08.03.2016 Drucksache 6/1848Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 21. März 2016 Förderung finanzschwacher Kommunen durch das Kommunalinvestitionsförderungsgesetz Die Kleine Anfrage 882 vom 10. Februar 2016 hat folgenden Wortlaut: Bezugnehmend auf die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kießling (vergleiche Drucksache 6/1616) fra ge ich die Landesregierung: 1. Welche Kommunen haben zum Stichtag 15. Februar 2016 Fördermittel nach dem Kommunalinvestiti onsförderungsgesetz in welcher Höhe und für welche Vorhaben beantragt? 2. Wie ist diesbezüglich der Sachstand der Genehmigungsverfahren? 3. Welche Abteilung(en) der Thüringer Behörden entscheiden über Förderfähigkeiten, Förderhöhen und Förderzusagen der beantragten Vorhaben? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 8. März 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1. bis 3.: Entgegen der Annahme des Fragestellers handelt es sich vorliegend nicht um ein antragsgebundenes För derverfahren. In § 4 a Abs. 1 Thüringer Kommunalhaushaltssicherungsprogrammgesetz wurde geregelt, dass die Gemeinden und Landkreise einen Anteil an den auf den Freistaat entfallenden Bundesmitteln des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes entsprechend ihres Anteils an der für das Jahr 2015 festgesetz ten Schlüsselmasse erhalten. Damit wurden Kommunen, für die im Jahr 2015 Schlüsselzuweisungen fest gesetzt wurden, als finanzschwach im Sinne des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes eingestuft. Die Kofinanzierung der Bundesmittel erfolgt gemäß § 4 a Abs. 2 Thüringer Kommunalhaushaltssicherungs programmgesetz durch das Land. Hierfür wurde ein Betrag von 8.424.500 Euro zur Verfügung gestellt. Die Verteilung erfolgt auch hier entsprechend des Anteils an der Schlüsselmasse des Jahres 2015. Für den Vollzug des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes ist das Thüringer Landesverwaltungsamt zuständig. Dieses hat mit Datum vom 1. Oktober 2015 Bewilligungsbescheide an alle betroffenen Kommu nen versandt, aus denen die jeweilige Höhe der Bundes und Landesmittel entnommen werden konnte. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Walk (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1848 Die zur Kofinanzierung bereitgestellten Landesmittel wurden im Jahr 2015 nach Bestandskraft der Bewil ligungsbescheide vollständig an die Kommunen ausgezahlt. Die Auszahlung der Finanzhilfen des Bundes erfolgt jeweils auf Anforderung der Kommunen. Diese Mittelabrufe können entsprechend der Festlegun gen des Bundes erfolgen, wenn die Mittel zur anteiligen Begleichung fälliger Zahlungen benötigt werden. Dr. Poppenhäger Minister