30.03.2016 Drucksache 6/1954Thüringer LandTag 6. Wahlperiode Druck: Thüringer Landtag, 14. April 2016 Steuer- und sozialrechtliche Behandlung von Berufs- und gewerblichen Demonstranten Die Kleine Anfrage 888 vom 16. Februar 2016 hat folgenden Wortlaut: Bei Demonstrationen im politischen Umfeld werden Demonstrations- und Kundgebungsteilnehmern (nachfolgend : Demonstranten) aus verschiedenen Quellen Geldleistungen (nachfolgend: Gelder) versprochen und bei Teilnahme auch ausbezahlt. Dies ergibt sich aus Mitteilungen der Landesregierung. Gemäß steuerlichen und sozialrechtlichen Vorschriften dürften solche Einnahmen regelmäßig steuerpflichtig sein (zum Beispiel Einkünfte aus Gewerbebetrieb gemäß § 15 Einkommenssteuergesetz [EStG] beziehungsweise sonstige Leistungen gemäß § 22 Nr. 3 EStG; gegebenenfalls Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Lohnsteuer) und wären beim Bezug von Sozialleistungen entsprechend dem Leistungsbezug anzurechnen. Gegebenenfalls können Vereine gegen das steuerliche Spendenrecht verstoßen. Ich frage die Landesregierung: 1. Über welche Wege und in welcher Höhe werden Demonstranten (natürlichen Personen) Gelder oder vergleichbare Bezüge über öffentliche Kassen, Vereine, Stiftungen des Freistaats Thüringen ausgelobt und ausgezahlt (bitte für die Jahre 2013 bis aktuell und nach Auslobern und -zahlern aufschlüsseln)? 2. Wie wird im Freistaat Thüringen bei Verwendung solcher Gelder über Vereine der Satzungszweck im Kontext zum Gemeinnützigkeitsrecht und dem Recht zur Ausstellung von Spendenquittungen steuerlich überwacht, insbesondere wie und in welcher Form wird die Spendenhaftung gegen Vereine gemäß dem § 10b Abs. 4 EStG, gegebenenfalls in Verbindung mit den §§ 370 und 71 Abgabeordnung vollzogen? 3. Wie wird der Steuervollzug im Freistaat Thüringen bei den Empfängern solcher Gelder sichergestellt? 4. Wie, in welcher Form und in welcher Höhe wurden und werden die Einnahmen aus beziehungsweise Einkünfte von solchen Geldern im Freistaat Thüringen steuerlich erklärt (bitte für die Jahre 2013 bis aktuell und nach Finanzämtern aufschlüsseln)? 5. Was unternehmen die Strafverfolgungsbehörden (also zum Beispiel Staatsanwaltschaft, Steuerfahndung , Buß- und Strafsachenstelle) im Freistaat Thüringen gegen Steuerhinterziehungen und/oder Steuerverkürzungen bei Nichtangabe solcher Gelder? Welche und wie viele Verfahren wurden mit welchem Ausgang eingeleitet und geführt (bitte für die Jahre 2013 bis aktuell und nach Strafverfolgungsbehörde aufschlüsseln)? K l e i n e A n f r a g e des Abgeordneten Brandner (AfD) und A n t w o r t des Thüringer Finanzministeriums 2 Thüringer Landtag - 6. WahlperiodeDrucksache 6/1954 6. Wie und in welcher Form werden und wurden Sozialleistungsträgern (insbesondere meldepflichtige) Gelderzuflüsse im Freistaat Thüringen angemeldet (bitte für die Jahre 2013 bis aktuell und nach Sozialleistungsträgern aufschlüsseln)? 7. Was unternehmen die Strafverfolgungsbehörden im Freistaat Thüringen gegen Sozialversicherungsbetrug bei Nichtangabe solcher Gelder (bitte für die Jahre 2013 bis aktuell und nach Sozialleistungsträgern aufschlüsseln)? Das Thüringer Finanzministerium hat die Kleine Anfrage namens der Lan desre gierung mit Schreiben vom 30. März 2016 wie folgt beantwortet: Zu 1.: Nach dem Thüringer Landesprogramm für Demokratie, Toleranz und Weltoffenheit können Vereine auf Antrag bei Erfüllung der Förderbedingungen eine Unterstützung für die Organisation von Demonstrationen bewilligt bekommen. Im Rahmen des Landesprogramms werden keine Gelder oder vergleichbaren Bezüge an natürliche Personen als Gegenleistung für deren Teilnahme an Demonstrationen ausgelobt und ausgezahlt. Zu 2.: Eine Auslobung und Zahlung entsprechender Gelder ist nicht erfolgt. Insoweit wird auf die Antwort zu Frage 1 verwiesen. Zu 3.: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Zu 4.: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Zu 5.: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Zu 6.: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Zu 7.: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen. Taubert Ministerin Steuer- und sozialrechtliche Behandlung von Berufs- und gewerblichen Demons-tranten Ich frage die Landesregierung: Zu 1.: Zu 2.: Zu 3.: Zu 4.: Zu 5.: Zu 6.: Zu 7.: