04.03.2016 Drucksache 6/1837Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 18. März 2016 Auswirkungen der Luxemburg Leaks für Thüringen Die Kleine Anfrage 818 vom 26. Januar 2016 hat folgenden Wortlaut: Als Luxemburg Leaks (Lux Leaks) bezeichnet man die Veröffentlichung verbindlicher Vorbescheide, die Konzernen durch Luxemburger Steuerbehörden mit dem Ziel der Senkung der Unternehmenssteuerbelastung ausgestellt wurden. Die Bundesregierung hat gegenüber dem zuständigen Ausschuss des Bundestags die Ergebnisse der Auswertung der Lux-Leaks-Daten für Deutschland dargelegt. Die Bundesländer seien über das Gesamtbild der Auswertungen unterrichtet und angeregt worden, im Rahmen von Betriebsprüfungen gegebenenfalls noch offenen Fragen nachzugehen beziehungsweise bestehende Verdachtsmomente im Rahmen einer Prüfung gezielt aufzugreifen. Zum Zeitpunkt der Unterrichtung könnten keine genauen Aussagen über die steuerlichen Auswirkungen der öffentlich gewordenen Tatbestände gemacht werden. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele der durch die Lux Leaks Daten betroffenen Unternehmen (laut Bundesministerium der Finanzen circa 150 mit Bezug zu Deutschland) befanden sich zum Zeitpunkt der Unterrichtung in Thüringen in einer Betriebsprüfung beziehungsweise waren in den vergangenen zwei Jahren einer Betriebsprüfung unterzogen worden? 2. Wie viele zusätzliche Unternehmen wurden nach der Übermittlung der Daten sowie der Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen in Thüringen einer Betriebsprüfung unterzogen? 3. In wie vielen Fällen wurden in Thüringen für Unternehmen Steuererstattungen festgestellt, die entweder den geltenden Steuergesetzen oder den gängigen Prinzipien internationaler Transferpreise, wie dem Fremdvergleichsgrundsatz, widersprechen? 4. In welcher Höhe haben die Steuerbehörden des Freistaats Thüringen insgesamt Steuernachzahlungen basierend auf den oben genannten Fällen festgesetzt? Das Thüringer Finanzministerium hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 4. März 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Es befindet sich ein Unternehmen in Thüringen, zu dem Informationen mitgeteilt wurden. Bei diesem Unternehmen fand zum Zeitpunkt der Unterrichtung durch die Bundesbehörden bereits eine Betriebsprüfung statt. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Huster (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Finanzministeriums 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1837 Zu 2.: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Zu 3.: Bei dem in Thüringen ansässigen Unternehmen wurden entsprechende Steuererstattungen nicht festgestellt. Zu 4.: Bei dem in Thüringen ansässigen Unternehmen führte die Auswertung der Informationen nicht zu Steuernachzahlungen . Taubert Ministerin