10.03.2016 Drucksache 6/1871Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 24. März 2016 Finanzierung der kommunalen Musikschulen in Thüringen Die Kleine Anfrage 807 vom 25. Januar 2016 hat folgenden Wortlaut: Als öffentliche Bildungseinrichtungen stellen die 25 kommunalen Musikschulen in Thüringen mit qualifiziertem Fachunterricht ein reichhaltiges Angebot der musikalischen Bildung sicher und leisten damit eine wichtige bildungs- und kulturpolitische Aufgabe. In einer umfassenden Breite und auf einem hohen Niveau werden durch die gut 1.000 hochqualifizierten Musikschullehrer circa 22.500 Schülerinnen und Schüler unterrichtet . Die musikalische Bildungs- und Kulturarbeit der 25 Thüringer Musikschulen in kommunaler Trägerschaft ist derzeit durch einen immer geringer werdenden finanziellen Handlungsspielraum der Träger der Einrichtungen gekennzeichnet. Insbesondere BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN als auch DIE LINKE haben sich in ihren Antworten auf die Wahlprüfsteine des Verbands deutscher Musikschulen Landesverband Thüringen zur Landtagswahl 2014 für eine finanzielle Besserstellung der kommunalen Musikschulen ausgesprochen. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche konkreten Maßnahmen werden derzeit durch die Landesregierung hinsichtlich einer besseren finanziellen Ausstattung der kommunalen Musikschulen im Freistaat geprüft beziehungsweise erhoben? 2. Wie bewertet die Landesregierung eine mögliche Wiedereinführung einer institutionellen Förderung für kommunale Musikschulen unter dem Aspekt der im Jahr 2008 verfassungsrechtlich gebotenen Abschaffung derselben? 3. Wie hat sich die Projektförderung für die kommunalen Musikschulen im Haushaltsjahr 2015 im Vergleich zum Vorjahr entwickelt? Welche Erhöhung des Haushaltsansatzes für Projektförderung ist in diesem Bereich für die Jahre 2016 und 2017 durch die Landesregierung geplant? 4. Welche Auffassung vertritt die Landesregierung zum Ansatz des Verbands deutscher Musikschulen Landesverband Thüringen, mit einer 25-prozentigen staatlichen Förderung durch den Freistaat die Frage der Personalkostenbeteiligung zu regeln? 5. Durch welche anderen konkreten Maßnahmen will die Landesregierung die Situation der kommunalen Musikschulen in finanzieller Hinsicht verbessern und in welchem konkreten Zeitraum sollen diese gegebenenfalls vorgesehenen Maßnahmen umgesetzt werden? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Worm (CDU) und A n t w o r t der Thüringer Staatskanzlei 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1871 Der Thüringer Minister für Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten und Chef der Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 9. März 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Das Land stellt seit 2008 Projektfördermittel zur Verfügung. Förderschwerpunkte nach der Richtlinie für Kultur und Kunst sind dabei Kooperationsprojekte mit Schulen und Kindergärten, die die frühkindliche Musikalisierung unterstützen, Projekte der einzelnen Musikschulen, investive Maßnahmen sowie landesweite Projekte. Zu 2.: Bis zum Jahr 2007 wurden im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs (KFA) zweckgebundene Zuweisungen für kommunale Musikschulen an deren Träger gewährt. Die Regelung über Zuweisungen zu den Ausgaben für Theater, Orchester, Museen und Musikschulen nach § 22 Thüringer Finanzausgleichsgesetz (ThürFAG) alte Fassung wurde vom Thüringer Verfassungsgerichtshof (ThürVerf GH) als "nicht mit Art. 93 Abs. 1 Satz 1 ThürVerf in Einklang" stehend verworfen (Urteil vom 21. Juni 2005, Az. 28/03, Rn. 194 ff.). Die Mittel für Musikschulen sind seither in die Schlüsselmasse eingegangen . Die Wiedereinführung einer identischen Regelung zu § 22 ThürFAG alte Fassung ist daher verfassungsrechtlich unzulässig. Zu 3. bis 5.: Im Haushaltsjahr 2014 standen für die kommunalen Musikschulen ca. 500.000 Euro an Projektfördermitteln zur Verfügung. Für das Jahr 2015 konnte hier ein Aufwuchs um 100.000 Euro auf ca. 600.000 Euro erreicht werden. Aufgrund der grundsätzlichen Haushaltskonsolidierung war im Doppelhaushalt 2016/2017 eine Erhöhung des Haushaltsansatzes für die Musikschulen nicht möglich. Für die Projektförderung der kommunalen Musikschulen stehen 2016 und 2017 jeweils ca. 500.000 Euro Projektfördermittel im Haushaltsansatz. Daraus folgt, dass durch das Land zusätzlich zu den Mitteln, die ursprünglich für Musikschulen im KFA zur Verfügung standen, weitere 500.000 Euro bereitgestellt werden. Die Landesregierung wird weiterhin hohe Anstrengungen unternehmen, um die bisher im Haushalt veranschlagten Projektfördermittel und Investitionen der Musikschulen in der derzeitigen Höhe aufrechtzuerhalten und damit einen Beitrag zur hohen Qualität der Musikschulen leisten. Ob die Arbeit der Musikschulen dauerhaft gewährleistet werden kann, liegt gleichwohl vorwiegend im Verantwortungsbereich der Träger, die darüber entscheiden, wie sie ihre Musikschulen finanziell ausstatten. Die Umsetzung des Vorhabens des Verbands deutscher Musikschulen (VdM) würde einerseits erhebliche, zusätzliche Haushaltsmittel erfordern. Darüber hinaus vernachlässigt der VdM das Spannungsverhältnis zwischen originären Landes- und kommunalen Kulturaufgaben. Prof. Dr. Hoff Minister