01.03.2016 Drucksache 6/1828Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 17. März 2016 Mieten und Betriebskosten der Landeserstaufnahmestellen in Thüringen und Kosten je Person Die Kleine Anfrage 742 vom 18. Dezember 2015 hat folgenden Wortlaut: Die Zahl der Landeserstaufnahmestellen in Thüringen steigt aufgrund des unvermindert hohen Asylbewerberzustroms an. Aktuell seien es nach Presseberichten elf Landeserstaufnahmestellen (vergleiche Thüringer Allgemeine vom 4. November 2015, Seite 1). Eine detaillierte Aufstellung der anfallenden Kosten (in Euro) liegt bisher nicht vor. Ich frage die Landesregierung: 1. In welcher Höhe wurden durch den Freistaat bislang im Jahr 2015 Mietzahlungen (Kaltmiete) für die Landeserstaufnahmestellen geleistet (bitte nach den einzelnen Landeserstaufnahmestellen unter Nennung ihres Bezugstermins [Datum, an dem die ersten Asylbewerber in die jeweilige Landeserstaufnahmestelle eingezogen sind] aufschlüsseln und nach Monaten aufgliedern)? 2. In welcher Höhe wurden bislang im Jahr 2015 Betriebs- und Nebenkostenzahlungen, wie zum Beispiel für Energie, Wasser, Abwasser, Bewachung et cetera, für die Landeserstaufnahmestellen geleistet (bitte gemäß Frage 1 aufschlüsseln)? 3. In welcher Höhe wurden bislang im Jahr 2015 Zahlungen für Reparaturen infolge von Beschädigungen von Landeserstaufnahmestellen geleistet (bitte gemäß Frage 1 aufschlüsseln)? 4. Über welche maximalen Aufnahmekapazitäten (maximal unterzubringende Anzahl von Personen) verfügen die in Frage 1 genannten Landeserstaufnahmestellen (bitte nach den einzelnen Landeserstaufnahmestellen aufschlüsseln)? Wie war die jeweilige Auslastung (in Prozent) von Januar bis November 2015 jeweils zum Monatsende? 5. Über welche für die Unterbringung von Asylbewerbern nutzbare Wohnfläche verfügen die in Frage 1 genannten Landeserstaufnahmestellen (bitte nach den einzelnen Landeserstaufnahmestellen aufschlüsseln )? 6. Welche Unterbringungskosten fallen durchschnittlich je Person und Monat in den jeweiligen Landeserstaufnahmestellen an (bitte nach den einzelnen Landeserstaufnahmestellen angeben und aufschlüsseln nach Kaltmiete, Betriebs- und Nebenkosten, Reparaturkosten [siehe Frage 3] und Monaten)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbraucherschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1828 Das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 29. Februar 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Das Thüringer Landesverwaltungsamt hat im Jahr 2015 für einzelne Erstaufnahmeeinrichtungen aus dem Kapitel 05 02 Titel 518 72 folgende Zahlungen geleistet, die nicht nur die Mietkosten für die Anmietung der Liegenschaft als solche beinhalten, sondern auch anderweitige Mietkosten etwa für bewegliche Wirtschaftsgüter , wie etwa Toilettenkabinen, Bauzäune, Sanitärcontainer u.ä. umfassen. Teilweise wurden auch Investitionsmieten für erforderliche Ertüchtigungen gezahlt. Eine Aufgliederung nach Kaltmieten ist mit einem vertretbaren Verwaltungsaufwand ebenso wenig möglich wie eine Aufschlüsselung der Mieten nach Monaten. Ausgabe 2015 Einrichtung 250.508 Euro Gera-Ernsee 38.164 Euro Ohrdruf 411 Euro Bildungszentrum Gotha 181.714 Euro Eisenberg 512.987 Euro Erfurt-Messe 301.902 Euro Hermsdorf 164.868 Euro Mühlhausen Die Liegenschaften in Eisenberg, Bad Lobenstein, Gotha (Bildungszentrum), Erfurt (Sporthalle der Universität ) und Ohrdruf befinden sich in Landes- bzw. Bundeseigentum, gleichwohl sind hier - wie oben bereits erläutert - auch Mietkosten im Zusammenhang mit der Nutzung der Liegenschaften entstanden, wie etwa verschiedentlich