14.03.2016 Drucksache 6/1903Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 31. März 2016 Arbeit der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung des Freistaats Thüringen mbH (GFAW) nachgefragt! Die Kleine Anfrage 820 vom 25. Januar 2016 hat folgenden Wortlaut: Die GFAW stellt eine wichtige Institution in den Bereichen der Thüringer Wirtschafts- und Arbeitspolitik dar. Sie setzt im Auftrag der Thüringer Ministerien Richtlinien des Europäischen Sozialfonds sowie Förderprogramme des Freistaats Thüringen um. Darüber hinaus überprüft die Gesellschaft die zweckentsprechende Verwendung der ausgereichten Mittel. Ich frage die Landesregierung: 1. Mit welchen Thüringer Ministerien arbeitet die GFAW zusammen? 2. Welche Veränderungen haben sich bei der GFAW durch den Neuzuschnitt der Thüringer Ministerien im Jahr 2014 ergeben, da die originäre Arbeitsmarktpolitik nicht mehr in der Zuständigkeit des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft liegt? 3. Welche Förderbereiche der GFAW können dem Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft zugeordnet werden und welche dem Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie? 4. Wie hoch waren der Personal- und der Verwaltungsaufwand der GFAW in den Jahren 2014 und 2015 und sind bereits Prognosen für das Jahr 2016 vorhanden (wenn möglich, bitte die Kostenstruktur und -entwicklung für den Personal- und den Verwaltungsaufwand darstellen)? 5. Mit welchen Institutionen arbeitet die GFAW aktuell zusammen? 6. Wie viele Förderanträge konnten im Jahr 2015 bewilligt werden (bitte getrennt nach Förderprogramm/ Förderrichtlinie auflisten)? Wie viele Förderanträge sind insgesamt eingegangen (bitte getrennt nach Förderprogramm/Förderrichtlinie auflisten)? 7. Wie hoch war die Gesamtfördersumme der GFAW im Jahr 2015 (bitte getrennt nach Förderprogramm beziehungsweise Richtlinie auflisten)? 8. Wie viele Landesmittel erhält die GFAW jährlich zur Bewältigung ihrer anvertrauten Aufgaben? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Wirkner (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1903 Das Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 11. März 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die GFAW setzt arbeitsmarkt-, berufsbildungs-, sozial- und wirtschaftspolitische Förderprogramme im Auftrag des Freistaats Thüringen um. Die GFAW arbeitet mit folgenden Ministerien zusammen: • TMASGFF - Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie • TMWWDG - Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft • TMBJS - Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport • TMMJV - Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz • TMIL - Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft • TMUEN - Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz Zu 2.: Die Aufbauorganisation der GFAW hat sich mit dem Übergang der Zuständigkeit der Arbeitsmarktpolitik auf das TMASGFF nicht geändert. Zu 3.: Dem TMWWDG werden folgende Förderprogramme zugeordnet: • Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und/oder des Freistaats Thüringen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen durch Förderung betriebswirtschaftlicher und technischer Beratungen (Beratungsrichtlinie) • Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds sowie des Freistaats Thüringen zur Erhöhung der Stabilität von gewerblichen und freiberuflichen Unternehmensgründungen Teil A: Existenzgründerberatung und Gründerprämien (Gründerrichtlinie - Teil A) Dem TMASGFF werden folgende Förderprogramme zugeordnet: • Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und des Freistaats Thüringen zur Förderung der Kompetenz lokaler Akteure in der Armutsprävention (Armutspräventionsrichtlinie ) • Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und/oder des Freistaats Thüringen zur Förderung der betriebsnahen