29.03.2016 Drucksache 6/1946Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 13. April 2016 Clearingstelle für unbegleitete minderjährige ausländische Kinder und Jugendliche * in Schöngleina (Saale-Holzland-Kreis) - nachgefragt Die Kleine Anfrage 877 vom 12. Februar 2016 hat folgenden Wortlaut: Im Rahmen der Beantwortung meiner Kleinen Anfrage "Clearingstelle für unbegleitete minderjährige ausländische Kinder und Jugendliche in Schöngleina (Saale-Holzland-Kreis)" in Drucksache 6/1688 haben sich Nachfragen ergeben. Ich frage die Landesregierung: 1. Welche Personal- und Sachkosten werden vom Land für die Einrichtung der Clearingstelle erstattet (bitte die konkreten Beträge in absoluten Zahlen, aufgeschlüsselt nach den Kostenarten, nennen)? 2. Welches Risiko für "die Einrichtungen und die dort untergebrachten Kinder und Jugendlichen" besteht nach Meinung der Landesregierung in einer vollumfänglichen Beantwortung der Frage 12 der genannten Drucksache 6/1688? Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 24. März 2016 (Eingang: 29. März 2016) wie folgt beantwortet: Zu 1.: Das Land erstattet keine Kosten für die Einrichtung der Clearingstelle. Das Land als überörtlicher Kostenerstattungsträger erstattet dem Jugendamt nach §§ 89d, 89f des Achten Buches Sozialgesetzbuch die Kosten , die dieses aufwendet, um den unbegleiteten ausländischen jungen Menschen nach den Vorschriften des Achten Buches Sozialgesetzbuch unterzubringen, zu versorgen und zu betreuen. Zu 2.: Die Beantwortung der Frage hat sich durch die Antworten auf die Fragen 1 und 2 der Kleinen Anfrage 804 (Drucksache 6/1845) des Abgeordneten Henke (AfD) erübrigt. Dr. Klaubert Ministerin Endnote: * Im Folgenden: Clearingstelle K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Muhsal (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport Clearingstelle für unbegleitete minderjährige ausländische Kinder und Jugendli-che* in Schöngleina (Saale-Holzland-Kreis) - nachgefragt Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Endnote: