10.03.2016 Drucksache 6/1880Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 24. März 2016 Ausschreitungen von Flüchtlingen in Thüringen? Die Kleine Anfrage 794 vom 21. Januar 2016 hat folgenden Wortlaut: In der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 610 des Abgeordneten Walk (vergleiche Drucksache 6/1524) heißt es, dass mit der Alarmierung der Bereitschaftspolizei am 13. September 2015 angemessen auf "hochgradige emotionale und möglicherweise gewalttätige Unmutsbekundungen bereits eingereister Flüchtlinge" im Kontext der Einführung von Grenzkontrollen an den südlichen Landesgrenzen Deutschlands reagiert wurde. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Ausschreitungen, Gesetzes- oder Regelverletzungen sowie sonstige "gewalttätige Unmutsbekundungen " fanden in Thüringen im Zusammenhang mit der Einführung von Grenzkontrollen am 13. September 2015 durch Flüchtlinge, Geduldete oder Asylbewerber statt (bitte nach Ort und Datum sowie der Anzahl von beteiligten Personen und den eingeleiteten Ermittlungsverfahren mit Auflistung der Staatsangehörigkeiten der mutmaßlichen Tatverdächtigen aufschlüsseln)? 2. Wie viele Polizeibeamte wurden bei Einsätzen im Zusammenhang mit solchen Vorkommnissen am 13. September 2015 eingesetzt? 3. Entstanden durch solche Vorkommnisse am 13. September 2015 Sach- oder Personenschäden? Falls ja, welche (bitte auch die jeweilige Schadenssumme benennen und nach den Schadensfällen aufschlüsseln)? 4. Welches Potential für Ausschreitungen seitens von Flüchtlingen, Geduldeten oder Asylbewerbern sieht die Landesregierung und welche Maßnahmen ergreift sie, um Ausschreitungen in der Zukunft zu verhindern? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 10. März 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Im Zusammenhang mit der Einführung der Grenzkontrollen am 13. September 2015 liegen keine Erkenntnisse über Ausschreitungen, Rechtsverletzungen bzw. sonstige gewalttätige Unmutsbekundungen vor. Zu 2.: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Möller (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1880 Zu 3.: Es liegen keine Erkenntnisse über Sach- bzw. Personenschäden im Sachzusammenhang vor. Zu 4.: Die mit der Flucht, deren individuellen Ursachen, den Unterschieden in Herkunft, Religion und Ethnie sowie der Unterbringungssituation verbundenen psychischen Belastungen bedingen grundsätzlich eine abstrakte Gefahr eskalierender Konfliktsituationen. Bereits mit der Belegung der jeweiligen Unterkünfte wird unter Berücksichtigung der vorliegenden Erkenntnisse und der gegebenen Möglichkeiten darauf geachtet, Konfliktpotenzial zu minimieren. Neben einer entsprechenden Unterbringung und Bewachung von Erstaufnahmeeinrichtungen bzw. Gemeinschaftsunterkünften werden den Asylbewerbern bzw. Flüchtlingen zur Unterstützung soziale Betreuung sowie Beratung angeboten und es finden "Erstorientierungskurse" bzw. "Runde Tische" statt. Die Sicherheitsbehörden bewerten darüber hinaus landes- und bundesweite Lagebilder, um gegebenenfalls auf mögliche Gefahren rechtzeitig und wirksam reagieren zu können. So ist durch den geschaffenen Kontaktdienst in Erstaufnahmeeinrichtungen die Präsenz der Polizei gewährleistet und somit der unmittelbare Kontakt zwischen Polizei, Wachschutz, Mitarbeitern der jeweiligen Einrichtungen und Asylbewerbern sichergestellt. Im Weiteren erfolgen in unregelmäßigen Abständen Objektschutzmaßnahmen in Form von Kontrollen. Dr. Poppenhäger Minister