08.03.2016 Drucksache 6/1843Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 21. März 2016 Anerkennen von Flüchtlingshilfe im Studium Die Kleine Anfrage 799 vom 21. Januar 2016 hat folgenden Wortlaut: Laut Presseberichten schlägt die sächsische Wissenschaftsministerin Eva-Maria Stange (SPD) vor, den ehrenamtlichen Einsatz von Studierenden bei der Flüchtlingsbetreuung beim Studium zu honorieren. Eine ähnliche Vorgehensweise ist auch aus Berlin bekannt, wo Studenten der Humboldt-Universität und der Freien Universität Leistungspunkte erwerben können, wenn sie sich ehrenamtlich engagieren. Beide Hochschulen fördern damit Praktika in der Flüchtlingshilfe. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie positioniert sich die Landesregierung zu der Praxis, Leistungspunkte für das ehrenamtliche Engagement in der Flüchtlingshilfe zu vergeben? 2. An welchen Thüringer Hochschulen und jeweils in welchen Studiengängen wird die Praxis der Vergabe von Leistungspunkten für die Anerkennung ehrenamtlicher Leistungen in der Flüchtlingshilfe auch in Thüringen durchgeführt? 3. Welche rechtlichen Grundlagen gibt es für die Anerkennung ehrenamtlicher Leistungen in der Flüchtlingshilfe an den einzelnen Thüringer Hochschulen? 4. Falls es bislang nicht möglich ist, Leistungspunkte durch die Anerkennung ehrenamtlicher Leistungen zu erwerben: Inwieweit sind solche Regelungen an den Thüringer Hochschulen zukünftig geplant? 5. Bestehen an Thüringer Hochschulen Regelungen zur Anerkennung anderer Formen der ehrenamtlichen Arbeit im Studium? Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 4. März 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Das ehrenamtliche Engagement von Studierenden in der Flüchtlingshilfe kann im Rahmen des ECTS-Systems anerkannt werden, wenn die Erbringung entsprechender Leistungen in den Studien- und Prüfungsordnungen vorgesehen ist. Dementsprechend durch die Hochschulen vergebene Leistungspunkte sind rechtlich nicht zu beanstanden und die Vergabe wird von der Landesregierung grundsätzlich begrüßt. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Henke (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1843 Zu 2.: Leistungspunkte werden entsprechend der Vorgaben von Kultusministerkonferenz und Hochschulrektorenkonferenz für bestandene Modulprüfungen erworben. Studienbegleitende Modulprüfungen bilden in ihrer Gesamtheit die Qualifikationsziele von Studiengängen ab. Deshalb könnten Leistungspunkte für das Engagement in der Flüchtlingshilfe oder für ehrenamtliche Tätigkeiten nur dann vergeben werden, wenn diese Tätigkeiten Eingang in Module finden, die zum Erreichen der Qualifikationsziele eines Studienganges dienen und in denen eine Leistungsüberprüfung erfolgt ist. Zurzeit werden an keiner Thüringer Hochschule Leistungspunkte für ehrenamtliches Engagement im Kontext der Flüchtlingshilfe vergeben. Zu 3.: Gemäß §§ 47 bis 49 Thüringer Hochschulgesetz regeln die Hochschulen in ihren Studien- und Prüfungsordnungen , auf welcher Grundlage die Vergabe von Leistungspunkten erfolgt. Dabei sind die Vorgaben der KMK, insbesondere die Ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen und die Regeln für die Akkreditierung von Studiengängen und für die Systemakkreditierung , zu berücksichtigen. Zudem hat der Akkreditierungsrat am 17. November 2015 darauf hingewiesen , dass ehrenamtliches Engagement von Studierenden auch durch die Vergabe von ECTS-Punkten im Rahmen von Studiengängen gewürdigt werden kann. In vielen gesellschaftlichen Bereichen können Studierende durch freiwillige Arbeit Wissen praktisch anwenden und dadurch Kompetenzen vertiefen. Als aktuelles Beispiel wird vom Akkreditierungsrat die Hilfe für Flüchtlinge genannt. Zu 4.: Entfällt (siehe Antworten zu Fragen 2 und 3) Zu 5.: An der Universität Erfurt, der Technischen Universität Ilmenau, der Friedrich-Schiller-Universität Jena sowie an der Fachhochschule Erfurt bestehen - im Rahmen der in der Antwort auf Frage 3 dargestellten Möglichkeiten - Regelungen zur Anerkennung anderer ehrenamtlicher Arbeit im Studium. Tiefensee Minister