23.03.2016 - Neufassung - Drucksache 6/1939Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 12. April 2016 Kosten der Umbenennung Studentenwerk in Studierendenwerk Die Kleine Anfrage 874 vom 11. Februar 2016 hat folgenden Wortlaut: Die Umbenennung des Studentenwerks in Studierendenwerk steht laut dem Referentenentwurf der Landesregierung zur Änderung des Thüringer Studentenwerksgesetzes unmittelbar bevor. Laut Presseberichten der Berliner Morgenpost vom 25. Januar 2016 plant die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft Berlin für die Umbenennung des dortigen Studentenwerks in Studierendenwerk 800.000 Euro ein. Der Referentenentwurf der Thüringer Landesregierung enthält bislang keine Angaben zu den konkreten Kosten einer Umbenennung. Hingegen heißt es, dass durch die Umbenennung von "Studentenwerk Thüringen" in "Studierendenwerk Thüringen" aufgrund der dann erforderlichen Anpassung der Beschriftungen und Beschilderungen sowie des Internetauftritts Kosten entstehen können. Gemäß § 51 Abs.2 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags sind Gesetzentwürfe schriftlich zu begründen; die Begründung soll unter anderem eine Übersicht über ihre finanziellen Auswirkungen enthalten. Auch aus haushalterischer Sicht ist eine Kostenabschätzung unerlässlich. Ich frage die Landesregierung: 1. Plant die Landesregierung eine Analyse der zu erwartenden Kosten einer Umbenennung des Studentenwerks in Studierendenwerk oder hat es eine solche Erhebung bereits gegeben? Wie begründet die Landesregierung ihre Entscheidung diesbezüglich? 2. Mit Kosten in welcher Höhe rechnet die Landesregierung für die Namensanpassung (bitte nach einzelnen Positionen aufschlüsseln)? 3. An welcher Stelle im Doppelhaushalt 2016/2017 hat die Landesregierung die Kosten für die Umbenennung eingestellt? 4. Plant die Landesregierung die Umbenennung weiterer Institutionen und welche Kosten sind gegebenenfalls damit verbunden? K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Muhsal (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1939 Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 22. März 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Zur geplanten Umbenennung des Studentenwerks Thüringen liegen der Landesregierung Kostenschätzungen vom Studentenwerk Thüringen und vom Thüringer Rechnungshof vor. Zu 2.: Auf der Grundlage dieser Kostenschätzungen rechnet die Landesregierung mit Sachkosten in Höhe von bis zu 100.000 Euro. Von den 100.000 Euro entfallen nach den vorliegenden Kostenschätzungen 84.500 Euro auf die Änderung der Beschilderung und Beschriftung und 15.000 Euro auf die Änderung des Internetauftritts . Darüber hinaus entstehen Personalkosten, die der Höhe nach nicht beziffert werden können. Zu 3.: Im Doppelhaushalt 2016/2017 wurden keine speziellen Ausgaben für die Umbenennung eingestellt. Das Studentenwerk Thüringen wird die Kosten aus seinen Erträgen finanzieren. Zu 4.: Die Umbenennung weiterer Institutionen oder Einrichtungen des Landes ist von der Landesregierung derzeit nicht vorsehen. In Vertretung Hoppe Staatssekretär Kosten der Umbenennung Studentenwerk in Studierendenwerk Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: