18.03.2016 Drucksache 6/1931Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 11. April 2016 Berufsschule Sömmerda vor dem Aus? Die Kleine Anfrage 942 vom 15. März 2016 hat folgenden Wortlaut: Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat den Landkreis Sömmerda Ende Februar 2016 aufgefordert, die Berufsschule Sömmerda im kommenden Jahr zu schließen, wenn eine Zusammenarbeit mit anderen Berufsschulträgern nicht zustande kommt. An der Berufsschule Sömmerda, der einzigen im Landkreis Sömmerda, werden derzeit 425 Schüler von 32 Lehrern in acht Ausbildungszweigen ausgebildet . Auszubildende und Lehrer werden durch die Planungen der Landesregierung verunsichert und fürchten eine deutliche Verschlechterung der Ausbildungsqualität und -nachfrage bei einer Verlagerung von Ausbildungsangeboten . Auch viele Unternehmen haben ihr starkes Interesse an einer wohnortnahen Berufsschulausbildung deutlich gemacht. Seitens des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport hat es mit Datum vom 14. August 2015 ein Informationsschreiben an den Landkreis Weimarer Land gegeben, in dessen Folge der Landkreis Weimarer Land erklärte, kein Interesse an der vorbereiteten Kooperationsvereinbarung mit dem Landkreis Sömmerda zu haben. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie begründet die Landesregierung angesichts der hervorragenden Ausbildungsbedingungen an der Berufsschule Sömmerda die Aufforderung zur Schließung des Berufsschulstandorts Sömmerda? 2. Wie begründet die Landesregierung ihre öffentlichen Aussagen (unter anderem auf einer Veranstaltung der IHK), der Landkreis Sömmerda habe sich nicht konstruktiv an der Fortentwicklung des Berufsschulnetzes beteiligt? 3. Welchen Inhalt hatte das oben angegebene Informationsschreiben des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport an den Landkreis Weimarer Land? 4. Wie will die Landesregierung sicherstellen, dass für Auszubildende im Landkreis Sömmerda auch über das Jahr 2017 hinaus ein breites, wohnortnahes Angebot zur Berufsausbildung zur Verfügung steht? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 17. März 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1. und 2.: Die Aufforderung zur Aufhebung der staatlichen berufsbildenden Schule Sömmerda resultiert maßgeblich aus der Richtlinie zur Schulnetzplanung der staatlichen berufsbildenden Schulen vom 30. Juli 2012. Diese sieht vor, dass staatliche berufsbildende Schulen bei Teilzeitunterricht mindestens 50 Klassen mit 1.000 K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Carius (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1931 Teilzeitschülern beschulen sollen. Klassen im Vollzeitunterricht sind mit dem Faktor 2,5 zu rechnen. Unter Berücksichtigung der Angaben aus der aktuellen Schuljahresstatistik sind für den Standort Sömmerda lediglich 668 entsprechend umgerechnete Schüler zu verzeichnen. Mithin deutlich weniger, als die einschlägige Vorgabe vorsieht. Aus Landessicht ist die Einhaltung ordnungsgemäßer Schulgrößen von großer Bedeutung, insbesondere auch, um einen flexiblen Lehrkräfteeinsatz gewährleisten zu können. So ist es unerlässlich, die Zahl sogenannter unterfrequentierter Klassen deutlich zu verringern, um auch in Zukunft durch einen effizienten Lehrkräfteeinsatz ein hohes Maß an Unterrichtsabsicherung und eine gute Unterrichtsqualität gewährleisten zu können. Die Klassenstärken in mehreren bislang an der SBBS Sömmerda beschulten Bildungsgängen erfüllen nicht beziehungsweise nur sehr knapp die einschlägigen Vorgaben. Die Schulträger der staatlichen berufsbildenden Schulen in Thüringen sind, wie dem Fragesteller sicher bekannt ist, seit vielen Jahren aufgefordert, ihre Schulnetzstrukturen an die demografische Entwicklung sowie das veränderte Nachfrageverhalten hin anzupassen. Dies ist im vorliegenden Fall offensichtlich nicht beziehungsweise nur unzureichend erfolgt. Konkrete und zielführende Ergebnisse einer Abstimmung des Landkreises Sömmerda mit anderen Schulträgern sind dem Ministerium nicht übermittelt worden. Vielmehr erfolgt immer wieder die Übermittlung von Beschlüssen des Kreistages zum Erhalt des Standorts. Da diese Situation bereits seit mehreren Schuljahren besteht und auch nicht davon auszugehen ist, dass die Schülerzahl mittelfristig signifikant ansteigt, ist eine Fortführung der SBBS Sömmerda als eigenständige Schule aus Sicht des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport nicht gerechtfertigt. Die vom Fragesteller aufgeführten "hervorragenden" Ausbildungsbedingungen sind in gleicher Weise auch an anderen Schulstandorten, die in durchaus zumutbarer Entfernung vorgehalten werden, gegeben. Zu 3.: Das besagte Schreiben an das Landratsamt Weimarer Land hatte folgende Aussage zum Inhalt: "Bezug nehmend auf das heute geführte Telefonat teile ich Ihnen mit, dass sich geplante Änderungen im Bereich der Berufsschule/Benachteiligtenausbildung (Aufgabe bzw. Verlagerung der Beschulung einzelner Ausbildungsberufe) nicht auf das aktuelle Angebot der Bildungsgänge im Wahlschulbereich auswirken. Hier können, eine ausreichende Bewerber-/Schülerzahl vorausgesetzt, auch weiterhin Klassen in den bislang im Schulnetz für den Landkreis ausgewiesenen Bildungsgängen eingerichtet werden." Hintergrund der Anfrage des Landratsamtes Weimarer Land war seinerzeit die Befürchtung, dass mit einer Verlagerung dualer Ausbildungsberufe auch der Bestand der an der staatlichen berufsbildenden Schule Schwerstedt/Apolda angebotenen Wahlschulformen einhergeht. Ein Bezug zu möglichen Kooperationen mit anderen Schulträgern war nicht Gegenstand des Gesprächs oder des Schreibens des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport. Warum dieses Schreiben Auswirkungen auf die vom Fragesteller benannte "vorbereitete Kooperationsvereinbarung " haben soll, erschließt sich hier nicht. Zu 4.: Das vom Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport den Schulträgern übermittelte Schulnetz der staatlichen berufsbildenden Schulen gewährleistet auch nach der Neustrukturierung eine vergleichsweise wohn- bzw. ausbildungsortsnahe Beschulung. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass im Bereich der berufsbildenden Schulen grundsätzlich ein anderer Maßstab hinsichtlich der Erreichbarkeit von Schulstandorten anzuwenden ist. Die regionale Verteilung der (verbleibenden) Schulstandorte stellt auch bei einer Aufhebung des Schulstandorts Sömmerda die Beschulung der Schüler und Auszubildenden des Landkreises Sömmerda in allen Schulformen der berufsbildenden Schulen sicher. Zu nennen sind hier die Schulstandorte Sondershausen/Artern, Schwerstedt, Erfurt, Weimar, Gotha, die alle unter zumutbaren Bedingungen erreichbar sind bzw. auch Wohnheimkapazitäten ausweisen. Zudem hat das Thüringer Ministerium für Bildung , Jugend und Sport dem Schulträger auch weiterhin die Möglichkeit eröffnet, durch die Kooperation mit anderen Schulträgern den Standort Sömmerda (als Schulteil) zu erhalten. Die Abstimmung einer solchen Zusammenarbeit wurde vom Ministerium wiederholt angeraten, muss jedoch vom Schulträger initiiert und realisiert werden. In Vertretung Ohler Staatssekretärin Berufsschule Sömmerda vor dem Aus? Ich frage die Landesregierung: Zu 1. und 2.: Zu 3.: Zu 4.: