24.02.2016 Drucksache 6/1802Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 10. März 2016 30 Millionen Euro Bundesförderung für Schloss Friedenstein Die Kleine Anfrage 760 vom 8. Januar 2016 hat folgenden Wortlaut: Die Bundesregierung hat für die nächsten zehn Jahre 30 Millionen Euro für die Sanierung des einzigartigen Ensembles Schloss Friedenstein in Gotha in Aussicht gestellt. Für das Jahr 2016 sind zunächst 300.000 Euro vorgesehen. Für die Folgejahre hat der Bund Verpflichtungsermächtigungen eingeplant. Der Freistaat Thüringen muss dabei in den folgenden Jahren seinen Finanzierungsanteil sicherstellen. Nach Angaben der Landesregierung gebe es Überlegungen, den Finanzierungsanteil des Landes aus den Mitteln der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten zu bestreiten. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch ist der Gesamtinvestitionsbedarf bei der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten für den Zeitraum von 2016 bis 2026? 2. Wie hoch ist der jährliche Investitionsbedarf bei der Stiftung für den Zeitraum von 2016 bis 2026 beziehungsweise gibt es für die einzelnen Jahre unterschiedliche Investitionssummen für bestimmte Bau- und Sanierungsmaßnahmen? 3. Welche Investitionsmaßnahmen in dem Zeitraum von 2016 bis 2026 entfallen beziehungsweise werden verschoben, wenn die Stiftung den vom Bund geforderten Landesanteil für die Sanierung des Schlosses Friedenstein aufbringen soll? 4. Sind bei den von der Stiftung geplanten Bau- und Sanierungsmaßnahmen auch Drittmittel, wie zum Beispiel Zuschüsse von Kommunen, vorgesehen? Und welche Auswirkungen auf die Planungen ergäben sich, wenn bestimmte Sanierungsmaßnahmen verschoben werden müssen? 5. Sind die vom Bund in Aussicht gestellten Mittel in Höhe von 30 Millionen Euro für die Sanierung des Schlosses Friedenstein an eine Laufzeit von zehn Jahren gebunden oder können diese Mittel auch darüber hinaus abgerufen werden? 6. Muss beim Abruf der Bundesmittel eine Mindesthöhe der Geldbeträge berücksichtigt werden? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kellner (CDU) und A n t w o r t der Thüringer Staatskanzlei 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1802 Der Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 23. Februar 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1. und 2.: Die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten erhält im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung jährliche Zuwendungen vom Land. Seit der Gründung der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten im Jahr 1994 hat der Freistaat Thüringen zur Unterhaltung und Sanierung der insgesamt 31 Liegenschaften Mittel in Höhe von rund 211,5 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt zur Verfügung gestellt. Allein für Sanierungsmaßnahmen wurden in den vergangenen 22 Jahren insgesamt 180 Millionen Euro durch die Schlösserstiftung investiert . Dies entspricht durchschnittlich einem Volumen von ca. 8,2 Millionen Euro pro Jahr für Investitionen. Zweck der Stiftung ist es, die kulturhistorisch bedeutsamen Liegenschaften, insbesondere in Bezug auf ihre historische, denkmalpflegerische und landschaftsprägende Bedeutung, zu verwalten. Hierzu hat die Schlösserstiftung einen Masterplan erstellt, der eine zeitliche sowie inhaltliche Priorisierung der baulichen Maßnahmen vorsieht. In drei Kategorien werden die laufenden, mittel- und langfristigen Schwerpunkte für den Zeitraum 2015 bis 2019 ff. aufgezeigt. In der Stiftungsratssitzung am 19. März 2015 wurden die baulichen Schwerpunkte der kommenden Jahre beschlossen. Das Gesamtinvestitionsvolumen liegt demnach bei 67,4 Millionen Euro, wobei die Konkretisierung des anstehenden Investitionsvolumens für viele Bauprojekte noch erstellt wird. Eine Einschätzung des Gesamtinvestitionsbedarfs bis 2026 wurde nicht vorgenommen und lässt sich deshalb nicht beziffern. Zu 3.: Der Zuschuss zum Investitionshaushalt der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten beträgt nach der mittelfristigen Finanzplanung jährlich fünf Millionen Euro durch das Land; für laufende Ausgaben beträgt er im Jahr 2016 5,63 Millionen Euro und im Jahr 2017 5,7 Millionen Euro. Die baulichen Maßnahmen an den Liegenschaften der Schlösserstiftung werden entsprechend der Prioritäten des Masterplans und ihrer finanziellen Zuweisungen umgesetzt. Für die Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen an Schloss Friedenstein mit Park war bislang ein jährliches Investitionsvolumen von insgesamt 300.000 Euro vorgesehen. Bei einer zugrunde gelegten analogen Komplementärfinanzierung des Sonderinvestitionsprogrammes des Bundes durch das Land ergibt sich ein zusätzlicher jährlicher Finanzierungsbedarf von 2,7 Millionen Euro. Unter der Prämisse, dass die Kofinanzierung vollständig aus den regulären Landeszuschüssen bestritten wird, verbleiben zur Realisierung der übrigen baulichen Maßnahmen Mittel in Höhe von zwei Millionen Euro pro Jahr (wobei die Höhe der tatsächlich anfallenden Jahresscheiben abweichen kann). Eine Anpassung der Prioritätenliste hinsichtlich der zeitlichen Umsetzung der übrigen baulichen Maßnahmen wäre sodann erforderlich, wobei eine endgültige Entscheidung darüber, welche Maßnahmen entfallen bzw. verschoben werden, dem Stiftungsrat der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten obliegt. Dieser wird sich in seiner Sitzung am 15. März 2016 eingehend mit der Aktualisierung des Masterplans befassen. Zu 4.: Grundsätzlich ist die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten bemüht, für ihre Sanierungsmaßnahmen Drittmittel einzuwerben. Im Jahr 2015 wurden Drittmittel in Höhe von 1,6 Millionen Euro eingeworben. Dabei kann es sich unter anderem auch um Zuschüsse von Kommunen handeln. In den vergangenen Jahren kamen diese bspw. im Bereich der Städtebauförderung zum Tragen. Aktuell sind keine weiteren Gemeinschaftsprojekte , die mit Zuschüssen von Kommunen unterstützt werden sollen, geplant. Konkrete Auswirkungen einer Streckung bzw. Verschiebung von Sanierungsmaßnahmen sind nicht ersichtlich. Zu 5.: Am 13. November 2015 teilte Frau Staatsministerin für Kultur und Medien Prof. Monika Grütters der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten mit, dass für Schloss Friedenstein für das Jahr 2016 zusätzliche Mittel in Höhe von 300.000 Euro und für die Folgejahre zusätzliche Mittel in Höhe von insgesamt 29.700.000 Euro vorgesehen sind. Für die Bereitstellung der Mittel ist ein Zeitraum bis 2025 vorgesehen. Die Bewilligung dieser Mittel setzt einen Antrag der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten sowie dessen positive Prüfung voraus. Weiterhin bedarf es einer Kofinanzierung in entsprechender Höhe. Der Antrag wird von der Schlösserstiftung bereits vorbereitet. Hinsichtlich der Finanzierung hat der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages Haushaltsmittel in Höhe von 30 Millionen Euro in folgender zeitlichen Abfolge beschlossen: 3 Drucksache 6/1802Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Ansatz 2016: 300.000 Euro VE 2017: 2.000.000 Euro VE 2018: 3.600.000 Euro VE 2019: 3.600.000 Euro VE 2020: 3.500.000 Euro VE 2021 - 2025: 3.400.000 Euro (jeweils jährlich) Die Bewirtschaftung der Bundesmittel richtet sich nach den Regelungen der Bundeshaushaltsordnung (insbesondere § 44 BHO). Die Mittel dürfen demnach nur für den Zuwendungszweck innerhalb des Bewilligungszeitraumes abgerufen werden (vgl. Nrn. 4.1 und 4.2.5 der Verwaltungsvorschriften zu § 44 BHO). Der Bund prüft derzeit, ob die Bundesmittel in den vorgesehenen zehn Jahren, die Landesmittel darüber hinaus noch für weitere fünf Jahre, also für insgesamt 15 Jahre, für die vorgesehene Maßnahme gewährt werden können. Der Grund für den längeren Bewilligungszeitraum ist auch darin zu sehen, dass die vorgesehenen Investitionen in Höhe von insgesamt 60 Millionen Euro in zehn Jahren an dem hochwertigen Denkmal Schloss Friedenstein mit Park kaum verbaut werden können. Deshalb hat auch die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten als Bauherrin dringend um eine längere Bauzeit gebeten. Dieses Verfahren hat keinerlei Auswirkungen auf die grundsätzliche Bereitschaft des Bundes, unter den oben genannten Voraussetzungen 30 Millionen für Schloss Friedenstein mit Park zur Verfügung zu stellen. Zu 6.: Derzeit befinden wir uns noch in der Vorbereitungsphase der Antragsunterlagen. Hierzu soll in einem ersten Schritt eine Formlose Anfrage gemäß der Verwaltungsvorschrift zu den Nummern 1 bis 3 zu § 44 BHO bis Ende März 2016 erstellt werden. Diese Anfrage beinhaltet unter anderem das Ziel, den Standort, den Inhalt und den Umfang der geplanten Maßnahmen sowie die grobe Kostenermittlung und die mögliche Finanzierung . In einem zweiten Schritt ist dann die Abstimmung über die Finanzierungsmöglichkeiten vorgesehen. Diesbezüglich ist beabsichtigt, eine Finanzierungsvereinbarung zwischen Bund und Freistaat bezogen auf einen Zeitraum von 15 Jahren abzuschließen. Die notwendigen Abstimmungen hierzu sowohl auf Bundesals auch auf Landesebene laufen derzeit, sodass eine endgültige Aussage hierzu noch nicht möglich ist. Prof. Dr. Hoff Minister