29.02.2016 Drucksache 6/1818Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 15. März 2016 Einsatz von Kontaktbereichsbeamten und sonstigen polizeilichen Kräften zur Unterstützung der Bereitschaftspolizei Die Kleine Anfrage 778 vom 13. Januar 2016 hat folgenden Wortlaut: Nach Informationen des Fragestellers wird die Bereitschaftspolizei Thüringens bei ihren Einsätzen von Kon taktbereichsbeamten und anderen polizeilichen Kräften unterstützt. Die Anfrage dient dem Ziel, das Ausmaß der Beanspruchung der Genannten bei Einsätzen in Thüringen sowie in anderen Bundesländern freizulegen. Ich frage die Landesregierung: 1. Bei wie vielen Einsätzen, die vom Bund oder von anderen Ländern im Zeitraum von 2010 bis 2015 angefordert wurden, wurde die Thüringer Bereitschaftspolizei von Thüringer Kontaktbereichsbeamten und von sonstigen Kräften der Thüringer Polizei unterstützt (bitte nach Jahresscheiben aufgliedern und die Anzahl der jeweils eingesetzten Kontaktbereichsbeamten beziehungsweise sonstigen polizeilichen Kräfte aus Thüringen nennen)? 2. Wie viele Einsatzstunden fielen bei den in der vorherigen Frage erwähnten Einsätzen für die Kontaktbe reichsbeamten und sonstigen polizeilichen Kräfte aus Thüringen an (bitte nach Jahresscheiben aufglie dern und die Zahl der angefallenen Einsatzstunden für die jeweils eingesetzten Kontaktbereichsbeamten beziehungsweise sonstigen polizeilichen Kräfte aus Thüringen nennen)? 3. Welche Einnahmen erzielte Thüringen durch den Einsatz von Kontaktbereichsbeamten und sonstigen Kräften der Thüringer Polizei gemäß Frage 1 (bitte nach Jahresscheiben aufgliedern)? 4. Bei wie vielen Einsätzen in Thüringen wurde die Bereitschaftspolizei von Kontaktbereichsbeamten und von sonstigen Kräften der Thüringer Polizei unterstützt (bitte nach Jahresscheiben aufgliedern und die Anzahl der jeweils eingesetzten Kontaktbereichsbeamten beziehungsweise sonstigen polizeilichen Kräfte nennen)? 5. Wie viele Einsatzstunden fielen bei den in der vorherigen Frage erwähnten Einsätzen für die Kontaktbe reichsbeamten und sonstigen polizeilichen Kräfte an (bitte nach Jahresscheiben aufgliedern und die Zahl der angefallenen Einsatzstunden für die jeweils eingesetzten Kontaktbereichsbeamten beziehungsweise sonstigen polizeilichen Kräfte nennen)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Henke (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1818 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 26. Februar 2016 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Eine Unterstützung der Bereitschaftspolizei Thüringen im Sinne der Frage 1 besteht nur dann, wenn die Kontaktbereichsbeamten bzw. sonstige polizeiliche Kräfte der Thüringer Polizei der Bereitschaftspolizei Thü ringen zur Unterstützung unmittelbar unterstellt werden. Im Sinne der Frage 4 liegt eine Unterstützung der Bereitschaftspolizei Thüringen mit Kontaktbereichsbe amten bzw. sonstigen Kräften der Thüringer Polizei nur dann vor, wenn der Gesamteinsatz durch die Be reitschaftspolizei Thüringen geführt wird. Grundsätzlich unterstützt die Bereitschaftspolizei Thüringen die Landespolizeiinspektionen. Zu 1.: Im angefragten Zeitraum wurde die Bereitschaftspolizei Thüringen nur im Jahr 2015 im Rahmen von drei Einsätzen in anderen Bundesländern durch 334 Beamte aus den Einsatzzügen der Landespolizeiinspekti onen unterstützt. Im Weiteren wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 2.: Die unterstützenden Beamten leisteten 3.486 Einsatzstunden. Zu 3.: Die Einnahmen für geschlossene Einsätze zur Unterstützung anderer Länder und des Bundes werden für alle Kräfte im Kapitel 0314, Titel 232 01 "Sonstige Zuweisungen vom Bund und den Ländern Geschlos sene Einsätze" gebucht. Eine gesonderte Berechnung für den Einsatz von Kontaktbereichsbeamten und sonstigen in der Frage 1 gestellten Polizeikräfte erfolgt nicht und kann deshalb nicht dargestellt werden. Zu 4.: Die Bereitschaftspolizei Thüringen wurde im angefragten Zeitraum nicht durch Kontaktbereichsbeamte oder sonstige Kräfte der Thüringer Polizei unterstützt. Darüber hinaus wird auf die Vorbemerkung verwiesen. Zu 5.: Auf die Antwort zu Frage 4 wird verwiesen. Dr. Poppenhäger Minister