10.03.2016 Drucksache 6/1872Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 24. März 2016 Abweichende Einwohnerzahlen der Stadt Arnstadt Die Kleine Anfrage 810 vom 26. Januar 2016 hat folgenden Wortlaut: Das Landesamt für Statistik hat für die Stadt Arnstadt zum 31. Dezember 2014 eine amtliche Einwohnerzahl von 23.899 Einwohnerinnen und Einwohnern festgestellt. Für den 31. Dezember 2015 liegt eine solche amtliche Feststellung für Arnstadt durch das Landesamt für Statistik nicht vor. Nach Information des Fragestellers hat die Abteilung Pass- und Meldewesen/Statistik der Stadt Arnstadt eine Einwohnerzahl ermittelt , die höher liegt als die vom Landesamt für Statistik ermittelte Einwohnerzahl. Die Einwohnerzahl ist unter anderem für die Berechnung der allgemeinen Landeszuweisungen innerhalb des kommunalen Finanzausgleichs und die Konzessionsabgabe für die Lieferung von Strom beziehungsweise Gas maßgeblich. Die Stadt Arnstadt unterliegt der Rechtsaufsicht des Landes. Ich frage die Landesregierung: 1. Zu welchem Zeitpunkt wird nach aktuellem Kenntnisstand das Landesamt für Statistik die amtlichen Einwohnerzahlen per 31. Dezember 2015 veröffentlichen? 2. Wie ist es erklärlich, dass die vom Landesamt für Statistik amtlich ermittelte Einwohnerzahl der Stadt Arnstadt von der festgestellten Einwohnerzahl der Abteilung Pass- und Meldewesen/Statistik der Stadt Arnstadt abweicht? 3. Welche Informationen liegen der Landesregierung vor, wonach auch in anderen Gemeinden im Freistaat Abweichungen bei den Einwohnerzahlen hinsichtlich der amtlichen Statistik des Landesamtes für Statistik und den gemeindlichen Pass- und Meldestellen auftreten? 4. Welche Maßnahmen hält die Landesregierung für geboten, um die nachgefragten Abweichungen bei der Ermittlung der Einwohnerzahlen zu reduzieren beziehungsweise ganz auszuschließen und wie werden diese begründet? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kuschel (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1872 Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 9. März 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Nach aktuellem Zeitplan des Thüringer Landeamts für Statistik (TLS) ist die Veröffentlichung der fortgeschriebenen Bevölkerungszahl zum Stichtag 31. Dezember 2015 im August dieses Jahres vorgesehen. Zu 2.: Mit dem Zensus 2011 erfolgte die Neujustierung der Basis für die Fortschreibung der Einwohnerzahl im TLS. Das Ergebnis des Zensus 2011 wurde von der Stadt Arnstadt nicht angefochten und ist damit als Ausgangsbasis für die Bevölkerungsfortschreibung rechtskräftig. Im Gegensatz zum TLS konnte die Abteilung Pass- und Meldewesen der Stadt Arnstadt die im Zensus 2011 erkannten Registerfehler (Fehlbestände und "Karteileichen") auf Grund des Rückspielverbotes des sogenannten Volkszählungsurteils des Bundesverfassungsgerichts vom 15. Dezember 1983 nicht korrigieren. Dadurch kommt es zu einer Art von "Zweigleisigkeit", bei der die Statistikämter des Bundes und der Länder die Einwohnerzahl auf der Basis des Zensus 2011 fortschreiben, während die Meldebehörden sich auf den jeweils aktuellen MeIderegisterbestand berufen. Abweichungen zwischen der fortgeschriebenen Einwohnerzahl der Statistikämter des Bundes und der Länder und der Registerzahlen der Meldeämter des Bundes und der Länder sind somit zwangsläufig. Zu 3.: Von den zum Gebietsstand 31. Dezember 2011 existierenden 913 Thüringer Gemeinden wurden bei 33 Gemeinden keine Registerfehler durch den Zensus 2011 festgestellt. Für 298 wurde der Anfangsbestand der Bevölkerungsfortschreibung auf Grund des Zensus erhöht, bei 582 Gemeinden wurde der Anfangsbestand auf Grund von Registerfehlern nach unten korrigiert (auch Stadt Arnstadt). Die durchschnittliche Abweichung der Anfangsbestände vor und nach dem Zensus betrug für Thüringen -1,8 Prozent. Die Spannbreite der Abweichungen aller Gemeinden lag in Thüringen zwischen -20,4 Prozent und +29,3 Prozent . Zu 4.: Der Bundesrat forderte in seiner 893. Sitzung vom 2. März 2012 zum Entwurf eines Gesetzes über die Statistik der Bevölkerungsbewegung und die Fortschreibung des Bevölkerungsstandes (Bevölkerungsstatistikgesetz - BevStatG) eine umfassende Untersuchung dahin gehend, ob das bisherige Verfahren zur Ermittlung der amtlichen Einwohnerzahlen noch vertretbar und zeitgemäß ist. Vom Bundesministerium des Innern wurden die vom Bundesrat gewünschte Bund-Länder-Arbeitsgruppe (BLAG) "Einwohnerzahlen" mit zwei Unterarbeitsgruppen eingerichtet. Die BLAG wird der Innenministerkonferenz voraussichtlich im Mai 2016 einen Abschlussbericht vorlegen. Dr. Poppenhäger Minister