18.03.2016 Drucksache 6/1929Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 7. April 2016 Neuer Ärger für die Tagesmütter - auskömmliche Finanzierung der Tagespflegepersonen in Gefahr? Die Kleine Anfrage 873 vom 10. Feburar 2016 hat folgenden Wortlaut: Im Staatsanzeiger Nr. 51/2015 Seite 2301 f. wurde die Veränderung der Vergütung der Kindertagespflegepersonen ab dem 1. April 2016 angezeigt. In der kreisfreien Stadt Erfurt ist in den vergangenen Jahren sowohl ein Einwohner- als auch ein Geburtenzuwachs zu verzeichnen. Die Betreuungskapazitäten in den Kindertageseinrichtungen, die zur Verfügung standen, müssen durch Kindertagespflege ergänzt werden. Zudem ist offensichtlich, dass oftmals deutlich schneller die erforderlichen Betreuungsmöglichkeiten in der Kindertagespflege geschaffen werden können, als dies mit der meist langwierigen Planung und letztlich Realisierung von Neu- oder Erweiterungsbauten von Kindertageseinrichtungen möglich ist. Die Kindertagespflege ist also aus der heutigen Betreuungslandschaft nicht mehr wegzudenken. Ich frage die Landesregierung: 1. Welchen Stellenwert nehmen die Kindertagespflege und die Arbeit von Tagespflegepersonen neben der Betreuung in den Kindertagesstätten und der Betreuung in der Familie ein? 2. Wie hat sich in den letzten fünf Jahren die Betreuung in der Kindertagespflege in den kreisfreien Städten im Verhältnis zur Betreuung in den Kindertagesstätten entwickelt? 3. In welchem Verhältnis stehen die Betreuungskosten und finanziellen Aufwendungen in der Kindertagespflege und in den Kindertageseinrichtungen? 4. Aus welchen Gründen erfolgt die Änderung zur Neufestsetzung der laufenden Geldleistungen? 5. Welche Änderungen umfasst die Verwaltungsvorschrift? 6. Sind der Landesregierung Fälle bekannt, in denen nach der neuen Vergütung für Sachkosten und Förderleistungen die Tagesmütter schlechter gestellt werden? Wenn ja, wie will die Landesregierung dafür Sorge tragen, dass keine Benachteiligung der Tagesmütter entsteht? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Walsmann (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1929 Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 18. März 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: In § 24 Abs. 2 Satz 1 Achtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VIII) ist die Gleichwertigkeit der Förderung in einer Tageseinrichtung und in der Kindertagespflege normiert. Ein Vorrang der Förderung in einer Tageseinrichtung vor einer Förderung in der Kindertagespflege ist anders als in der Anspruchsregelung in § 24 Abs. 3 SGB VIII für Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben, nicht vorgesehen. Gesteuert und angeboten wird die Kindertagespflege in Thüringen durch die örtlich zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Landkreise und kreisfreie Städte). Diese nehmen die Aufgabe als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis wahr. Ihnen obliegen die Prüfung der Eignung der Tagespflegepersonen sowie das Vorliegen geeigneter Räumlichkeiten. Gleiches gilt für die Organisation der Tagespflege entsprechend. In diesem Zusammenhang erhalten Kindertagespflegepersonen die gleichen Unterstützungsangebote wie Kindertageseinrichtungen. Zu 2.: Die erbetenen Angaben sind in der Anlage 1* dargestellt. Zu 3.: Daten über die Kosten in der Kindertagespflege bei dem jeweils örtlich zuständigen Träger der öffentlichen Jugendhilfe liegen der Landesregierung nicht vor. Insoweit kann auch keine vergleichende Betrachtung mit Kindertageseinrichtungen erfolgen. Zu 4.: Im Rahmen der vom Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport in der Vergangenheit durchgeführten Fachberatertagungen wurde unter anderem das Thema Kindertagespflege erörtert. Gegenstand war hier insbesondere die Vergütungshöhe, welche nach Einschätzung des Fachberatergremiums als zu niedrig angesehen wurde. Da in Thüringen die laufenden Geldleistungen gemäß § 18 Abs. 9 Thüringer Kindertageseinrichtungsgesetz vom Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport landeseinheitlich festgelegt werden, wurde die Verwaltungsvorschrift im Hinblick auf die Vergütungshöhe überprüft und entsprechend überarbeitet. Aufgrund der mittlerweile ergangenen Rechtsprechung wurden die laufenden Geldleistungen im Saldo angehoben und die Förderungsleistung auf eine stundenbezogene Finanzierung umgestellt. Zu 5.: Die Verwaltungsvorschrift wurde bezüglich der zu gewährenden Erstattung der angemessenen Kosten für den Sachaufwand und des Betrags zur Anerkennung der Förderungsleistung geändert. Zu 6.: Da die Neufassung der Verwaltungsvorschrift zur Festsetzung der laufenden Geldleistung für Kinder in der Kindertagespflege erst zum 1. April 2016 in Kraft tritt, liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass Tagespflegepersonen hierüber schlechter als bisher gestellt werden. Dr. Klaubert Ministerin Anlage 3 Drucksache 6/1929Thüringer Landtag - 6. Wahlperiode A nl ag e 1 In T ag es ei nr ic ht un ge n un d öf fe nt lic h ge fö rd er te r K in de rta ge sp fle ge b et re ut e K in de r a m 1 .3 . In T ag es ei nr ic ht un ge n be tre ut e K in de r In K in de rta ge sp fle ge b et re ut e K in de r 20 11 20 12 20 13 20 14 20 15 20 11 20 12 20 13 20 14 20 15 S ta dt E rfu rt 7. 86 1 8. 17 7 8. 59 9 8. 83 0 8. 88 0 2 29 2 40 2 70 3 17 3 16 S ta dt G er a 3. 67 3 3. 72 7 38 20 3. 86 4 3. 84 7 2 6 2 4 2 9 2 1 1 7 S ta dt J en a 4. 55 0 4. 74 6 4. 94 5 5. 13 7 5. 13 8 2 56 2 44 2 38 2 23 2 40 S ta dt S uh l 1. 11 0 4. 74 6 1. 11 4 1. 13 3 1. 18 9 1 2 1 4 1 0 1 3 1 0 S ta dt W ei m ar 2. 80 7 4. 74 6 3. 01 1 3. 05 2 3. 08 3 1 10 1 20 1 30 1 33 1 11 S ta dt E is en ac h 1. 66 5 4. 74 6 1. 73 0 1. 71 0 1. 72 5 1 8 1 6 1 2 1 4 1 2 S um m e 21 .6 66 30 .8 88 23 .2 19 23 .7 26 23 .8 62 6 51 6 58 6 89 7 21 7 06 Q ue lle : T hü rin ge r L an de sa m t f ür S ta tis tik Neuer Ärger für die Tagesmütter - auskömmliche Finanzierung der Tagespflegepersonen in Gefahr? Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Anlage 1