29.03.2016 Drucksache 6/1948Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 14. April 2016 Sicherheit von Helfern und Mitarbeitern in Asylbewerberunterkünften und Erstaufnahmeeinrichtungen in Thüringen Die Kleine Anfrage 843 vom 28. Januar 2016 hat folgenden Wortlaut: In letzter Zeit kam es vermehrt zu Meldungen über Übergriffe auf freiwillige Helfer, Mitarbeiter oder Sanitäter in Asylbewerberunterkünften. Besonders bedenklich sind in diesem Zusammenhang mir vorliegende Berichte einiger Mitarbeiter des Deutschen Roten Kreuzes, wonach Sanitäter mit stichsicheren Westen ausgestattet worden seien und die Anweisung erhalten hätten, diese bei Einsätzen in Asylbewerberunterkünften zwingend zu tragen. Ich frage die Landesregierung: 1. Wie viele Übergriffe auf freiwillige Helfer, Rettungsdienstmitarbeiter und sonstige Mitarbeiter fanden in Thüringer Asylbewerberunterkünften und Erstaufnahmeeinrichtungen seit dem 1. Januar 2014 statt (bitte nach Datum, Ort, Einrichtung und Art des Vorfalls aufschlüsseln)? 2. Wie viele Übergriffe auf Polizeibeamte fanden in Thüringer Asylbewerberunterkünften und Erstaufnahmeeinrichtungen seit dem 1. Januar 2014 statt (bitte gemäß Frage 1 aufschlüsseln)? 3. Sind nach Kenntnis der Landesregierung Sanitäter oder sonstige Rettungsdienstmitarbeiter dazu angehalten , Schutzkleidung, insbesondere Schuss- und/oder stichsichere Westen, bei Ausübung ihrer Tätigkeit in Thüringer Erstaufnahmeeinrichtungen und Asylbewerberunterkünften zu tragen? 4. Erkennt die Landesregierung dahin gehend Handlungsbedarf, dass die Sicherheit der Helfer und Mitarbeiter in Thüringer Asylbewerberunterkünften und Erstaufnahmeeinrichtungen besser gewährleistet werden soll? Wenn ja, in welcher Form kann und soll dies erfolgen? Das Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales hat die Kleine Anfrage namens der Lan desregierung mit Schreiben vom 23. März 2016 (Eingang: 29. März 2016) wie folgt beantwortet: Vorbemerkung: Der Antwort vorangestellt, sei der Hinweis erlaubt, dass der Begriff "Übergriff" keiner eindeutigen Definition unterliegt und daher interpretationsbedürftig ist. K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1948 Vor diesem Hintergrund beziehen sich die Antworten zu den Fragen 1 und 2 auf die Verwirklichung der Straftatbestände des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte bzw. Gleichgestellte gemäß §§ 113 und 114 Strafgesetzbuch sowie ergänzend auf die Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit sowie Nötigungsund Bedrohungsdelikte zum Nachteil von Polizeivollzugsbeamten, Mitarbeitern privater Sicherheitsunternehmen sowie Bediensteten von Feuerwehr und Rettungsdiensten in den genannten Unterkünften. Straftaten zum Nachteil freiwilliger Helfer lassen sich aus der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) nicht generieren. Aufgrund der Anonymisierung der Daten lässt die PKS keinen Rückgriff auf individuelle Geschehensabläufe der einzelnen Taten zu. Zu 1.: Unter Verweis auf die Vorbemerkung sind nach den vom Thüringer Landeskriminalamt mitgeteilten Daten im Jahr 2014 fünf "Übergriffe" auf Mitarbeiter privater Sicherheitsunternehmen und für das Jahr 2015 insgesamt 17 "Übergriffe" auf Mitarbeiter privater Sicherheitsunternehmen und ein "Übergriff" auf Mitarbeiter von Feuerwehr bzw. Rettungsdienst festgestellt worden. Zu 2.: Mit Blick auf die Vorbemerkung ergeben sich aus der PKS 2014 fünf und für das Jahr 2015 acht "Übergriffe " auf Polizeivollzugsbeamte in Thüringer Asylbewerberunterkünften und Erstaufnahmeeinrichtungen. Zu 3.: Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. Zu 4.: Bereits im Vorfeld wie auch bei der Errichtung bzw. Ertüchtigung und dem Betreiben von Asylbewerberunterkünften und Erstaufnahmeeinrichtungen werden sicherheitsrelevante Fragen zwischen dem Thüringer Landesverwaltungsamt und der Landespolizeidirektion unter Einbeziehung der örtlichen Bedarfsträger erörtert und abgestimmt. Der Sicherheit der Helfer und Mitarbeiter von Asylbewerberunterkünften und Erstaufnahmeeinrichtungen wird grundsätzlich durch den Einsatz von Sicherheitspersonal sowie objektbezogenen Ansprechpartnern seitens der Betreiber Rechnung getragen. Zusätzlich gewährleisten polizeiliche Begleitmaßnahmen, wie beispielsweise Streifentätigkeit, Einsatz von Kontaktbeamten "Asyl" (sogenannte KODA) sowie Schutzmaßnahmen , die Sicherheit der Mitarbeiter sowie der Flüchtlinge in den Objekten. Darüber hinaus werden regelmäßig sowie anlassbezogen zwischen der Polizei und dem Thüringer Landesverwaltungsamt die aktuellen Entwicklungen zur Thematik "Flucht und Asyl" erörtert und die erforderlichen Maßnahmen abgestimmt. Ein weitergehender Handlungsbedarf ist derzeit nicht erkennbar. Dr. Poppenhäger Minister Sicherheit von Helfern und Mitarbeitern in Asylbewerberunterkünften und Erstauf-nahmeeinrichtungen in Thüringen Ich frage die Landesregierung: Vorbemerkung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: