25.02.2016 Drucksache 6/1807Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 11. März 2016 Verdreifachung der Windkraftflächen mit dem Breitbandausbau in Thüringen koppeln Die Kleine Anfrage 775 vom 11. Januar 2016 hat folgenden Wortlaut: Der geplante Ausbau der Windkraftanlagen in Thüringen stößt landesweit auf starken Widerstand seitens der Bevölkerung. Vor dem Hintergrund des Breitbandausbaubedarfs in Thüringen liegt die Hypothese nahe, ob die bürgerschaftliche Akzeptanz von neuen Windkraftanlagen mit einer gleichzeitigen Kopplung des Breitbandausbaus erhöht werden könnte. Ich frage die Landesregierung: 1. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass bei der gemeinsamen Nutzung von Windkraftinfrastrukturen Synergien geschaffen werden, welche darüber hinaus auch Kosteneinsparungspotenziale beim Breitbandausbau aufweisen können? 2. Können Mobilfunksendeanlagen an Windkraftanlagenmasten grundsätzlich betrieben werden und wenn nein, welche technischen Gründe sprechen dagegen? 3. Sollte aus Sicht der Landesregierung die oben genannte Hypothese mit Hilfe einer empirischen Studie belegt werden und wenn nein, welche Gründe sprechen dagegen? 4. Wie viel Prozent der breitbandunterversorgten Gebiete in Thüringen könnten ausgehend von den aktuell berechneten Gunsträumen, dem Digitalen Geländemodell und dem Digitalen Oberflächenmodell bei einer hypothetischen Installation von Mobilfunksendeanlagen an Windkraftanlagenmasten versorgt werden (bitte tabellarisch auflisten mit folgenden Annahmen: Gesamthöhe der Windkraftanlage: 50 Meter, 100 Meter, 150 Meter, 200 Meter; Mobilfunk-Sendeleistung: 5 Kilometer, 7,5 Kilometer, 10 Kilometer )? 5. Welche Konsequenzen ergäben sich aus Sicht der Landesregierung aufgrund der unter Frage 4 erzielten Ergebnisse auf die Breitbandförderung in Thüringen? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Krumpe (fraktionslos) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1807 Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 24. Februar 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Es können Synergien zwischen dem Ausbau von Stromnetzen und dem Breitbandausbau durch die Koordinierung von Tiefbauarbeiten bestehen. Wenn im Einzelfall nichts dagegen spricht, ist die zeitgleiche Mitverlegung von Glasfaserleitungen bzw. die Verlegung von Leerrohren möglich. Hierzu befindet sich eine Regelung des Bundes (DigiNetzG) im Gesetzgebungsverfahren, die in sinnvollen Fällen eine Mitverlegepflicht vorsieht. Zu 2.: Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Mobilfunksendeanlagen an Windkraftanlagen zu betreiben. Dies ist jedoch im Einzelfall zu prüfen. Zu 3.: Es besteht kein durch externe Expertise zu klärender Erkenntnisbedarf, da der Sachverhalt ausreichend belegt ist. Zu 4.: Die ermittelten Gunsträume entsprechen nicht den Vorranggebieten "Windkraft", die durch die Regionalen Planungsgemeinschaften auszuweisen sind. Der Landesregierung liegen dazu keine Berechnungen unter den o.g. Annahmen vor. Zu 5.: Im Einzelfall kann die Erschließung unterversorgter Gebiete durch Mobilfunk erfolgen. Da die Mobilfunktechnologie LTE ein sogenanntes "Shared Medium" ist und eine NGA-konforme Versorgung nach EU-Richtlinie von mindestens 30 Mbit/s daher nicht definitiv sichergestellt werden kann, kommt LTE im Zusammenhang mit der aktuellen Ausbausituation als förderfähige Technologie nicht in Frage. Tiefensee Minister _GoBack