23.02.2016 Drucksache 6/1799Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 14. März 2016 Pflegestützpunkte in Thüringen Die Kleine Anfrage 751 vom 6. Januar 2016 hat folgenden Wortlaut: Laut Berichterstattung der "Welt online" vom 10. November 2015 hat der Sozialverband VdK den Freistaat Thüringen aufgefordert, die Beratung Pflegebedürftiger und ihrer Familien in Thüringen flächendeckend zu gewährleisten. Derzeit gibt es laut VdK in Jena, Nordhausen und Sondershausen solche Anlaufstellen, die eine unabhängige Beratung zur Pflege bieten. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hat sich die Zahl der Pflegebedürftigen in Thüringen innerhalb der letzten zehn Jahre entwickelt (bitte nach Pflegestufe, Landkreisen, kreisfreien Städten und Jahresscheiben aufschlüsseln)? 2. Wie hoch ist jeweils der Anteil der Pflegebedürftigen, die zu Hause gepflegt werden? 3. Welche finanziellen Mittel stehen jeweils für das Betreiben der drei Pflegestützpunkte in Jena, Nordhausen und Sondershausen zur Verfügung (bitte aufteilen nach Personal und Sachkosten)? 4. Wie viele Berater sind jeweils in den Pflegestützpunkten tätig? 5. Welche Leistungen werden durch die Pflegestützpunkte durchgeführt? 6. Existieren Möglichkeiten der mobilen Beratung und der telefonischen Beratung? 7. Wie häufig wird die Pflegeberatung, die von den Pflegestützpunkten angeboten wird, in Anspruch genommen (bitte nach einzelnem Pflegestützpunkt und monatlicher Inanspruchnahme seit Bestehen auflisten)? 8. Wie positioniert sich die Landesregierung zur Einrichtung von zusätzlichen Pflegestützpunkten in Thüringen ? 9. Welche Mittel wären notwendig, um ein flächendeckendes Netz an Pflegestützpunkten zu etablieren? 10. Mit welchen Mitteln weist die Landesregierung auf das Angebot der Pflegestützpunkte hin? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Herold (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1799 Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 22. Februar 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Merkmal 15.12.05 15.12.07 15.12.09 15.12.11 15.12.13 Kreisfreie Städte 15.076 16.252 17.137 18.670 19.991 Landkreise 51.951 55.961 59.830 63.652 66.898 Pflegebedürftige insgesamt1 67.027 72.213 76.967 82.322 86.889 Pflegestufe I 33.584 36.849 40.999 45.267 49.038 II 24.100 25.556 26.217 27.231 27.943 III 9.193 9.620 9.629 9.731 9.815 Keiner Pflegestufe zugeordnet 150 188 122 93 93 Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik Die Zahlen zum Stichtag 15. Dezember 2014 und 15. Dezember 2015 liegen noch nicht vor. Zu 2.: Merkmal 15.12.05 15.12.07 15.12.09 15.12.11 15.12.13 Pflegebedürf - tige Ambulante Pflege (Versorgung durch ambulanten Pflegedienst - gesamt ) 15.485 16.740 18.734 19.996 20.958 Kreisfreie Städte 3.759 4.159 4.670 5.492 5.579 Landkreise 11.726 12.581 14.064 14.504 15.379 Stationäre Pflege (gesamt) 18.526 20.052 21.781 23.828 25.539 Kreisfreie Städte 5.457 5.729 5.863 6.215 6.714 Landkreise 13.069 14.323 15.918 17.613 18.825 Empfänger von ausschließlich Pflegegeld (pflegerische Versorgung zu Hause ohne die Hinzunahme eines ambulanten Pflegedienstes 2 - gesamt) 33.016 35.421 37.747 40.135 42.545 Kreisfreie Städte 5.860 6.364 6.870 7.198 8.048 Landkreise 27.156 29.057 30.877 32.937 34.497 Quelle: Thüringer Landesamt für Statistik Die Zahlen zum Stichtag 15. Dezember 2014 und 15. Dezember 2015 liegen noch nicht vor. Zu 3.: Jena Träger dieses Pflegestützpunktes sind die beteiligten Kosten- und Leistungsträger. Dies sind die Krankenund Pflegekassen und die Gebietskörperschaft als die nach Landesrecht bestimmte Stelle für die wohnortnahe Betreuung im Rahmen der örtlichen Altenhilfe und für die Gewährung der Hilfe zur Pflege nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch - SGB XII. Im Finanzplan für das Jahr 2016 sind Gesamtausgaben in Höhe von 93.000 Euro vorgesehen, davon 62.000 Euro für Personalkosten (einschließlich Gemeinkosten) und 31.000 Euro für Miete, Betriebskosten und Sachkosten. Entsprechend der vertraglichen Vereinbarung zwischen der Stadt Jena, den Kranken- sowie Pflegekassen werden die Personalkosten gedrittelt, die Sachkosten werden je zur Hälfte von der Stadt Jena und zu jeweils 25 Prozent von den Kranken- und Pflegekassen getragen. 3 Drucksache 6/1799Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Nordhausen Die Sachkosten für das jeweils laufende Jahr werden mit dem Steuerungsgremium zum Ende des Vorjahres neu verhandelt. Je nach Vorhaben standen bisher durchschnittlich um die 2.000 Euro pro Jahr zur Verfügung (Fortbildung, Material, Rahmenbedingung für Vorträge, Veranstaltungen). Die Sach- und Personalkosten (eine Vollzeitstelle) werden je zur Hälfte vom geschäftsführenden Träger, dem Landkreis Nordhausen, und zur Hälfte von den Kranken- und Pflegekassen finanziert. Eine Gesamtzahl der im Jahr anfallenden Kosten (Aufteilung nach Personal- und Sachkosten) zur Betreibung des Pflegestützpunktes liegt dem Land nicht vor. Sondershausen Im Jahr 2015 standen tatsächlich 50.022,20 Euro für die Betreibung des Pflegestützpunktes Kyffhäuserkreis zur Verfügung. Die Kosten für den Pflegestützpunkt setzen sich dabei wie folgt zusammen: Personalkosten einschließlich Regiekosten 40.272,20 Euro und Sachkosten 9.750,00 Euro, davon werden zwei Drittel von den Kranken- und Pflegekassen getragen. Das restliche Drittel trägt der Kyffhäuserkreis. Zu 4.: Personell ist der Pflegestützpunkt Jena mit einer Vollzeitstelle ausgestattet, welche zu je 50 Prozent auf zwei Mitarbeiterinnen aufgeteilt ist. Im Pflegestützpunkt Nordhausen sind 2 Beraterinnen mit jeweils 20 Wochenstunden tätig. Im Pflegestützpunkt Kyffhäuserkreis ist eine Beraterin mit 0,75 Vollbeschäftigteneinheiten eingesetzt. Zu 5.: Die Aufgaben der Pflegestützpunkte ergeben sich aus § 7c Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI). Zu 6.: Jena und Nordhausen Eine mobile Beratung findet in Form einer aufsuchenden Beratung statt. Die telefonische Beratung ist die Beratungsform, die von den Ratsuchenden am meisten für ein kurzes Informationsgespräch in Anspruch genommen wird. Beratungsgespräche erfolgen zumeist persönlich im Pflegestützpunkt. Sondershausen In den Anlaufmonaten wurden den Bürgern zwei Sprechtage und drei Telefonsprechtage angeboten. Am 5. Dezember 2014 wurde ein Außensprechtag in Artern eingeführt. Aufgrund der knappen Personalressourcen ist eine mobile Beratung nur in absoluten Einzelfällen möglich. Zu 7.: Jena Eine monatliche Auswertung der Inanspruchnahme erfolgt nicht, es sind lediglich Jahresangaben möglich. Jahr 2013: Gesprächsarbeit gesamt: 1.981 Jahr 2014: Gesprächsarbeit gesamt: 2.189 - davon Netzwerkarbeit: 916 - davon Beratungsarbeit: 1.273, davon 393 kurze Informationsgespräche Jahr 2015: Gesprächsarbeit gesamt: 2.010 - davon Netzwerkarbeit: 883 - davon Beratungsarbeit: 1.127, davon 300 kurze Informationsgespräche Die Anzahl der Gespräche steigerte sich seit Gründung des Pflegestützpunktes kontinuierlich. Im Jahr 2015 ist die Zahl der insgesamt geführten Gespräche zurückgegangen, die Anzahl der Beratungsgespräche vor Ort im Pflegestützpunkt hat aber gegenüber 2014 zugenommen. Weiterhin hat sich die Dauer der Beratungsgespräche erhöht. Nordhausen Ein Statistiksystem wird durch die Kranken- und Pflegekassen nicht finanziert. Daher können nur Schätzungsangaben vorgenommen werden. Grundsätzlich sind die Zahlen konstant gestiegen. In den letzten zwei Jahren können monatlich durchschnittlich ca. 60 bis 70 Beratungen/Anfragen/Gespräche verzeichnet werden. Davor waren es ca. 50 bis 60 Beratungen. 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1799 Der zeitliche Umfang der Beratungen ist in den letzten zwei Jahren deutlich gestiegen, was u.a. auf die Neuerungen im SGB XI zurückzuführen ist. Sondershausen Beratungsstatistik des Pflegestützpunktes Kyffhäuserkreis vom 1. Juli 2014 bis zum 31. Dezember 2015 Juli 2014 25 August 2014 19 September 2014 8 Oktober 2014 9 November 2014 15 Dezember 2014 3 Januar 2015 27 Februar 2015 31 März 2015 21 April 2015 26 Mai 15 21 Juni 2015 25 Juli 2015 12 August 2015 12 September 2015 15 Oktober 2015 6 November 2015 15 Dezember 2015 10 gesamt 300 Zu 8.: Pflegestützpunkte sind eine wichtige Säule der wohnortnahen Beratung, Versorgung und Betreuung der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen. Die Einrichtung weiterer Pflegestützpunkte in Thüringen würde daher von der Landesregierung ausdrücklich begrüßt. Zu 9.: Die Frage kann aus verschiedenen Gründen nicht beantwortet werden. Zum einen ist der Begriff "flächendeckend " zu unbestimmt. Zum anderen ist das Land an der Finanzierung von Pflegestützpunkten nicht beteiligt . Die Finanzierung von Pflegestützpunkten ist in § 7c SGB XI geregelt. Zu 10.: Der Internetauftritt der Thüringer Landesregierung enthält einen Link3 zum Thema Pflegestützpunkte. Dort ist u.a. erklärt, was ein Pflegestützpunkt ist und welche Aufgaben er wahrnimmt. Neben den Kontaktdaten der in Thüringen bestehenden Pflegestützpunkte sind auch die Rechtsgrundlagen eingestellt. Werner Ministerin Endnote: 1 Empfänger von teilstationärer Pflege erhalten in der Regel auch Pflegegeld oder ambulante Pflege und sind somit in der Zahl dieser Pflegebedürftigen bereits enthalten. Um Mehrfachzählungen bei den Pflegebedürftigen insgesamt zu vermeiden, bleiben die Empfänger von teilstationärer Pflege deshalb beginnend ab 2009 hier unberücksichtigt. 2 Ausgewiesen werden hier nur Empfänger von Pflegegeld, die nicht bereits bei der ambulanten Pflege bzw. vollstationären Dauerpflege bzw. Kurzzeitpflege berücksichtigt worden sind. Stichtag ist hier der 31. Dezember des Jahres . 3 http://www.thueringen.de/th7/tmasgff/soziales/pflegestuetzpunkte/index.aspx