die Anmietung mobiler Einrichtungen bzw. Bewirtschaftungsgüter, insbesondere Sanitärcontainer . Diese sind in den aufgelisteten Beträgen enthalten. Auf die Darlegung der Höhe des Mietzinses für die übrigen Einrichtungen (Erstaufnahmeeinrichtungen Suhl, Gera-Liebschwitz, ehemaliger Praktiker-Baumarkt in Gotha) wird unter Hinweis auf Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen unter Vertrauensgesichtspunkten gegenüber der jeweiligen Vermieterin bzw. dem jeweiligen Vermieter verzichtet. Die Angaben können durch den anfragenden Abgeordneten jedoch im Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz eingesehen werden. Die Einrichtungen in Eisenberg und Suhl sind bereits vor dem Jahr 2015 belegt worden, alle anderen folgten sukzessive ab August 2015. Zu 2.: Die Höhe der im Jahr 2015 vom Thüringer Landesverwaltungsamt für die einzelnen Liegenschaften gezahlten Betriebs- und Nebenkosten ergibt sich aus der nachfolgenden Auflistung. Diese Kosten beinhalten nicht nur die typischen mit der Anmietung eines Objekts verbundenen Nebenkosten, wie Energie, Wasser und Abwasser, sondern eine Vielzahl weiterer Ausgabepositionen, die mit der Betreibung einer Liegenschaft zur Unterbringung von Flüchtlingen verbunden sind, wie etwa Bewachungskosten, Hausmeisterdienstleistungen , Reinigungsarbeiten in den Gebäuden und an den Außenanlagen, Winterdienst, Wartungsarbeiten an technischen Anlagen, Müllentsorgung und einiges mehr. Zudem sind Ausgaben für Instandsetzungsmaßnahmen zu berücksichtigen. Dabei waren aufgrund der verschiedenen Gegebenheiten in den Einrichtungen (wie Lage, Größe, belegte Plätze) auch unterschiedliche Kosten zu verzeichnen, sowohl ihre Höhe als auch ihre Art bzw. ihren Umfang betreffend. So sind bei einer kleineren Einrichtung weniger Reinigungsleistungen und Hausmeisterarbeiten erforderlich als in großen Einrichtungen mit hohen Belegungszahlen. Der Betrieb einer großen Einrichtung mit einer Vielzahl ständig wechselnder Personen geht regelmäßig mit einem erheblichen Reinigungs- und Hygienebedarf, beträchtlichen Kosten für Wasser-, Abwasser-, Wärme - und Stromversorgung sowie Instandsetzungsarbeiten einher. Dies spiegelt sich auch in den Gesamtausgaben 2015 für die unterschiedlichen Thüringer Erstaufnahmeeinrichtungen wider, so dass nicht nur die in der Frage 2 ausdrücklich benannten Kosten für Energie, Wasser , Abwasser, Bewachung, sondern auch vielfältige andere, mit der Betreibung der Einrichtungen verbundene Ausgaben enthalten sind: 3 Drucksache 6/1828Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Gesamtausgaben 2015 je Erstaufnahmeeinrichtung - Titel 517 72 1.468.336 Euro Eisenberg 2.628.300 Euro Suhl 665.647 Euro Hermsdorf 510.911 Euro Erfurt-Messe 412.342 Euro ehemaliger Praktiker-Baumarkt Gotha 117.107 Euro Bildungszentrum Gotha 246.387 Euro Gera-Liebschwitz 86.872 Euro Gera-Ernsee 569.174 Euro Ohrdruf 68.777 Euro Sporthalle der Universität Erfurt 127.658 Euro Bad Lobenstein 231.000 Euro Mühlhausen 45.637 Euro Reinigungsmittel alle Einrichtungen 7.178.148 Euro In den ausgewiesenen Kosten sind auch die in der Antwort zu Frage 3 aufgeführten Kosten bereits enthalten. Eine Aufgliederung der Kosten nach Monaten ist auch insoweit mit einem vertretbaren Verwaltungsaufwand nicht möglich. Zu 3.: Die Höhe der im Jahr 2015 vom Thüringer Landesverwaltungsamt gezahlten Reparaturkosten infolge Beschädigungen , soweit dies aus den Belegen ersichtlich ist, ergibt sich aus der nachfolgenden Auflistung: Gesamtausgaben 2015 je Einrichtung - Titel 517 72, davon Kosten für Reparaturen infolge von Beschädigungen u.