15.03.2016 Drucksache 6/1902Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 31. März 2016 Kinderreiche Familien in Thüringen Die Kleine Anfrage 824 vom 26. Januar 2016 hat folgenden Wortlaut: Der zweite Thüringer Familienbericht (November 2014) hält in Bezug auf Familien auf Seite 108 fest: "Mit Kosten verbundene Freizeitangebote sind nach Ansicht der Befragten und der Experten häufig insbesondere für einkommensschwächere und kinderreiche Familien nicht nutzbar." Ich frage die Landesregierung: 1. Wann ist nach Ansicht der Landesregierung eine Familie kinderreich? 2. Wie viele kinderreiche Familien leben in Thüringen und welchem Anteil an der Gesamtbevölkerung, an der Gesamtzahl der Haushalte und an den Haushalten mit Kindern entspricht das (bitte für die Jahre 2010 bis 2015 aufschlüsseln)? 3. Werden kinderreiche Familien in den amtlichen Thüringer Statistiken als eigene Kategorie geführt beziehunsgweise sind diese in den Statistiken eindeutig abzugrenzen? 4. Wie viele kinderreiche Familien leben jeweils in kreisfreien Städten, Städten ab 10.000 Einwohnern und in Landkreisen? 5. Wie viele kinderreiche Familien sind auf laufende Hilfe zum Lebensunterhalt angewiesen (bitte für die Jahre 2010 bis 2015 aufschlüsseln)? 6. Wie viele kinderreiche Familien beziehen Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (bitte für die Jahre 2010 bis 2015 aufschlüsseln)? 7. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung für kinderreiche Familien Verbesserungen in der Preisgestaltung von Kultur- und Freizeiteinrichtungen zu erreichen, um deren Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu verbessern? 8. Wie viele Familien machten von der Möglichkeit nach § 4 Abs. 7 Thüringer Hortkostenbeteiligungsverordnung Gebrauch und stellten einen entsprechenden Antrag (bitte für die Schul- beziehunsgweise Kalenderjahre 2010 bis 2015 aufschlüsseln)? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Muhsal (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1902 Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 14. März 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Landesregierung orientiert sich familienpolitisch eher an dem Begriff und der Struktur der "Mehrkindfamilie " und nimmt für familienpolitische Leistungen oder Einschätzungen weniger die "kinderreiche Familie" in den Blick. Als "Mehrkindfamilie" wird eine Familie mit mindestens drei Kindern bezeichnet. Von "kinderreichen Familien" wird oft erst ab dem vierten Kind gesprochen. Zu 2.: Nach Angaben des Thüringer Landesamtes für Statistik gab es in Thüringen im Jahr 2014 18.000 Privathaushalte mit drei und mehr ledigen Kindern. Darüber hinausgehende Angaben liegen der Landesregierung nicht vor. Zu 3.: Nein Zu 4.: Hierzu liegen der Landesregierung keine Informationen vor. Die Angaben für Thüringen beruhen auf dem Mikrozensus, der jährlich bei einem Prozent der Bevölkerung durchgeführt wird. Aufgrund der Ausgestaltung der Erhebung als Stichprobe können keine Ergebnisse auf Kreis- und Gemeindeebene dargestellt werden. Zu 5.: Bezogen auf die Anzahl kinderreicher Familien, die laufende Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen, liegen im Thüringer Landesamt für Statistik keine diesbezüglichen Daten vor. Als Anlagen 1 bis 5 werden die Statistiken der Jahre 2010 bis 2014 der Bedarfsgemeinschaften mit Kindern nach Typ der Bedarfsgemeinschaft, die auf Hilfen zum Lebensunterhalt angewiesen sind, übermittelt. Zu 6.: Die nachstehende Tabelle enthält eine Übersicht zur Anzahl der Bedarfsgemeinschaften insgesamt und zur Anzahl der Bedarfsgemeinschaften mit drei und vier Kindern, die Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) in den Jahren 2010 bis 2015 jeweils im Jahresdurchschnittswert in Thüringen bezogen haben. Für das Jahr 2015 liegen aktuell nur für den Zeitraum Januar bis Oktober 2015 revidierte Daten vor. Der Jahresdurchschnittswert 2015 umfasst daher auch nur diesen Zeitraum. Übersicht zur Anzahl der Bedarfsgemeinschaften und der Anzahl der Bedarfsgemeinschaften mit drei und vier Kindern im SGB II in den Jahren 2010 bis 2015 im Jahresdurchschnittswert (JDW) Merkmal JDW 2010 JDW 2011 JDW 2012 JDW 2013 JDW 2014 JDW 2015 Bedarfsgemeinschaften insgesamt 128.992 118.158 111.763 108.429 103.505 98.444 mit drei Kindern unter 15 Jahren 2.539 2.381 2.361 2.379 2.367 2.429 mit vier und mehr Kindern unter 15 Jahren 981 936 943 947 960 979 Quelle: Statistik Bundesagentur für Arbeit Zu 7.: Möglichkeiten zur Verbesserung einer familienorientierten Preisgestaltung von Kultur- und Freizeiteinrichtungen , insbesondere für Mehrkindfamilien, werden gegenwärtig von der Landesregierung geprüft. 3 Drucksache 6/1902Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode Zu 8.: Daten hinsichtlich der Inanspruchnahme des Ermäßigungstatbestandes des § 4 Abs. 7 Thüringer Hortkostenbeteiligungsverordnung (ThürHortkBVO) durch kinderreiche Familien werden durch das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport nicht erhoben. Für die Weiterleitung des Anteils an den Personalkosten nach § 6 ThürHortkBVO werden lediglich die Zahlen bezüglich der angemeldeten Schülerinnen und Schüler sowie deren Verweildauer im Rahmen der Hortbetreuung erfasst. Werner Ministerin