23.03.2016 Drucksache 6/1943Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 12. April 2016 Amtshaftungsverfahren gegen den Freistaat aufgrund von Restitutionsansprüchen Die Kleine Anfrage 880 vom 11. Februar 2016 hat folgenden Wortlaut: Nach Kenntnis des Fragestellers kam es nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs auf dem Gebiet der ehemaligen sowjetischen Besatzungszone zu zahlreichen Zwangsenteignungen aufgrund besatzungsrechtlicher Hoheitsakte. Gemäß den Vorschriften des Gesetzes zur Regelung offener Vermögensfragen (Vermögensgesetz ) sowie des Gesetzes über staatliche Ausgleichsleistungen für Enteignungen auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage, die nicht mehr rückgängig gemacht werden können (Ausgleichsleistungsgesetz ) wurden diese Enteignungen nach der deutschen Wiedervereinigung nicht rückgängig gemacht , sondern mit einer Ausgleichsleistung entschädigt. Eine weitere Form der Enteignung in der sowjetischen Besatzungszone stellte die Entziehung von Grund und Boden aufgrund strafrechtlicher Verurteilungen durch sowjetische Militärtribunale dar. Derartige Urteile können seit der Verabschiedung des Gesetzes der Russischen Förderation über die Rehabilitierung von Opfern politischer Repressionen (Russisches Rehabilitierungsgesetz vom 18. Oktober 1991 - abgedruckt im Schönfelder unter Nummer 240 c) auf Antrag aufgehoben werden mit der Folge, dass das Vermögensgesetz zur Anwendung gelangt und die Voraussetzungen für eine Restitution zu prüfen sind. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Amtshaftungsverfahren, welche Restitutionsansprüche infolge von Urteilen sowjetischer Militärtribunale zum Gegenstand haben, sind gegenwärtig im Freistaat Thüringen rechtshängig (bitte aufschlüsseln nach Gericht und Zeitpunkt der Rechtshängigkeit)? 2. In welcher Höhe sieht sich der Freistaat Thüringen aus den jeweiligen Verfahren Zahlungsverpflichtungen ausgesetzt (bitte aufschlüsseln nach Verfahren und Gericht)? Das Thüringer Finanzministerium hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 23. März 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Gegenwärtig ist im Freistaat Thüringen ein Amtshaftungsverfahren, welches im Zusammenhang mit Urteilen sowjetischer Militärtribunale steht, rechtshängig. Das Verfahren wird seit dem 30. Dezember 2014 bei dem Landgericht Gera geführt. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Malsch (CDU) und A n t w o r t des Thüringer Finanzministeriums 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1943 Zu 2.: Die ursprünglich auf 145.814,25 Euro lautende Klageforderung wurde am 23. November 2015 durch Klageerweiterung auf 3.000.000 Euro erhöht. Taubert Ministerin Amtshaftungsverfahren gegen den Freistaat aufgrund von Restitutionsansprüchen Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: