21.03.2016 Drucksache 6/1933Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 11. April 2016 Stellenbesetzung in der Thüringer Staatskanzlei - nachgefragt Die Kleine Anfrage 847 vom 28. Januar 2016 hat folgenden Wortlaut: In der Antwort auf die Kleine Anfrage 698 des Fragestellers in Drucksache 6/1607 teilte die Landesregierung mit, dass die gestiegenen "Anforderungen an die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Bundesländer in der Bundeshauptstadt " die Zuweisung der Funktion eines Sprechers der Landesvertretung rechtfertigen und diese Aufgaben vom ehemaligen Regierungssprecher der Thüringer Landesregierung, Alexander Fischer, übernommen wurden. Darüber hinaus ist selbiger Antwort zu entnehmen, dass Herr Fischer seit dem 1. Januar 2016 das Referat BLN 2 leitet. Des Weiteren informiert die Landesregierung darüber, dass die Leitung des Referats BLN 2 zwischen dem 16. März 2015 und dem 1. Januar 2016 kommissarisch durch den Leiter der Abteilung BLN wahrgenommen wurde, da "der stellenwirtschaftliche Rahmen im Haushalt 2015" eine anderweitige Besetzung nicht zuließ. Ich frage die Landesregierung: 1. Warum übernimmt der ehemalige Regierungssprecher die Leitung des Referats BLN 2 (Wirtschaft und Wissenschaft, Arbeit und Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Bildung, Kultur), wenn die gestiegenen "Anforderungen an die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Bundesländer in der Bundeshauptstadt" die Notwendigkeit eines Sprechers der Landesvertretung rechtfertigen? 2. Inwieweit hält es die Landesregierung für zweckmäßig, dass der Leiter des Referats BLN 2 (Wirtschaft und Wissenschaft, Arbeit und Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Bildung, Kultur) die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit der Landesvertretung verantwortet, die laut aktuellem Organigramm der Thüringer Staatskanzlei zu den originären Aufgabenbereichen des Referats BLN 4 (Veranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit und Verwaltung) gehört? 3. Inwieweit teilt die Landesregierung die Einschätzung, dass eine Diskrepanz zwischen ihrer Begründung für die Zuweisung der Funktion eines Sprechers der Landesvertretung und der damit verbundenen Umsetzung des ehemaligen Regierungssprechers auf die vakante Stelle des Referatsleiters BLN 2 besteht? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Gruhner (CDU) und A n t w o r t der Thüringer Staatskanzlei 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1933 4. Plant die Landesregierung eine Neustrukturierung der Abteilung BLN innerhalb der Thüringer Staatskanzlei , um die Verantwortlichkeiten zwischen den Referaten BLN 2 und BLN 4 neu zu ordnen? Wenn ja, wann soll diese erfolgen? 5. Welche Qualifikationen werden zur Leitung des Referats BLN 2 gefordert, welches laut aktuellem Organigramm der Thüringer Staatskanzlei inhaltlich auf die Arbeit in den Politikbereichen Wirtschaft, Wissenschaft , Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen, Familie, Bildung und Kultur ausgerichtet ist? 6. Ist mit der Bildung des Referats BLN 2 zum 16. März 2015 eine zusätzliche Referatsleiterstelle geschaffen worden? Wenn ja, warum wurde diese erforderlich? Wenn nein, warum ließ der stellenwirtschaftliche Rahmen keine Besetzung im Haushalt 2015 zu? Die Thüringer Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 17. März 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1. und 2.: Wie in der Antwort auf die Kleine Anfrage 738 ausgeführt, wurde die Entscheidung zur Besetzung der Leitung des Referates BLN 2 getroffen, weil der Stelleninhaber aufgrund seiner Berufsbiographie einschließlich seiner Tätigkeit in der Thüringer Staatskanzlei die dafür erforderlichen fachlichen Voraussetzungen voll erfüllt. ‎Die Tatsache, dass ein vormaliger Regierungssprecher, der bereits vor dieser Tätigkeit als Sprecher tätig war, nunmehr in der Landesvertretung Berlin des Freistaats als Leiter eines Spiegelreferates tätig ist, bietet für die Repräsentation des Freistaats die zusätzliche Möglichkeit, diese Kompetenzen in der Fortentwicklung der medialen Repräsentation zu nutzen. Die Aufgaben der Öffentlichkeitsarbeit werden daher aus dem Referat BLN 4 herausgelöst und dem Referat BLN 2 zugeordnet. Dies ist ein normaler Vorgang der Organisationsentwicklung innerhalb von Behörden. Zu 3.: Diese Einschätzung wird nicht geteilt (siehe Antwort zu den Fragen 1 und 2). Zu 4.: Die Verlagerung der Aufgaben der Öffentlichkeitsarbeit in das Referat BLN 2 ist Bestandteil der laufenden Aktualisierung des Geschäftsverteilungsplans, die zeitnah abgeschlossen werden soll. Zu 5.: Es werden sowohl Erfahrungen im Bereich Personal- und Budgetverantwortung als auch fachliche Kenntnisse im Bereich der Tätigkeit des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft , des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport sowie des Bereichs Kultur der Staatskanzlei benötigt. Auf die Antwort zur Kleinen Anfrage 738 wird verwiesen. Zu 6.: Es wurde im Vergleich mit der bis zum 15. März 2015 vorhandenen Struktur im Bereich der Landesvertretung zum 16. März 2015 ein weiterer Referatsleiterdienstposten für die Leitung des neu entstandenen Referates eingerichtet. Die Bildung des neuen Referates erfolgte im Rahmen der Neustrukturierung der Abteilung BLN (Vertrtung beim Bund), die einer stärkeren Anbindung der Landesvertretung an die einzelnen Fachministerien in Erfurt dient. Bei der mit Inkrafttreten des Doppelhaushalts 2016/2017 zur Verfügung stehenden Haushaltsstelle handelte es sich um eine zu diesem Zeitpunkt umgewandelte Stelle. Prof. Dr. Hoff Minister Stellenbesetzung in der Thüringer Staatskanzlei - nachgefragt Ich frage die Landesregierung: Zu 1. und 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: