15.03.2016 Drucksache 6/1906Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 1. April 2016 Schienenpersonennahverkehr in Thüringen Die Kleine Anfrage 828 vom 27. Januar 2016 hat folgenden Wortlaut: Der Schienenpersonennahverkehr ist das Rückgrat des öffentlichen Verkehrsnetzes. In den vergangenen Jahren ist die Bedeutung des Angebots deutlich gestiegen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viel zahlt der Freistaat Thüringen in Euro pro gefahrenen Streckenkilometer im Saale-Thüringen- Südharz-Netz aufgeschlüsselt a) nach dem DB-Regio-Vertrag (bis 12/2015) und b) nach dem Abellio-Vertrag (seit 12/2015)? 2. Um wie viel Prozent sind die Fahrgastzahlen im Freistaat Thüringen seit der Regionalisierung gestiegen? 3. Wie viele Zugleistungen (in Prozent) liefen im Freistaat Thüringen im Fahrplanjahr 2015 pünktlich ab und gibt es Unterschiede zwischen den einzelnen Eisenbahnverkehrsunternehmen? 4. Wie viele Fahrgäste fahren im Durchschnitt pro Stunde (je Richtung) auf der RB 20 Eisenach–Halle (Thüringer Abschnitt) und wie viele sind es durchschnittlich im Berufsverkehr? Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 11. März 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Die Landesregierung weist darauf hin, dass die Entgelte für die Leistungsbestellung Betriebs- bzw. Geschäftsgeheimnisse der Eisenbahnverkehrsunternehmen darstellen. Die Verpflichtung zur Wahrung der Betriebs - und Geschäftsgeheimnisse ergibt sich zudem aus den vergaberechtlichen Regelungen, insbesondere aus § 14 Abs. 3 VOL/A. Insofern kann von Seiten der Landesregierung gemäß Artikel 67 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 der Verfassung des Freistaats Thüringen keine Beantwortung erfolgen. Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass die Kostensätze bei den abgefragten Verkehrsdurchführungsverträgen nicht vergleichbar sind, da bei einem Vertrag die Erlöse aus Fahrscheinverkäufen mit berück- K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Gentele (fraktionslos) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1906 sichtigt wurden, die Netze nicht deckungsgleich sind und andere Kostenstrukturen, z. B. wegen des Einsatzes von Neufahrzeugen gegenüber Gebrauchtfahrzeugen, bestehen. Weiterhin ergeben sich Unterschiede in den Kosten aus den sonstigen geforderten Qualitätskriterien, welche in den genannten Verträgen nicht identisch sind. Zu 2.: Reisendenzahlen, die zu vorherigen oder folgenden Jahren vergleichbar sind, liegen der Landesregierung seit dem Jahr 2000 vor. Im Jahr 2000 wurden in den Zügen des Thüringer Schienenpersonennahverkehrs circa 17,6 Millionen Reisende gezählt. Im Jahr 2014 wurden hingegen circa 21,4 Millionen Reisende gezählt , was einer Steigerung von etwa 22 Prozent entspricht. Zu 3.: Im Fahrplanjahr 2015 wurden 94,4 Prozent der Züge als pünktlich bewertet. Unterschiede gibt es grundsätzlich nicht zwischen einzelnen Eisenbahnverkehrsunternehmen, sondern zwischen verschiedenen Strecken. Strecken mit Mischverkehr, dichter Zugfolge oder Baumaßnahmen haben unabhängig vom Eisenbahnverkehrsunternehmen oft eine schlechtere Pünktlichkeit. Zu 4.: Aus methodischen Gründen werden Reisendenzahlen im Schienenpersonennahverkehr pro durchschnittlichen Tag angegeben. Im Jahr 2014 wurden auf der Linie RB 20 im Abschnitt Eisenach–Erfurt–Landesgrenze circa 10.000 Reisende je Tag in beiden Richtungen gezählt. Daraus ergibt sich rein rechnerisch je Stunde und Richtung ein Wert von etwa 200 Reisenden. Der in der Fragestellung verwendete Terminus "Berufsverkehr" ist zeitlich und räumlich nicht hinreichend genau abgrenzbar. Daher wird zur Beantwortung der Frage die Zahl der beförderten Personen in der Spitzenstunde des Tages angegeben. Im Jahr 2014 lag dieses Verkehrsaufkommen in der Spitzenstunde an einem durchschnittlichen Werktag (Montag bis Freitag in der Schulzeit) bei circa 1.000 Personen. Keller Ministerin