26.02.2016 Drucksache 6/1812Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 14. März 2016 Förderprogramm für Volontäre im Museumsbereich Die Kleine Anfrage 764 vom 12. Januar 2016 hat folgenden Wortlaut: Im Landeshaushaltsplan 2016/2017, Einzelplan 02 (Thüringer Staatskanzlei), ist ein spezielles Förderprogramm für Volontäre im Museumsbereich vorgesehen. Gegenüber dem Jahr 2015 sehen die Haushaltsansätze für die Jahre 2016 und 2017 mit jeweils 320.000 Euro eine Verdoppelung der bisher geleisteten Förderung vor. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Museen, davon Grenzmuseen und -gedenkstätten, bewarben sich im Jahr 2015 für das Förderprogramm ? 2. Welche Museen, davon Grenzmuseen und -gedenkstätten, wurden davon im Jahr 2015 in das Förderprogramm aufgenommen? 3. Was waren gegebenenfalls Hinderungsgründe für eine Aufnahme? 4. Wie ist die Fachkommission, die die Vergabeentscheidungen trifft, genau zusammengesetzt und wer traf die Auswahl für die Besetzung der Fachkommission? 5. Wie hoch war die jeweilige Förderung für die einzelnen Museen, die das Programm im Jahr 2015 in Anspruch nahmen? 6. Wie begründet die Landesregierung den finanziellen Mehrbedarf für das Förderprogramm in den Jahren 2016 und 2017? 7. Welche Einrichtungen haben für das Jahr 2016 in welcher Höhe bereits eine Förderung beantragt? Der Thüringer Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 25. Februar 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: 20 Museumsträger beantragten 23 Volontariate, davon kein Grenzmuseum und keine Grenzgedenkstätte. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Walk (CDU) und A n t w o r t der Thüringer Staatskanzlei 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1812 Zu 2.: Es wurden 21 Volontariate für folgende Museen bewilligt: − Mühlhäuser Museen − Städtische Museen Jena, Kunstsammlung − Museum der Wartburg − Museum Burg Posterstein − Erinnerungsort "Topf & Söhne", Erfurt − Naturkundemuseum Erfurt − Landesmuseum Heidecksburg, Rudolstadt, Naturkunde − Landesmuseum Heidecksburg, Rudolstadt, Schlossmuseum − Museum 642 Pößnecker Stadtgeschichte − Freilichtmuseum Hohenfelden − Lindenau-Museum Altenburg − Staatliche Bücher- und Kupferstichsammlung Greiz − Gedenk- und Bildungsstätte Andreasstraße − Museen der Klassik Stiftung Weimar − Meininger Museen, Schlossmuseum − GlockenStadtMuseum Apolda − Museum Burg Ranis − Stadtmuseum Zeulenroda − Brehm-Gedenkstätte, Renthendorf (in Zusammenarbeit mit Heidecksburg; Rudolstadt) − Museum Tabakspeicher, Nordhausen − Schlossmuseum Sondershausen Zu 3.: Der Stadt Erfurt, die drei Anträge gestellt hatte, wurde mit Rücksicht auf andere Antragsteller gebeten auf zwei Volontariate zu reduzieren. Ein Museum, das nicht über einen laufenden Museumsbetrieb verfügt und keine Eigenanteile aufbringen konnte, wurde nicht berücksichtigt. Zu 4.: Gemäß der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen aus Mitteln des Freistaats Thüringen für Volontariate in Thüringer Museen vom 21. August 2015, veröffentlicht im Thüringer Staatsanzeiger Nummer 37/2015 vom 14. September 2015 (weiterhin: Richtlinie) setzt sich die Fachkommission aus Vertretern des Museumsverbandes Thüringen e. V. und des Freistaats Thüringen zusammen. Die Auswahl der Vertreter des Museumsverbandes wurde durch den Museumsverband getroffen, die Besetzung der Landesseite erfolgte durch die Kulturabteilungsleiterin. Dem Beirat gehörten an: − der Vorsitzende des Museumsverbandes Thüringen e. V., − der Geschäftsführer des Museumsverbandes Thüringen e. V., − der stellv. Vorsitzende des Museumsverbandes Thüringen e. V., − die Abteilungsleiterin der Kulturabteilung der Thüringer Staatskanzlei, − der Referatsleiter Museen in der Thüringer Staatskanzlei, − die Sachbearbeiterin im Referat Museen der Thüringer Staatskanzlei. Zu 5.: Die Bewilligung zur Unterstützung eines Volontariates gilt immer für die Gesamtlaufzeit der Ausbildung, die zwei Jahre beträgt, das heißt, die im Jahr 2015 erfolgten Bewilligungen erfassen einen Zeitraum bis 2017. Es werden anteilig die monatlichen Lohnkosten und Lohnnebenkosten des Arbeitgebers gefördert. Der Anteil der Förderung liegt nach Antrag der Einrichtung zwischen 44,6 Prozent und 75 Prozent. Dabei bedarf eine Förderung über 50 Prozent einer gesonderten Begründung (z.B. der Träger befindet sich in der Haushaltskonsolidierung). 3 Drucksache 6/1812Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Übersicht Landesanteile: − Mühlhäuser Museen 75 Prozent − Städtische Museen Jena, Kunstsammlung 50 Prozent − Museum der Wartburg 50 Prozent − Museums Burg Posterstein 50 Prozent − Erinnerungsort "Topf & Söhne“, Erfurt 50 Prozent − Naturkundemuseum Erfurt 50 Prozent − Heidecksburg, Rudolstadt, Naturkunde 44,6 Prozent − Heidecksburg, Rudolstadt, Schlossmuseum 44,6 Prozent − Museum 642 Pößnecker Stadtgeschichte 75 Prozent − Freilichtmuseum Hohenfelden 50 Prozent − Lindenau-Museum Altenburg 75 Prozent − Staatliche Bücher- u. Kupferstichsammlung Greiz 75 Prozent − Gedenk- und Bildungsstätte Andreasstraße 50 Prozent − Museen der Klassik Stiftung Weimar 50 Prozent − Meininger Museen, Schlossmuseum 50 Prozent − GlockenStadtMuseum Apolda 75 Prozent − Museum Burg Ranis 50 Prozent − Stadtmuseum Zeulenroda 60,2 Prozent − Brehm-Gedenkstätte, Renthendorf 75 Prozent − Museum Tabakspeicher, Nordhausen 75 Prozent − Schlossmuseum Sondershausen 75 Prozent Zu 6.: Das Förderprogramm wurde erstmals im Jahr 2015 aufgelegt. In den Haushaltsplan wurden deshalb unter Berücksichtigung der vorläufigen Haushaltsführung und des Beginns der Maßnahmen ab dem zweiten Halbjahr regulär die Hälfte der Kosten (160.000 Euro) eingestellt. Es handelt sich deshalb in den Jahren 2016 und 2017 nicht um einen Mehrbedarf, sondern um die geplanten Fördersummen (320.000 Euro). Die Fortsetzung des Förderprogramms ist zunächst bis zum Jahr 2019 vorgesehen. Zu 7.: Die im Jahr 2015 bewilligten Förderungen gelten für die zweijährige Laufzeit der Volontariate fort. Neue Anträge können erst wieder im Jahr 2017 gestellt werden. In Vertretung Krückels Staatssekretär