07.03.2016 Drucksache 6/1841Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 21. März 2016 Förderung von Veranstaltungen des Vereins "Antifaschistische Kultur & Politik in Südthüringen e.V." aus den Mitteln des Thüringer Landesprogramms für Demokratie , Toleranz und Weltoffenheit Die Kleine Anfrage 701 vom 18. November 2015 hat folgenden Wortlaut: Der politisch links gerichtete Verein "Antifaschistische Kultur & Politik in Südthüringen e.V." tritt für die "Förderung und Organisation von antifaschistischer Politik und Kultur in Südthüringen" ein.1 Bei der Postanschrift wird die Adresse des linksextremistischen Infoladens Arnstadt angegeben.2 Mehrere Veranstaltungen des Vereins werden im Rahmen des Lokalen Aktionsplans des Ilm-Kreises aus Landesmitteln (Thüringer Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit) gefördert. Die Veranstaltung "Immer schon ganz rechts: Die Alternative für Deutschland (AfD) und ihr lokaler Ableger im Ilm- Kreis" soll "in Zusammenarbeit mit der Antifa Arnstadt-Ilmenau" am 20. November 2015 in Arnstadt durchgeführt worden sein.3 Weitere durch Landesmittel aus dem Thüringer Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit geförderte Veranstaltungen, die in Zusammenarbeit mit der Antifa Arnstadt-Ilmenau durchgeführt wurden, fanden am 23. Oktober 2015, 25. September 2015 sowie am 28. August 2015 und am 26. Juni 2015 statt.4 Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Veranstaltungen des Vereins "Antifaschistische Kultur & Politik in Südthüringen e.V." wurden im Jahr 2015 durch finanzielle Mittel aus dem Thüringer Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit gefördert (bitte nach dem jeweiligen Veranstaltungstitel, dem Datum und Ort sowie der Fördersumme aufschlüsseln sowie angeben, für welche Zwecke die Fördermittel jeweils ausgegeben wurden)? 2. Ist eine Förderung von Veranstaltungen des Vereins "Antifaschistische Kultur & Politik in Südthüringen e.V." im Jahr 2016 geplant (wenn ja, bitte gemäß Frage 1 aufschlüsseln)? 3. Wurden seit Bestehen des Thüringer Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit bereits Veranstaltungen des Vereins "Antifaschistische Kultur & Politik in Südthüringen e.V." durch finanzielle Mittel aus dem besagten Landesprogramm gefördert (wenn ja, bitte gemäß Frage 1 aufschlüsseln)? 4. Aufgrund welcher Punkte des § 52 Abgabenordnung wurde dem Verein "Antifaschistische Kultur & Politik in Südthüringen e.V." wann und durch wen die Gemeinnützigkeit anerkannt? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Henke (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1841 5. Welche Position vertritt die Landesregierung zum Fortbestehen der Gemeinnützigkeit des Vereins "Antifaschistische Kultur & Politik in Südthüringen e.V." vor dem Hintergrund seiner Kooperation mit der Antifa Arnstadt-Ilmenau? 6. Besteht bei mutmaßlich extremistischen Vereinigungen die Möglichkeit einer Weisung der zuständigen obersten Landesbehörden an die Finanzämter, um die Gemeinnützigkeit abzuerkennen (wenn ja, bitte die Rechtsgrundlage sowie Fälle nennen, bei denen dies in den Jahren 2010 bis 2015 geschehen ist)? 7. Welche Position vertritt die Landesregierung zur Möglichkeit eines Verbots des Vereins "Antifaschistische Kultur & Politik in Südthüringen e.V." vor dem Hintergrund der Kooperation des Vereins mit der Antifa Arnstadt-Ilmenau? 8. Wie bewertet die Landesregierung die Förderung des Vereins "Antifaschistische Kultur & Politik in Südthüringen e.V." im Rahmen des Landesprogramms für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit vor dem Hintergrund der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 445 des Abgeordneten Rudy (Drucksache 6/1105), wonach eine Extremismusklausel im besagten Landesprogramm nicht notwendig sei, da man davon ausgehen müsse, dass sich "kein Projektbeteiligter auf grundgesetzwidrige Weise betätigt"? 9. Welche Position vertritt die Landesregierung zur Förderung von Veranstaltungen, die sich gegen eine im Landtag vertretene, demokratische Partei richten, aus den Mitteln des Thüringer Landesprogramms für Toleranz, Demokratie und Weltoffenheit? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 2. März 2016 (Eingang: 7. März 2016) wie folgt beantwortet: Zu 1.: Im Jahr 2015 wurden zwei Veranstaltungen des in Rede stehenden Vereins mit insgesamt 560 Euro gefördert . Laut Antrag sollte am 9. Oktober 2015 ein Vortrag zum THÜGIDA-Netzwerk und am 4. Dezember 2015 ein Vortrag zum nationalsozialistischen Terror und antifaschistischen Widerstand in der Region zwischen 1933 und 1945, beides in Suhl, stattfinden. Die Fördergelder sollten für Honorare, Fahrtkosten und Öffentlichkeitsarbeit verwendet werden. Die Verwendungsnachweisprüfung steht noch aus. Zu 2.: Derzeit liegt kein Antrag vor. Zu 3.: nein Zu 4. bis 6.: Gemäß § 51 Abs. 3 Satz 2 Abgabenordnung erfüllen Körperschaften (z. B. Vereine) nicht die Voraussetzungen für eine Steuervergünstigung wegen gemeinnütziger Zwecke, wenn sie im Verfassungsschutzbericht des Bundes oder eines Landes als extremistische Organisation aufgeführt sind. Die erbetenen Angaben zum in Rede stehenden Verein unterliegen dem Steuergeheimnis. Die Fragen können deshalb unter Verweis auf Artikel 67 Abs. 3 der Verfassung des Freistaats Thüringen nicht beantwortet werden. Zu 7.: Der Landesregierung liegen bisher keine Erkenntnisse vor, die für ein Verbotsverfahren gegen den in Rede stehenden Verein relevant sein könnten. Zu 8.: Es sind derzeit keine grundgesetzwidrigen Aktivitäten des in Rede stehenden Vereins bekannt. 3 Drucksache 6/1841Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 9.: Anträge auf Förderung von Veranstaltungen aus Mitteln des Thüringer Landesprogramms für Toleranz, Demokratie und Weltoffenheit, die sich explizit gegen im Landtag vertretene Parteien richten, sind grundsätzlich nicht förderfähig. In Vertretung Ohler Staatssekretärin Endnote: 1 Vergleiche http://kulturundpolitik.blogsport.de/ueber-uns/ 2 Vergleiche http://kulturundpolitik.blogsport.de/kontakt/ 3 Vergleiche http://kulturundpolitik.blogsport.de/images/tresen17back.jpg 4 Vergleiche http://kulturundpolitik.blogsport.de/