10.03.2016 Drucksache 6/1878Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 24. März 2016 Einwohneranträge, Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in Thüringen: Stand und Ergebnisse der Verfahren zum 31. Dezember 2015 Die Kleine Anfrage 808 vom 25. Januar 2016 hat folgenden Wortlaut: Die Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) regelt in § 16 die Durchführung des Einwohnerantrags. In den §§ 17, 17 a, 17 b ThürKO wird die Durchführung des Bürgerbegehrens und des Bürgerentscheids geregelt. Über § 96 a ThürKO finden die Bestimmungen der §§ 16 bis 17 b ThürKO auch für die Landkreise Anwendung. Ich frage die Landesregierung: 1. In welchen Thüringer Kommunen sind im Jahr 2015 wann und zu welchem Thema Einwohneranträge und Bürgerbegehren beantragt und Bürgerbegehren beziehungsweise Bürgerentscheide durchgeführt worden (bitte nach Kommunen auflisten)? 2. Welche der in Frage 1 nachgefragten Einwohneranträge und Anträge auf Durchführung eines Bürgerbegehrens wurden wann und mit welcher Begründung abgelehnt (bitte Einzelaufstellung)? 3. Gegen welche dieser Ablehnungen wurde wann Klage erhoben und wie ist der Sachstand dieser Klageverfahren (bitte Einzelaufstellung)? 4. Welche der in Frage 1 nachgefragten Bürgerentscheide waren aus welchen Gründen nicht erfolgreich (bitte Einzelaufstellung)? 5. Mit welchen Ergebnissen waren im Jahr 2015 Bürgerentscheide erfolgreich (bitte Einzelaufstellung nach Datum sortiert)? 6. Welche der in Frage 1 nachgefragten Bürgerbegehren beziehungsweise -entscheide erledigten sich durch den Beschluss des jeweiligen Beschlussgremiums, die von dem Bürgerbegehren verlangten Maßnahmen durchzuführen beziehungsweise durch eine Einigung mit der Initiative (bitte Einzelaufstellung)? 7. Welche der nachgefragten Bürgerbegehren wurden nach § 17 a und welche nach § 17 b durchgeführt (bitte Einzelaufstellung)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kuschel (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1878 8. Welche Maßnahmen haben welche Thüringer Kommunen im Jahr 2015 infolge der in Frage 1 nachgefragten Einwohneranträge umgesetzt und damit dem Inhalt des Einwohnerantrags entsprochen (bitte Einzelaufstellung)? 9. Welche Klageverfahren aus dem Zeitraum vor dem 1. Januar 2016 gegen die Ablehnung von Einwohneranträgen und Anträgen auf Zulassung eines Bürgerbegehrens sind gegenwärtig noch bei den Thüringer Verwaltungsgerichten und dem Oberverwaltungsgericht anhängig (bitte Einzelaufstellung mit Angaben des Zeitpunkts der Klageerhebung)? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 9. März 2016 wie folgt beantwortet: Zu1. bis 8.: Die Beantwortung der Fragen 1 bis 7 erfolgte im Rahmen des den zuständigen Rechtsaufsichtsbehörden vorliegenden Datenmaterials. Unter Berücksichtigung der den Kommunen verfassungsrechtlich garantierten Selbstverwaltungshoheit sowie in Ermangelung einer die vorstehende parlamentarische Anfrage berührenden Berichtspflicht wurde auf eine Abfrage bei den Gemeinden verzichtet. Die hierzu erteilten Einzelinformationen können der als Anlage beigefügten Aufstellung entnommen werden. Zu 9.: Nach Mitteilung des Thüringer Oberverwaltungsgerichtes sind aus dem Zeitraum vor dem 1. Januar 2016 noch insgesamt 2 Klageverfahren gegen die Ablehnung von Einwohneranträgen und Anträgen auf Zulassung eines Bürgerbegehrens anhängig. Die Verfahren betreffen das Verwaltungsgericht Meiningen (Eingang 6. Mai 2014) sowie das Verwaltungsgericht Weimar (Eingang 30. Dezember 2015). Bei dem Eingangsdatum des beim Verwaltungsgericht Meiningen anhängigen Verfahrens handelt es sich um das Eingangsdatum nach Unterbrechung des Verfahrens zur (nicht erfolgreichen) Durchführung eines Güterichterverfahrens. Das Verfahren war zuvor unter einem anderen Aktenzeichen anhängig und ging ursprünglich am 27. Dezember 2012 ein. Dr. Poppenhäger Minister Anlage*) *) Hinweis: Auf den Abdruck der Anlage wurde verzichtet. Ein Exemplar mit Anlage erhielten jeweils die Fraktionen und die Landtagsbibliothek . Des Weiteren kann sie im Abgeordneteninformationssystem unter der oben genannten Drucksachennummer sowie im Internet unter der Adresse: www.parldok.thueringen.de eingesehen werden. Anlage zur Kleinen Anfrage des Abgeordneten Kuschel Nr. 808 – Einwohneranträge, Bürgerbegehren und Bürgerentscheide 01.01. – 31.12.2015 Landkreis Gemeinde / Stadt / kreisfreie Stadt Datum und Form der Initiative Gegenstand Datum und Begründ . der Ablehnung (Frage 2, 1. Satz) Datum der Klageerheb. und Stand des Klageverfahrens (Frage 2, 2. Satz) Sammlung nach § 17a oder § 17b ThürKO (Frage 6) Ergebnis/Anmerkungen WL Troistedt Einwohnerantrag vom 26.11.2015 Benennung bzw. Neubenennung der im Gemeindegebiet dem öffentlichen Verkehr dienenden Straßen und Wege (§ 5 Abs. 3 Satz 1 ThürKO). Einwohnerantrag wurde in der Gemeinderatssitzung am 09.12.2015 zugelassen . Ein Termin zur Beratung und Entscheidung steht noch nicht fest. KYF Bad Frankenhausen Bürgerbegehren Antrag vom 13.03.2015 „Soll die Stadt Bad Frankenhausen eigene finanzielle Mittel für das Projekt „Schiefer Turm“ (ehemalige Oberkirche) ausgeben ?““ Abgelehnt am 22.04.2015, da ein gesetzwidriges Ziel verfolgt werde. . SON Steinach Bürgerbegehren Antrag vom Oktober 2015 Gegen eine Gondelbahn ab Stadion. Im Oktober 2015 als unzulässig abgelehnt Klage bei VG Meiningen Noch anhängig. Ein weiteres in Steinach im Oktober 2012 beantragtes Bürgerbegehren gegen den geplanten Stadion-Lift, wurde als unzulässig abgelehnt. Die dagegen beim VG Meiningen erhobene Klage ist noch anhängig. 2 UH Bruchstedt Schlotheim Bürgerbegehren Einwohnerantrag Aufhebung eines Gemeinderatsbeschlus - ses bzw. Weiterführung eines Klageverfahrens seitens der Gemeinde. Durchführung einer Einwohnerversammlung gem. § 15 Thür- KO zu bezeichneten Themen Abgelehnt mit Bescheid vom 28.06.2015, da der Antrag auf ein tatsächlich unmögliches Geschehen gerichtet war. Abgelehnt, da der Antrag nicht den Anforderungen des § 16 ThürKO entsprach und daher unzulässig war. WAK Tiefenort ----------------- Bad Liebenstein Einwohnerantrag vom 24.06.2015 --------------- Bürgerbegehren Antrag vom 08.07.2015 --------------- Bürgerbegehren Antrag vom 09.06.2015 Abriss/Rückbau Bechmannschule. ------------------------------ Abriss/Rückbau Bechmannschule ------------------------------ „Keine Veräußerung des Stadthallenareals und des Löwenplatzes“ zur Frage „Sind Sie dafür, dass die für das vorgestellte Projekt Herzog-Georg-Carree benötigten Flächen im kommunalen Eigentum bleiben und deren Nutzung im Rahmen des geplanten Stadtentwicklungskonzeptes festgeschrieben und dort nicht ein weiterer Supermarkt entsteht?“ ------------------------- ------------------------- Abgelehnt mit Bescheid vom 03.07.2015, da sich das Bürgerbegehren gegen bereits in den Jahren 2010 und 2014 gefasste Beschlüsse des Stadtrates richtete und die Zusammenfassung verschiedener Teilfragen in einer Frage, d.h. Abstimmung über mehrere sachlich nicht zusammen- ----------------- ----------------- --------------- -- --------------- -- Dem Inhalt des Einwohnerantrags wurde nicht entsprochen. ------------------------------------------------------ Antrag wurde am 10.08.2015 zurückgenommen . ------------------------------------------------------ 3 ----------------- Barchfeld- Immelborn Bürgerbegehren Antrag vom 06.07.2015 --------------- Bürgerbegehren Antrag vom 20.01.2015 „Innerstädtische Bebauung Bad Liebenstein “ zur Frage „Sind sie dafür, dass das Herzog-Georg-Carree mit Wohnungen, Ladengeschäften sowie Lebensmittelmarkt und Drogeriemarkt gebaut wird?“ ------------------------------ „Investitionsstopp Barchfelder Schlösser“ hängende Regelungsvorschläge „im Paket“ beinhaltete. ------------------------- ----------------- § 17a ThürKO --------------- -- § 17a ThürKO Bürgerentscheid wurde am 06.12.2015 durchgeführt und war erfolgreich. Abstimmungsberechtigte: 6.854 Abstimmende: 2.881 Ungültige Stimmabgaben: 3 Gültige Stimmabgaben: 2.878 Abstimmunsgbeteiligung: 42,03 % Ja-Stimmen: 2.136 Nein-Stimmen: 742 ------------------------------------------------------ Bürgerentscheid wurde am 25.10.2015 durchgeführt und war erfolgreich. Abstimmungsberechtigte: 3.990 Abstimmende: 1.860 Ungültige Stimmabgaben: 2 Gültige Stimmabgaben: 1.858 Abstimmungsbeteiligung: 46,62 % GRZ Bürgerbegehren Erhaltung der Staatlichen Grundschule „Bertolt Brecht“ in Greiz-Obergrochlitz §§ 96a i.V.m. 17a ThürKO Der Bürgerentscheid entfällt, da der Kreistag am 09.02.2016 die mit dem Bürgerbegehren verlangten Maßnahmen beschlossen hat.