02.03.2016 Drucksache 6/1832Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 18. März 2016 Gefahren auf der neuen Bundesstraße (B) 88 zwischen Gehren und Ilmenau Die Kleine Anfrage 766 vom 12. Januar 2016 hat folgenden Wortlaut: Zwischen Gehren und Ilmenau besteht seit drei Jahren die neu gebaute B 88. Die Straße birgt an einigen Stellen ein erhöhtes Unfallrisiko. Dies wurde bereits am Tag der Eröffnung mit einem tödlichen Unfall deut lich. In den vergangenen Jahren gab es einige weitere schwere Unfälle. Immer wieder wird über eine Ge schwindigkeitsbeschränkung diskutiert. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie hoch schätzt die Landesregierung das Gefahrenrisiko auf der neuen B 88 zwischen Gehren und Ilmenau ein? 2. Wie viele Unfälle mit Personenschäden gab es im Zeitraum von 2012 bis heute auf der neuen B 88 zwischen Gehren und Ilmenau (Auflistung nach Unfällen)? 3. Wie schätzt die Landesregierung eine mögliche Einführung eines Tempolimits auf 70 Kilometer pro Stunde ein? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 29. Februar 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Das Gefahrenrisiko auf der neuen B 88 zwischen Gehren und Ilmenau wurde vom Thüringer Landesverwal tungsamt als zuständige Fachaufsichtsbehörde unter Einbeziehung des Landratsamts IlmKreis (zustän dige untere Straßenverkehrsbehörde), dem Straßenbauamt Mittelthüringen und der Polizeiinspektion Arn stadtIlmenau geprüft. Ergebnis dieser Prüfung ist, dass keine besondere örtliche Gefahrenlage, die das allgemeine Risiko erheb lich übersteigt, vorliegt. Eine Überprüfung der Anfahr- und Annäherungssicht (Bereich alte B 88) erbrachte keine Beeinträchtigung auf die Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrsablaufes. Der Einmündungsbereich ist sowohl für den einfah renden als auch für den abbiegenden Fahrzeugführer sehr gut einsehbar. Als Unfallursachen wurde im Be reich der Einmündung das fehlerhafte Abbiegen sowie das Auffahren auf ein stehendes Fahrzeug ermittelt. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Bühl (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1832 Im gesamten Streckenabschnitt konnten Fehler beim Überholen bzw. die Fahrbahn querendes Wild als Hauptunfallursachen angesehen werden Ein Unfallschwerpunkt (gleichartige Unfallursachen) ist aus Sicht der Polizeiinspektion gegenwärtig nicht zu erkennen. Zu 2.: Die Unfallzahlen im Zeitraum von 2012 bis 2015 ergeben sich aus den folgenden Tabellen. Diese wurden von der Polizeiinspektion ArnstadtIlmenau erhoben. Unfallgeschehen an der Kreisverkehrsanlage B 87/A 71 bis Ende der Ausbaustrecke Ortseingang Gehren: 2012 2013 2014 2015 Verkehrsunfälle gesamt 9 14 13 10 Verletzte 6 6 10 8 Tote 2 2 0 0 Überholen 3 4 2 2 Wildunfälle 4 6 5 4 Unfallgeschehen an der Abfahrt Langewiesen (B 88 alt): 2012 2013 2014 2015 Verkehrsunfälle gesamt 2 4 3 2 Verletzte 0 2 3 1 Tote 0 1 0 0 Abbiegen 0 2 1 1 Auffahren 2 2 2 1 Zu 3.: Gemäß § 45 Abs. 9 Straßenverkehrsordnung sind Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen nur dort an zuordnen, wo dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend geboten ist. Insbesondere Verbote und Beschränkungen des fließenden Verkehrs dürfen nur dann angeordnet werden, wenn auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, welche die Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erheblich übersteigt. Dies ist bei dem in Rede stehenden Straßenabschnitt der B 88 nicht feststellbar. Ein Anstieg der Unfallzah len auf Grund überhöhter Geschwindigkeiten kann von Seiten der Polizeiinspektion nicht bestätigt werden. Der Einmündungsbereich auf die B 88 neu ist von allen Seiten aus gut einzusehen (Anfahrsicht, Annähe rungssicht). Die Unfälle basierten hier auf Fehler der Verkehrsteilnehmer, die mit großer Wahrscheinlich keit auch passiert wären, wenn die Geschwindigkeit an dieser Stelle auf 70 Kilometer pro Stunde reduziert gewesen wäre. Derzeit wird keine Gefahrenlage gesehen, welche eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 70 Kilometer pro Stunde rechtfertigen könnte. Keller Ministerin