ä.: 21.256,63 Euro Eisenberg 4.310,47 Euro Erfurt-Messe 5.500,38 Euro Bildungszentrum Gotha 60.332,12 Euro Gera-Ernsee 366,66 Euro Erstaufnahmeeinrichtung Ohrdruf 1.375,87 Euro Erstaufnahmeeinrichtung Bad-Lobenstein 93.142,13 Euro Die Auflistung konnte nur insoweit erfolgen, als aus den Belegen selbst ersichtlich ist, dass es sich um Reparaturkosten handelt, die infolge Beschädigungen entstanden sind. Eine Aufgliederung der Kosten nach Monaten ist mit einem vertretbaren Verwaltungsaufwand nicht möglich. Die Ausgaben im Titel 519 72 - Bauunterhalt für Erstaufnahmeeinrichtungen - betragen insgesamt 378.108,25 Euro. Darin enthalten sind Kosten für Instandsetzungen, die im Zusammenhang mit baulichen Maßnahmen erforderlich sind. Der endgültige Jahresabschluss 2015 liegt noch nicht vor. Zu 4.: Die maximalen Aufnahmekapazitäten der jeweiligen Landesaufnahmestellen ergeben sich aus nachfolgender Übersicht: Liegenschaft maximale Aufnahmekapazität (Stand: 03.12.2015) Eisenberg 450 Suhl 1.716 Ohrdruf 950 Bad Lobenstein 180 Bildungszentrum Gotha 150 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1828 Liegenschaft maximale Aufnahmekapazität (Stand: 03.12.2015) Mühlhausen 850 Hermsdorf 550 Erfurt-Messe Standort aufgegeben (zeitweise bis zu 3000 Notbelegung) Gera-Liebschwitz 170 Gera-Ernsee 1.447 Sporthalle der Universität Erfurt Standort aufgegeben (120) ehemaliger Praktiker-Baumarkt Gotha 450 Es wurde hier der Stand 3. Dezember 2015 angegeben, da sich die Anfrage auf die Monate Januar bis November 2015 bezieht. Hinsichtlich der Auslastung der einzelnen Liegenschaften liegen der Landesregierung keine monatlichen statistischen Erhebungen für das gesamte Jahr 2015 vor. Es ist jedoch davon auszugehen, dass diese insbesondere in der zweiten Jahreshälfte 2015 vollständig ausgelastet waren. Zu 5.: Eine nach Wohn- und sonstigen Flächen differenzierte Übersicht zu den einzelnen Liegenschaften liegt nicht vor. Vielmehr sind die Nutzflächen für die jeweilige Einrichtung erfasst, wozu Wohn- und Wohnnebenflächen , Keller- und Heizungsräume und teilweise auch Freiflächen/Grünflächen, Lagerflächen, Stellplätze u.ä. gehören. Zudem sind die Mietverträge zu den einzelnen Liegenschaften nicht übereinstimmend, sondern beinhalten unterschiedliche Regelungen. So ist für die Objekte Suhl und Gera-Liebschwitz der Mietpreis jeweils für die Gebäude vereinbart worden, die zugehörigen Außenflächen können ohne zusätzliches Entgelt mitgenutzt werden, sind allerdings ihrer Größe nach nicht ausgewiesen worden. Für das Objekt Mühlhausen wurden ein Mietpreis für die Gebäudeflächen (21.024,33 Quadratmeter) und ein gesonderter Mietpreis für betonierte/asphaltierte/gepflasterte Freiflächen (4.790 Quadratmeter) sowie die kostenfreie Nutzung der Grünflächen (10.230 Quadratmeter) vereinbart. Die verfügbaren Nutzflächen ergeben sich aus nachfolgender Übersicht: Liegenschaft Nutzfläche in Quadratmeter Eisenberg 5.554,47 Suhl 20.943,32 Ohrdruf 27.958,00 Bad Lobenstein 1.839,40 Bildungszentrum Gotha 934,08 Mühlhausen 36.044,33 Hermsdorf 9.347,60 Erfurt-Messe Standort aufgegeben (14.000) Gera-Liebschwitz bis 30.11.2015 ab 01.12.2015 1.351,54 3.534,31 Gera-Ernsee 95.822,00 Sporthalle der Universität Erfurt Standort aufgegeben (1.200) ehemaliger Praktiker-Baumarkt Gotha 6.091,56 Zu 6.: Eine Aufgliederung der Kosten je Monat und Person kann nicht erfolgen, da dies nachträglich mit einem vertretbaren Verwaltungsaufwand nicht möglich ist. Im Übrigen wären für die für die Erstaufnahmeeinrichtungen jeweils ermittelten Kosten nicht miteinander vergleichbar (vgl. die Beantwortung der Frage 1). Lauinger Minister