Ausbildungsvorbereitung und beruflichen Ausbildung (Ausbildungsrichtlinie) • Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und/oder des Freistaats Thüringen zur Fachkräftegewinnung und -sicherung - Förderrichtlinie gemäß Prioritätsachse A, Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung und Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte , des Operationellen Programms Europäischer Sozialfonds 2014 bis 2020 im Freistaat Thüringen (Fachkräfterichtlinie) • Richtlinie zur Förderung der Wiederherstellung und Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit durch Maßnahmen der sozialen und beruflichen Integration (Integrationsrichtlinie) • Richtlinie über die Gewährung von Zuschüssen aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und/oder des Freistaats Thüringen zur Förderung der beruflichen Weiterbildung (Weiterbildungsrichtlinie) • Landesprogramme für Soziales, Familie, Jugend und Sport (ehemals LASF) • Richtlinie zum Programm "Öffentlich geförderte Beschäftigung und gemeinwohlorientierte Arbeit in Thüringen " (Öffentlich geförderte Beschäftigung) • Richtlinie zum Landesprogramm "Arbeit für Thüringen" Zu 4.: Die Kostenstruktur und -entwicklung der GFAW in den Jahren 2014 und 2015 und die Prognose für 2016 stellen sich wie folgt dar: 2016 (Prognose) 2015 2014 Personalkosten 13.951.902 Euro 14.174.221 Euro 13.928.119 Euro Sachkosten 3.686.453 Euro 3.943.028 Euro 3.665.393 Euro Summe 17.638.355 Euro 18.117.249 Euro 17.593.512 Euro Zu 5.: Die GFAW arbeitet aktuell mit sechs Thüringer Ministerien, der Thüringer Aufbaubank, dem Thüringer Landesverwaltungsamt sowie etwa 240 institutionellen Geschäftspartnern zusammen, zum Beispiel mit der Lan- 3 Drucksache 6/1903Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode desentwicklungsgesellschaft, den Thüringer Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern, den Agenturen für Arbeit, Jobcentern, Trägern der Freien Wohlfahrtspflege, Bildungsträgern, Unternehmen sowie Landkreisen und Kommunen. Zu 6.: Richtlinie bewilligte Anträge eingegangene Anträge ESF-Richtlinien Aktivierungsrichtlinie 12 13 Armutspräventionsrichtlinie 12 19 Ausbildungsrichtlinie 27 30 Beratungsrichtlinie 379 400 Fachkräfterichtlinie 9 9 Gründerrichtlinie - Teil A 961 1.309 Integrationsrichtlinie 42 94 Richtlinie Thüringen Jahr 17 17 Schulförderrichtlinie 95 105 Weiterbildungsrichtlinie 93 212 Berufsvorbereitung (4. Förderperiode) 40 41 Summe 1.688 2.248 Landesprogramme Landesprogramm "Arbeit für Thüringen" 22 36 Öffentlich Geförderte Beschäftigung 9 70 Soziales, Familie, Jugend und Sport 298* 289 Summe 329 395 ELER-Richtlinien Wissenstransfer/Informationsmaßnahmen 44 81 Summe 44 81 GESAMT 2.061 2.724 * Überträge aus Vorjahren Zu 7.: bewilligte Fördermittel in Euro ESF-Richtlinien Aktivierungsrichtlinie 2.966.749 Armutspräventionsrichtlinie 2.116.000 Ausbildungsrichtlinie 5.446.527 Beratungsrichtlinie 5.975.767 Fachkräfterichtlinie 1.927.930 Gründerrichtlinie - Teil A 11.852.562 Integrationsrichtlinie 9.717.443 Richtlinie Thüringen Jahr 2.778.043 Schulförderrichtlinie 15.559.811 Weiterbildungsrichtlinie 4.032.135 Berufsvorbereitung (4. Förderperiode) 304.308 Summe 62.677.276 4 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1903 bewilligte Fördermittel in Euro Landesprogramme Landesprogramm "Arbeit für Thüringen" 4.359.511 Öffentlich Geförderte Beschäftigung 773.479 Soziales, Familie, Jugend und Sport 27.589.267 Summe 32.722.257 ELER-Richtlinien Wissenstransfer/Informationsmaßnahmen 373.709 Summe 373.709 GESAMT 95.773.242 Zu 8.: Die GFAW erhält jährlich für die Bewilligung und die sich anschließende Betreuung der Projekte Landesmittel in Höhe der tatsächlich angefallenen Kosten abzüglich der eigenen Erträge. 2014 erhielt die GFAW insgesamt 17.125.648 Euro. 2015 erhielt die GFAW insgesamt 17.677.733 Euro. Werner Ministerin