04.03.2016 Drucksache 6/1835Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 18. März 2016 Lottomittelvergabe in Thüringen und im Wahlkreis 09 Die Kleine Anfrage 791 vom 20. Januar 2016 hat folgenden Wortlaut: Nach den Regelungen im Thüringer Glücksspielgesetz (ThürGlüG) sind die Überschüsse aus den staatlichen Lotterien, nachfolgend Lottomittel genannt, unter anderem zur Förderung von kulturellen, sozialen und sportlichen Zwecken zu verwenden. Über die Verteilung der Überschüsse aus den staatlichen Lotterien , die in den Landeshaushalt fließen, entscheidet die Landesregierung. Auch in den letzten Wahlperioden legte die Landesregierung über die Verwendung der Lottomittel Rechenschaft ab (siehe beispielsweise Drucksache 5/1669). Ich frage die Landesregierung: 1. In welcher Höhe standen der Staatskanzlei und den einzelnen Ministerien im Haushaltsjahr 2015 Zuwendungen aus Lottomitteln gemäß § 9 Abs. 3 ThürGlüG sowie aus eventuellen Übertragungen von Resten der Lottomittel aus dem Jahr 2014 jeweils zur Bewilligung zur Verfügung (bitte Einzelaufstellung nach Staatskanzlei/Ministerien)? 2. Wurden alle im Jahr 2015 verfügbaren Lottomittel durch die Staatskanzlei und die Ministerien vergeben (falls nein, bitte ich um Angabe der nach dem Jahr 2016 übertragenen Restbeträge, aufgelistet nach Staatskanzlei und den einzelnen Ministerien)? 3. In welcher Höhe hat die Landesregierung Mittel gemäß dem Thüringer Glücksspielgesetz an wie viele Antragsteller aus den einzelnen Landtagswahlkreisen im Jahr 2015 vergeben (bitte Aufstellung nach Wahlkreisen, Anzahl der Bewilligungen und Höhe der Zuwendungen jeweils insgesamt)? Wie viele Anträge aus den einzelnen Wahlkreisen lagen diesen Bewilligungen zugrunde? 4. Welche Institutionen und Verbände aus dem Wahlkreis 09 haben im Jahr 2015 Zuwendungen aus Lottomitteln von der Staatskanzlei beziehungsweise den Ministerien erhalten (bitte Aufstellung nach Staatskanzlei/einzelne Ministerien, nach Antragsteller, Höhe der Zuwendung und Bestimmungszweck)? 5. Welche Anträge auf Gewährung von Lottomitteln welcher Antragsteller aus dem Wahlkreis 09 wurden wann und von wem abgelehnt? Welche Ablehnungsgründe lagen dem jeweils zugrunde? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Lehmann (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Finanzministeriums 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1835 Das Thüringer Finanzministerium hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 4. März 2016 wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Die Vergabe der sogenannten Lottomittel erfolgt entsprechend der Zweckbindung gemäß § 9 Abs. 3 Thüringer Glücksspielgesetz (ThürGlüG) zur Förderung kultureller, sozialer, umweltschützerischer und sportlicher Zwecke. Die Ausreichung erfolgt als Zuwendung nach den §§ 23, 44 der Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO) und den dazu erlassenen Verwaltungsvorschriften. In die Betrachtung über die territoriale Verteilung der Vergabe von Lottomitteln ist ebenso das Antragsaufkommen einzubeziehen. Die Anzahl der Zuwendungen, die in eine bestimmte Region gehen, ist auch abhängig von der Anzahl der Anträge, die aus dieser Region bei dem jeweiligen Zuwendungsgeber in den einzelnen Jahren gestellt werden. Aus den Regionen, in die viele Lottomittel vergeben wurden, sind auch viele Anträge zu verzeichnen. Weiterhin ist in die Betrachtung der jeweilige Sitz des Antragstellers einzubeziehen . Überregional agierende Vereine und Verbände, die Lottomittel beantragt haben, tauchen in der Statistik dort auf, wo sie ihren Sitz haben, obwohl die Projekte, die durch Lottomittel gefördert werden, überregional bzw. in anderen Regionen angesiedelt sein können. Bei der Entscheidung über die Vergabe von Lottomitteln steht der Verwendungszweck im Vordergrund und nicht, aus welcher Region der Antragsteller stammt. Zu 1.: Mit Beschluss des Kabinetts vom 7. Juli 2015 konnten die Mitglieder der Landesregierung im Haushaltsjahr 2015 bei Kapitel 17 16 Titel 685 04 - Zuweisung auf Beschluss der Landesregierung- über folgende Haushaltsmittel verfügen: Ministerpräsident 400.000 Euro Thüringer Staatskanzlei 200.000 Euro Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales 200.000 Euro Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport 200.000 Euro Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz 200.000 Euro Thüringer Finanzministerium 200.000 Euro Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft 200.000 Euro Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 200.000 Euro Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz 200.000 Euro Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft 200.000 Euro Darüber hinaus erhöhten die in das Jahr 2015 übertragenen Ausgabereste aus nicht verausgabten Haushaltsmitteln des Haushaltsjahres 2014 die Ausgabeermächtigung im Haushaltsjahr 2015 wie folgt: Ministerpräsident 281.120 Euro Thüringer Staatskanzlei 109.246 Euro Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales 219.162 Euro Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport 103.052 Euro Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz 94.722 Euro Thüringer Finanzministerium 215.261 Euro Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft 93.019 Euro Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 129.747 Euro Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz 101.240 Euro Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft 91.278 Euro Zu 2.: Im Haushaltsjahr 2015 wurden bei Kapitel 17 16 Titel 685 04 Ausgabereste aus nicht verausgabten Haushaltsmitteln wie folgt gebildet und nach 2016 übertragen: 3 Drucksache 6/1835Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Ministerpräsident 82.633 Euro Thüringer Staatskanzlei 54.270 Euro Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales 228.475 Euro Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport 52.230 Euro Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz 147.664 Euro Thüringer Finanzministerium 120.275 Euro Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft 80.925 Euro Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 185.454 Euro Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz 133.570 Euro Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft 130.316 Euro Zu 3.: Eine Aufstellung nach den Landtagswahlkreisen enthält die Anlage zu Frage 3. In die Betrachtung der Anzahl der Anträge und Bewilligungen ist einzubeziehen, dass im Einzelfall vielfältige Ursachen einer nicht erfolgten Bewilligung zugrunde liegen, wie beispielsweise Zurückziehung von Anträgen durch den Antragsteller , Mehrfachanträge und -förderungen, unvollständige und fehlende Unterlagen, auch nach mehrfachen Nachfragen. Zu 4.: Siehe Anlage zu Frage 4. Zu 5.: Siehe Anlage zu Frage 5. Taubert Ministerin Anlagen*) *) Hinweis: Auf den Abdruck der Anlagen wurde verzichtet. Ein Exemplar mit Anlagen erhielten jeweils die Fraktionen und die Landtagsbibliothek. Des Weiteren können sie im Abgeordneteninformationssystem unter der oben genannten Drucksachennummer sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden.