15.03.2016 Drucksache 6/1912Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 1. April 2016 Neue bauaufsichtliche Zulassung des Deutschen Instituts für Bautechnik Die Kleine Anfrage 826 vom 27. Januar 2016 hat folgenden Wortlaut: Das Deutsche Institut für Bautechnik hat ein neues Verzinkungsverfahren mit dem Datum vom 13. Mai 2015 über eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z-30.11-60 eingeführt. Diese Zulassung hat aus Sicht des Industrieverbandes Feuerverzinken e.V. erhebliche Fehler und muss dringend überarbeitet werden. Selbst die bereits vorgenommene Überarbeitung vom 21. Oktober 2015 weist weiterhin erhebliche Mängel auf. Mehrere Unternehmen in Thüringen sind von dieser Zulassung negativ tangiert und fordern daher eine umfassende Überarbeitung. Ich frage die Landesregierung: 1. Ist der Landesregierung die Problematik mit der Zulassung Z-30.11-60 bekannt? Wenn ja, wie ist die Einschätzung der Landesregierung über die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z-30.11-60? 2. War die Landesregierung an der Erarbeitung der Zulassung Z-30.11-60 beteiligt? 3. Hat die Landesregierung Kenntnis über die Stellungnahme des Industrieverbandes Feuerverzinken e.V. zur erwähnten Problematik und wenn ja, teilt die Landesregierung die Stellungnahme des Industrieverbandes Feuerverzinken e.V.? 4. Wird sich die Landesregierung für eine erneute Änderung der oben genannten Zulassung beim Deutschen Institut für Bautechnik im Sinne der Unternehmen aus diesem Segment einsetzen, wenn ja, welche Maßnahmen sind geplant und wenn nicht, welche Argumente sprechen gegen die Einwände des Industrieverbandes Feuerverzinken e.V.? 5. Wie viele Unternehmen in Thüringen sind von dieser Zulassung betroffen? 6. Wie viele Unternehmen sind nach Kenntnis der Landesregierung bundesweit von der Zulassung Z-30.11- 60 betroffen (bitte die Unternehmen nach Bundesländern auflisten)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Malsch (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1912 Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat die Kleine Anfrage namens der Landesre gierung mit Schreiben vom 11. März 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Dem Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft als zuständigem Ministerium ist das Anliegen hinsichtlich der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) Z-30.11-60 mit dem Eingang gleichlautender Schreiben von drei Firmen am 16./17. Dezember 2015 bekannt geworden. Die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung ist aus Sicht des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft formell korrekt. Für die fachspezifischen Belange aus dem Bereich der Stahlverzinkung wurde der Ersteller der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung, das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt), um Stellungnahme gebeten. Demnach entspricht der Inhalt der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Z-30.11-60 dem Stand der Technik. Dieser Einschätzung schließt sich die Landesregierung an. Zu 2.: Nein; die Erarbeitung allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassungen erfolgt durch das von Bund und Ländern gemeinsam getragene Deutsche Institut für Bautechnik. Gegebenenfalls zieht das Deutsche Institut für Bautechnik für die Erarbeitung einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung spezialisierte Prüflabore und Fachleute hinzu. Zu 3.: Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat mit den unter Antwort zu Frage 1 genannten Schreiben Kenntnis von einer Stellungnahme des Industrieverbandes Feuerverzinken e.V. vom 27. November 2015 erlangt. Nach der Stellungnahme des Deutschen Instituts für Bautechnik vom 22. Dezember 2015, die den in Antwort zu Frage 1 genannten Firmen übermittelt wurde, sind die in der Stellungnahme des Industrieverbandes Feuerverzinken e.V. aufgeführten Argumente mehrheitlich unzutreffend und begründen keine Änderung an der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung Z-30.11-60. Zu 4.: Das weitere Vorgehen wird in der Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz beraten. Anschließend wird mit einer entsprechenden Begründung den anfragenden Firmen beziehungsweise dem Industrieverband Feuerverzinken e.V. geantwortet. Zu 5. und 6.: Hierzu liegen der Landesregierung keine entsprechenden Daten vor. Keller Ministerin