Brandenburg werden seit Mitte Juli 2014 weibliche und männliche Abschiebungsgefangene aus Thüringen in der Abschiebehafteinrichtung des Landes Brandenburg in Eisenhüttenstadt (AHE) im Rahmen der Amtshilfe untergebracht. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Henke (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1783 Eine differenzierte statistische Erfassung nach Vorbereitungs- und Sicherungshaft wird nicht durchgeführt. Die statistische Erfassung erfolgt unter dem Kriterium "Abschiebungshaft". Nähere Angaben können den nachstehenden Übersichten entnommen werden. 2010 Staatsangehörigkeit Anzahl der Personen Algerien 2 Albanien 1 Indien 1 Kosovo 5 Serbien 1 Türkei 1 Vietnam 12 Gesamt 23 2011 Staatsangehörigkeit Anzahl der Personen Algerien 3 Indien 1 Nigeria 1 Serbien 1 Türkei 1 Tunesien 1 Vietnam 7 Gesamt 15 2012 Staatsangehörigkeit Anzahl der Personen Vietnam 5 Serbien 2 Indien 2 Türkei 1 Tunesien 1 Kosovo 1 Algerien 1 Thailand 1 Marokko 1 Pakistan 1 Ukraine 1 Bosnien-Herzegowina 1 Gesamt 18 3 Drucksache 6/1783Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode 2013 Staatsangehörigkeit Anzahl der Personen Türkei 3 Marokko 2 Thailand 1 Kosovo 1 Serbien 1 Indien 1 Vietnam 1 China 1 Libanon 1 Armenien 1 Nigeria 1 Algerien 1 Syrien 1 Gesamt 16 2014 (Januar bis Juni - Suhl-Goldlauter) Staatsangehörigkeit Anzahl der Personen Thailand 1 Tunesien 1 Gesamt 2 2014 (Juli bis Dezember - Eisenhüttenstadt) Staatsangehörigkeit Anzahl der Personen Kolumbien 1 Russische Föderation 1 Somalia 1 Tunesien 1 Gesamt 4 2015 Staatsangehörigkeit Anzahl der Personen Albanien 1 Eritrea 1 Indien 1 Irak 1 Kosovo 4 Serbien 1 Somalia 1 Syrien 1 unbekannt 1 Gesamt 12 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1783 Zu 2.: Statistische Angaben im Sinne der Fragestellung liegen nicht vor. Zu 3.: Zum Stand 1. Februar 2016 sind für die Abschiebungshaft in der Abschiebehafteinrichtung Eisenhüttenstadt folgende Kosten angefallen: 2014: 10.136,01 Euro 2015: 17.432,12 Euro Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass für das Jahr 2015 noch nicht alle Kosten für die Unterbringung in der Abschiebehafteinrichtung Eisenhüttenstadt abgerechnet worden sind. Zu 4.: Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 17. Juli 2014 (C-473/13 und C-514/13) ist in einem föderal strukturierten Staat die Abschiebungshaft grundsätzlich auch dann in speziellen Hafteinrichtungen zu vollziehen, wenn nicht alle föderalen Untergliederungen über solche Einrichtungen verfügen. In diesem Fall ist insbesondere über Vereinbarungen über die Verwaltungszusammenarbeit sicherzustellen , dass die abzuschiebenden Drittstaatsangehörigen in den speziellen Hafteinrichtungen anderer föderaler Untergliederungen untergebracht werden. Die Unterbringung von Abschiebungsgefangenen in nur teilweise belegten Thüringer Justizvollzugsanstalten ist deswegen nicht möglich. Die Nutzung bzw. Umwidmung leerstehender Justizvollzugsanstalten kommt ebenfalls nicht in Betracht. Die Anzahl der Abschiebungsgefangenen würde in keinem angemessenen Verhältnis zu den zu erwartenden Kosten stehen. Lauinger Minister