29.01.2015 Drucksache 6/191Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 6. Februar 2015 Vereinbarkeit von Amt und Mandat? Die Kleine Anfrage 68 vom 17. Dezember 2014 hat folgenden Wortlaut: Gemäß § 33 des Thüringer Abgeordnetengesetzes ist das Amt eines Staatssekretärs mit dem Abgeordnetenmandat unvereinbar. Mit Datum vom 5. Dezember 2014 wurde Herr Olaf Möller mit Zustimmung der Landesregierung zum neuen Staatssekretär im Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz ernannt. Trotz der gesetzlich vorgeschriebenen Unvereinbarkeit von Amt und Mandat hat Herr Möller sein Landtagsmandat zum gegenwärtigen Zeitpunkt (17. Dezember 2014) noch nicht abgegeben. Ich frage die Landesregierung: 1. Aus welchem Grund hat Herr Staatssekretär Möller sein Landtagsmandat bislang noch nicht abgegeben? 2. Wann wird Herr Staatssekretär Möller sein Landtagsmandat abgeben? 3. Bezieht Herr Staatssekretär Möller zurzeit Bezüge als politischer Beamter im Range eines Staatssekretärs und nach Kenntnis der Landesregierung auch Entschädigungen, die ihm als Abgeordneten zustehen? 4. Welche Kosten entstehen dem Freistaat Thüringen, falls Herr Staatssekretär Möller sein Landtagsmandat nicht fristgerecht zurückgibt und er deshalb nach § 38 Thüringer Abgeordnetengesetz zu entlassen ist? Das Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 28. Januar 2015 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Laut § 38 Thüringer Abgeordnetengesetz müssen politische Beamte innerhalb einer Frist von drei Monaten ihr Mandat nach ihrer Ernennung niederlegen. Herr Staatssekretär Möller hat sein Landtagsmandat am 6. Januar 2015 abgegeben. Die Frist wurde somit eingehalten. Zu 2.: Siehe Antwort zu Frage 1 Zu 3.: Herr Staatssekretär Möller bezieht bis Januar 2015 Entschädigungen, die ihm als Abgeordneter zustehen. Bezüge, die ihm als politischem Beamten zustehen, hat er bisher nicht bezogen. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Kellner (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/191 Zu 4.: Siehe Antwort zu Frage 1 Siegesmund Ministerin